Hallo,
ich habe eine wichtige Frage. Wir bekommen Wohngeld und Kinderzuschlag. Wir haben 4 Kinder, unsere Tochter ist "ausgezogen" und wohnt mit Hauptwohnsitz in Thüringen (wir in MV),
unsere 2. Tochter wohnt in einem möbilierten Zimmer (150 €) am Ausbildungsort, Hauptwohnsitz bei uns (Lehrgeld 425 brutto). Da wir keinen unterhalt zahlen können, bekommt die 1.
das Kindergeld weitergeleitet (bei uns abgezogen) und die 2. bis sie 18 Jahre ist von uns weitergeleitet. Beim Kinderzuschlag sind beide raus in der Berechnung, aber beim Wohngeld
ist es unklar. Die Wohngeldstelle will wissen, ob die 1. Tochter nach der Ausbildung wieder kommt (wer weiß das nach 3 Jahren). und die 2. rechnet wohl als Haushaltsgemeinschaft?
ich habe jetzt Befürchtungen, dass unsere 2 Kinder uns Miete anteilig geben sollen (daher die Frage nach Haushaltsgemeinschaft), aber da sie selbst Miete zahlen müssen, würde das nicht gehen. Wer kennt sich da aus???
Hallo,
Warum die Zeitbegrenzung? Auch danach besteht für Euch ein Anspruch auf KG.die 2. bis sie 18 Jahre ist von uns weitergeleitet
Warum?Hauptwohnsitz bei uns
Gruß!
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