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Unterhaltsnachzahlungen = Einkommen?
Hallo,
ich möchte einen Wohngeldantrag stellen. Mein Vater hatte vor etlichen Jahren den Unterhalt nicht ordentlich gezahlt und sich jetzt vor Gericht dazu verpflichtet, die in dieser Zeit angefallene Summe von 2600 Euro nun in Raten von 200 Euro pro Monat abzuzahlen, also sozusagen die Schulden. Muss ich das als "Einkommen" beim Wohngeldantrag angeben?
Bei Einkommen wird ja auf den §14 Wohngeldgesetz verwiesen. Dort sehe ich aber kein Wort von "Nachzahlungen". Außerdem wäre das ja auch eine Frechheit. Da es meiner Meinung nach ja Schuldenrückzahlungen sind. Und die sollten doch nach menschlichem Verstand nicht angerechnet werden, oder?
Ist vielleicht ein spezieller Fall hier. Ich hoffe, jemand kann mir trotzdem helfen!
LG
Franzibili
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