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Thema: Wohngeld bei Kleingewerbe

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Wohngeld bei Kleingewerbe

    Hallo zusammen,

    ich bin gerade dabei, den Wohngeldantrag auszufüllen. Dabei habe ich folgenden Fall: Ich habe ein Kleingewerbe mit schwankendem Einkommen. Die Dame bei der Wohngeldstelle hat gemeint, ich solle den letzten Einkommenssteuerbescheid und die Einnahmen-Überschussrechnung bis zum jetzigen Zeitpunkt dieses Jahres einreichen.

    Meine Frage hierzu:
    Wenn nun ein voraussichtlicher Einkommensbetrag berechnet (bzw. geschätzt) wird, z.B. 400 Euro monatlich, muss ich dann gegebenenfalls Wohngeld zurückerstatten, falls ich diesen Wert überschreite im Bezugszeitraum?
    Und andersrum, bekomme ich eine Nachzahlung, falls der Wert zu hoch angesetzt ist und ich weniger verdiene?
    Habe darüber leider nirgends eine Antwort gefunden.

    Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!

  2. #2
    Super-Moderator
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    Standard AW: Wohngeld bei Kleingewerbe

    Hallo,

    mal abgesehen davon, daß Du mit einem alleinigem Einkommen von 400 € kaum Wohngeld bekommen dürftest, muß zuviel gezahltes Wohngeld zurück erstattet werden. Einer Nachzahlung würde ich eher pessimistisch sehen, da u.U. das Mindesteinkommen durch zu wenige Einnahmen unterschritten wird und somit gar kein Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Wohngeld bei Kleingewerbe

    Hallo,

    vielen Dank für die Antwort.
    Das Mindesteinkommen wäre zus. mit Kindergeld und Unterhalt usw. schon erreicht, ich wollte nur gerne wissen, wie das aussieht bei nicht eindeutigem monatlichen Einkommen. Schade ist nur, dass eine Nachzahlung dann eher nicht der Fall wäre, die Kosten aber ja von mir für den Bezugszeitraum zu tragen waren.

    Vielen Dank für die Hilfe und schönen Gruß

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