Hallo zusammen,
nachdem ich das Internet hoch und runter durchforstet habe, bin ich leider auch nicht schlauer geworden :-(
Ich weiß, das man als volljähriges Kind in der Ausbildung einen Unterhaltsanspruch von 670 € hat. Meine Tochter bekommmt Ausbildungsvergütung, ihr Kindergeld und Wohngeld, da sie in einer eigenen Wohnung wohnt.
Im Internet steht nun immer folgendes:
"Wohngeld ist Einkommen, soweit es nicht erhöhte Wohnkosten abdeckt."
Ich habe aber keine Ahnung, was damit gemeint ist. Kann mir das bitte jemand "übersetzen"?
Vielen Dank
Wofür ist denn die Frage relevant, also wofür sollte es als Einkommen angesehen werden?
Hallo Pikary
Es geht um die Berechnung des Unterhaltes der Eltern.
Wenn ich von 670 € + (90€)ausbildungsbedingter Mehrbedarf die Ausbildungsvergütung (Brutto 480 €) und 184€ Kindergeld abziehe würden ihr noch 96€ von den Eltern zustehen. Wenn ich aber das Wohngeld (153€) auch abziehe, dann müssten die Eltern gar nichts mehr bezahlen.
Deshalb war meine Frage, ob es als Einkommen meiner Tochter zählt oder nicht.
Vielen Dank für eine Antwort.
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