Hi,
ich komm mal gleich zur Sache:
Ich wohne mit meiner Freundin (auch Studentin, bezieht BaföG) zusammen in einer Wohnung mit Mietstufe 2.
Wir zahlen 450€ (ohne Heizung) kalt, plus 75€ (Heizung).
Eckdaten:
- Ich, Student (26), kein Bafög mehr weil die Förderungshöchstdauer überschritten ist.
- Unterhalt von Eltern 170€ (wurde damals vom BaföG so ermittelt)
- mtl. 300€ Bildungskredit KfW-Bank
- Einmalzahlung 2800€ (im Oktober) von KfW-Bank (Bildungskredit)
- muss KV zahlen
- kein Kindergeld
- Freundin, Studentin, bezieht Bafög knapp 600€
- Unterhalt von Eltern 100€
- sie muss keine KV zahlen (Familienversichert)
- bezieht Kindergeld
Also Wohngeldberechtigt bin ich, da ich die Föredrungshöchstdauer erreicht hab. Nur mit der Grenze des Mindesteinkommen, komme ich net klar.
Hab ich noch Anspruch auf Wohngeld oder ist mein "Einkommen" zu gering?
Mindesteinkommen, nach Faustformel:
2*328 (Regelsatz) + 525€ (Miete warm) + 44€ (Strom) = 1225
Dies würde aber die Höchstgrenze von 1180€ überschreiten...
Jetzt bin ich Ratlos
Besorge Dir einen Ablehnungsbescheid bzw. eine Bescheingiung von Deinem BAFöG-Amt welche besagt, daß Du "dem Grunde nach" nicht mehr förderungsfähig bist (Überschreitung der Regelstudienzeit und keine vom BAföG anzuerkennenden Gründe für die Überschreitung).
Und dann persönlich zum Wohngeldamt.
Dort wird Dir fachgerecht geholfen.
Ansonsten wird es nur ein "stochern im Nebel"...![]()
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
Beim Mindesteinkommen fehlt noch deine Krankenversicherung. Also 2 * 328,00 € + 525,00 € + 44,00 € + ca. 77,00 € (?) = 1302,00 € Davon abzuziehen wäre dann der (vermutliche) Wohngeldanspruch.
Beim Wohngeld musst du zwischen tatsächlich vorhandenem und wohngeldrechtlich anrechenbarem Einkommen unterscheiden.
Tatsächlich vorhanden ist: 170,00 € Unterhalt, 300,00 € Kfw-Kredit, 600,00 € Bafög, 100,00 € Unterhalt, 184,00 € Kindergeld = 1354,00 €.
Anrechenbares Einkommen ist: 170,00 € Unterhalt, 100,00 € Unterhalt, 184,00 € Kindergeld als Unterhalt (wird nur dann nicht angerechnet, wenn die Freundin es per Abzweigungsantrag direkt von der Familienkasse bekommt), vom Bafög wird vom Zuschuss die Hälfte angerechnet. Bafög besteht in der Regel aus 50 % Darlehen, 50 % Zuschuss. Im Fall deiner Freundin also vermutlich 300,00 € Darlehen + 300,00 € Zuschuss. Anrechenbar wären dann 150,00 €. Dein Kfw-Kredit ist kein anrechenbares Einkommen. Das ergäbe ein anrechenbares Einkommen von 604,00 €.
Also, wie mein "Vorschreiber" schon meinte, ab zur Wohngeldstelle und Antrag stellen.
Moin,
erstmal danke für die Antworten.
Das Kindergeld meiner bezieht sie dierekt und die KV beträgt bei mir 87€.
Mindesteinkommen: 2*328+525+44+87= 1312€
Aber liege ich damit nicht über der Höchstgrenze?? Das kapier ich net...warum gibt es die Grenze dann überhaupt?
Wie sieht es bei dem tatsächlichen einkommen mit der Einmalzahlung von der KfW-Bank aus? Wird die einfach auf 12 Monate aufgeteielt und angerechnet??
Ich hab mich gestern noch mit einem Kommilitonen über das Thema unterhalten. Besonders verwunderlich fand ich, dass bei ihm Bafög als Sonstige Einnahmen auf dem Bescheid aufgeführt werden und davon nur die 6% abgezogen werden.
Er bezieht Bafög, wie du es schon beschrieben hast 50/50. Kann das sein? Oder gibt es auch Ausnahmen, dass Bafög voll angerechnet wird, so wie bei ihm?
Ich frag schon mal vorher, da wir die gleiche Bearbeiterinhaben. Ich könnte sie dann schon vorab darauf aufmerksam machen.
Grüße
Gemäß § 14, Absatz 2, Nr. 27 gehören zum Jahreseinkommen
"die Hälfte der als Zuschüsse erbrachten
a) Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz,
..."
Kfw-Kredit zählt weder als Einmalleistung noch als laufende Leistung zum Einkommen. Ist ja eigentlich auch logisch, da du den ja irgendwann zurückzahlen muss.
Die Höchstgrenze in der Wohngeldtabelle ist ja immer das um Absetzungen bereinigte anrechenbare Einkommen. In eurem Fall dann 170,00 € + 100,00 € + 150,00 € = 420,00 €. Davon werden dann pauschal 6 % abgezogen.
Ihr hättet dann als nicht anrechenbares Einkommen: 300,00 € Kfw-Kredit + 184,00 € Kindergeld + 450,00 € Bafög = 934,00 €. Fürs Wohngeld ist das für euch von Vorteil.![]()
Hi,
hm...ok gut zu wissen. Ich werd dann mal meinen Kommilitonen darüber informieren, der wird sich freuen.
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Grüße
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