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Thema: Studentin, Wohngeldantrag, Mindestbedarf erreicht???

  1. #1
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    Standard Studentin, Wohngeldantrag, Mindestbedarf erreicht???

    Hallo,
    ich habe ein ähnliches Problem wie die meisten hier.
    Bin Studentin im 7. (und letzten) Semester, habe bis einschließlich des 6. Semester den vollen Bafögsatz erhalten und habe für das 7. Semester eine Ablehnung einer weiteren Förderung wegen der Überschreitung des Regelstudienzeit bekommen (auch der Widerspruch wurde vom BaföG-Amt abgelehnt).

    Ganz kurz zu mir:
    -30 jährige Studentin (alleinige Person im Haushalt), keine Studiengebühren, weil gestundet!
    -Mietstufe 5 für hamburg, laut Internet
    -Einkommen als Studentische Hilfskraft: 473,71€ Netto (517,20€ Brutto)
    -Warmmiete 483,02€ inkl. Heizung und Warmwasser
    -Strom 30€
    -Studentische versicherung: 77,90€
    -bekomme keinen Unterhalt und kein Kindergeld
    -"Notgroschen" von ca. 1300€ vorhanden

    Ich habe nun einen Antrag auf Wohngeld gestellt. Allerdings bekam ich ein Schreiben zurück, in dem stand: "Zur DEckung Ihres Unterhaltes sollte Ihnen ein monatliches Einkommen in Höhe von 927,92€ zur Verfügung stehen. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus nach dem Alter gestaffelten Regelleistungen - für jede zum Unterhalt gehörende Person - gemäß SGBII bzw. SGB III zuzüglich Miete, Heizung und etwaiger Mehrbedarfe."

    MEINE FRAGE 1: Kann mir mal jemand aufschlüsseln oder erklären, wie genau diese 927,92€ zusammengerechnet worden sind?

    MEINE FRAGE 2: Ich habe in dem anderen fall was von einer 20%igen Reduzierung der 364€ gelesen.... Trifft das auf mich zu und erreiche ich mit meinen Nachweisen den Mindestbedarf, so dass ich Wohngeld tatsächlich beziehen kann???

    Meine Frage 3: Wie hoch wäre bei meinen Angaben der Wohngeldzuschuss???

    Vielen lieben Dank im Voraus!

  2. #2
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    Standard AW: Studentin, Wohngeldantrag, Mindestbedarf erreicht???

    Hallo,

    1. grob 364 € + Warmmiete + KV + 54 €

    2. sofern die Angaben zum Lebensunterhalt plausibel sind, können 20% abgezogen werden, was bei Dir aber nicht mal annähernd ausreicht.

    3. Die Beantwortung erübrigt sich. Von Deinen Einnahmen kannst Du nicht die Miete zahlen, da sie geringer sind als die Miete. Auch kannst Du nicht Deinen Lebensunterhalt und die KV bestreiten, womit Deine Angaben 1. nicht plausibel sind und 2. zur Ablehnung des Anrtrages f+ühren dürfte.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Studentin, Wohngeldantrag, Mindestbedarf erreicht???

    Hallo Hoppel,

    Dankeschön erstmal für die schnelle Antwort.
    Aber ich hatte gehofft, dass ich mein Einkommen mit meinen Ersparnissen kompensieren kann und dadurch den Mindestbedarf (unter der Berücksichtigung der Plausibilität des Lebensunterhaltes) erreichen kann. Oder ist das nicht möglich?

    also wenn das möglich wäre, mit wieviel kann ich dann rechnen?

    Viele Grüsse!

  4. #4
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    Standard AW: Studentin, Wohngeldantrag, Mindestbedarf erreicht???

    Hallo,

    Dein Vermögen würde bei einem totalem Verbrauch gerade mal 108 € im Monat ausmachen. Damit hättest Du je Monat 98 € für den Lebensunterhalt, die KV, die GEZ und und und...

    Dürfte weiterhin unplausibel sein.

    Sorry!

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