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Thema: Student Krankenversicherung

  1. #1
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    Standard Student Krankenversicherung

    hi!
    Habe jetzt schon mehrmals gelesen, dass man mit der Faustformel: Warmmiete + Hartz 4 Regelsatz = Mindesteinkommen rechnen kann.
    Jetzt wüsste ich gerne, wie das mit bspw der Krankenversicherung aussieht. Wenn ich bspw 65 Euro Krankenversicherung (Sondertarif f. Stundent) zahlen muss, wird dies im Mindesteinkommen berücksichtigt?
    Gruß

  2. #2
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    Standard AW: Student Krankenversicherung

    Hallo,

    ja, die wird berücksichtigt - indem Sie auf das erforderliche Mindesteinkommen draufgeschlagen wird.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Student Krankenversicherung

    Ok, erst einmal vielen Dank für den Hinweis!
    Dann hätte ich noch folgende Frage:
    ich bezahle an Warmmiete 350 Euro davon sind 43 Euro Heizkosten. Hinzu kommen 65 Euro Krankenversicherung. An Einkommen habe ich 380 Euro aus meinem Nebenjob, 100 Euro Unterhalt Vater, 65 Euro Unterhalt Mutter (also zahlt meine Ma die Krankenversicherung) und ich habe Erspartes wovon ich monatlich 100 Euro verbrauche bzw benutze(n kann). Habe ich damit das erforderliche Mindesteinkommen? Wenn ich theoretisch ca 100 Euro Wohngeld bekomme, dann komme ich finanziell locker über die Runden.
    Mich würde wie gesagt interessieren, ob ich mit den Einnahmen/ Ausgaben überhaupt Wohngeldberechtigt bin?

  4. #4
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    Standard AW: Student Krankenversicherung

    Hallo,

    wie hoch ist das Barvermögen?

    Gruß!

  5. #5
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    Standard AW: Student Krankenversicherung

    Auf meinem Sparkonto sind ca 1500 Euro - wollte aber eine kleine Reserve lassen und nicht alles monatlich "benutzen" oder geht das nicht?

  6. #6
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    Standard AW: Student Krankenversicherung

    Hallo,

    selbst mit Einsatz des Vermögens dürfte das mit Wohngeld schief laufen, da Du das Mindesteinkommen nicht mal annähernd erreichst.

    Gruß!

  7. #7
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    Standard AW: Student Krankenversicherung

    Hmm hab ich mich da so verrechnet? :-/
    Das Mindesteinkommen errechnet sich doch aus Warmiete (350,-) + H4 Mindestsatz (ca 370,-) + KVS (65,-) = 785,-
    Ich habe 380+100+100+65 = 645,- (+ immaginären Wohngeld von ca 100) wäre ich bei 745,-
    Es geht doch bei dem Mindesteinkommen darum zu zeigen, dass ich mit diesem Geld auch in der Lage wäre meinen Unterhalt zu bestreiten oder nicht? Damit das Wohngeld (wenn es dann bewilligt wird) nur als Zuschuss zur Miete gewertet bzw benutzt wird...
    Ausserdem habe ich auf einer anderen Seite gelesen, dass man von dem Mindesteinkommen in der Regel nur 80% erreichen muss um die Chance auf Whggeld zu haben: Wohngeld Einkommen - Wohngeldtabelle - Freibeträge
    oder ist diese Information falsch?

  8. #8
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    Standard AW: Student Krankenversicherung

    Hallo,

    364 € Sozialhilfe + 350 € Warmmiete + 65 € KV (wobei mir die Summe zu niedrig vorkommt) + 54 € Ausbildungsmehrbedarf = 833 € - 565 € Einkommen = 268 € Defizit. Die 20% treffen nur auf die 364 € zu, was 72,80 € ausmacht. Kommt das fiktive Wohngeld von nach Deiner Angabe 100 € hinzu, bleibt immer noch eine Differenz von 95 € (x 12 Monate ) = 1140 €. Wobei ich solche unabweisbaren Ausgaben wie für den Strom, GEZ, Fahrscheine usw. noch nicht mal berücksichtigt habe.

    Ich sage jetzt nicht, daß Du keinen Antrag auf Wohngeld stellen solltest. Es kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter das ganze sieht - ich habe Bescheide mit wesentlich weniger Einkommen gesehen, die bewilligt wurden. Aber eben auch Bescheide, die bei größerem Einkommen ablehnend waren.

    Also laß es darauf ankommen, aber rechne nicht automatisch mit Wohngeld....

    Gruß!

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