Hallo,
ich habe momentan kein großes Einkommen und beziehe Wohngeld.
Ich habe schon seit vielen Jahren ein paar Aktien, die ich jetzt gerne verkaufen würde. Dabei würde ein Gewinn anfallen.
Frage: Zählt das dann zum für Wohngeld relevanten Einkommen?
Dividenden von Aktien werden ja angerechnet aber wie sieht es mit Gewinnen aus dem Verkauf aus?
Mein Sachbearbeiter bei der Wohngeldstelle den ich gefragt habe war sich nicht sicher. Nachdem er nachgefragt hatte, meinte er wahrscheinlich nicht, da es ein einmaliges Einkommen sei und somit nicht zum Einkommen zählen würde. Wirklich sicher schien er aber nicht zu sein. Es macht daher wohl eher wenig Sinn ihn noch einmal zu fragen.
Kann mir hier jemand die Frage beantworten? Würde der Gewinn auf mein Einkommen angerechnet werden und sich das gezahlte Wohngeld entsprechend verringern? (Was den Verkauf ja sinnlos machen würde.)
Schon mal vielen Dankund liebe Grüße
Schmitti
Hallo,
gemäß Wohngeldverwaltungsvorschrift:
"14.108 Kapitalvermögen
(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 und 2 EStG) gehören insbesondere
1. Gewinnanteile (Dividenden), Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, an Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sowie an Bergbau treibenden Vereinigungen, die die Rechte einer juristischen Person haben. Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen; ..."
Der Gewinn ist ein einmaliges (jährliches) Einkommen. Damit sich das Wohngeld entsprechend verringern würde, müsste der Gewinn schon etwas höher sein. Bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen wird ein Freibetrag von maximal 100,00 € abgesetzt.
Viele Grüße
Else Kling
Hallo,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Den Text hatte ich bei meiner Recherche auch schon mal gelesen. Aufgrund der Formulierung war ich mir aber nicht sicher ob ein Gewinn aus Aktienverkauf (eigentlich also Spekulationsgewinn) damit gemeint ist. Dividende ist es nicht und auch keine Zinsen. Meint dann "Ausbeutung" auch Spekulationsgewinne? Leider habe ich bisher im Netz keine einzige eindeutige Aussage bei der "das Kind beim Namen" genannt wurde dazu gefunden. Für den Sachbearbeiter war auch der Unterschied zwischen regelmässigen Einkünften (Zinsen, Dividende aus Kapitalvermögen) und einmaligen Vorfällen wohl ein sehr wichtig Unterschied. Unter dem Punkt einmalige Einkünfte ist es leider auch nicht explizit aufgeführt.
Hat jemand diesen Fall bei seinem Antrag villeicht schon konkret erlebt und könnte hier von seinen Erfahrungen berichten?
Hmm, gesetzt den Fall Spekulationsgewinn gehört also dazu muss ich dann direkt eine Veränderungsmitteilung machen, da mein Einkommen sich daher um mehr als 15% erhöht? (Habe die Aktien jetzt 15 Jahre, daher ist tatsächlich nennenswerter Gewinn darauf).
Oder zählt das dann erst für Anträge im Jahre 2012? Soweit ich weiss zählt bei Kapitaleinkünfetn ja immer die Zahlen aus dem Vorjahr, derzeit also 2010??
So, nochmal danke für die Antwort und
viele Grüße
Schmitti
Hallo,
Elsa hat mit Ihrem Zitat und Ihrer Meinung Recht.
Die Erlöse aus der Veräußerung von Aktien sind als ein Erlös aus Kapital zu werten und werden entsprechend auf das Wohngeld angerechnet.
Natürlich ist das wichtig, weil das über die Art der Anrechnung entscheidend ist.Für den Sachbearbeiter war auch der Unterschied zwischen regelmässigen Einkünften (Zinsen, Dividende aus Kapitalvermögen) und einmaligen Vorfällen wohl ein sehr wichtig Unterschied
Dort hätte es auch nichts zu suchen.Unter dem Punkt einmalige Einkünfte ist es leider auch nicht explizit aufgeführt.
Else hat Dir schon den entscheidenen Hinweis gegeben: maßgeblich ist das EStG und dort der § 20. In Abs. 2 Nr. 1 wird eindeutig (wenn auch im komplizierten Behördendeutsch) geregelt, daß Einkünfte aus Verkauf von Aktien als Einnahme aus Kapitalerlöse zu werten sind (was übrigens bis 2009 nicht der Fall war, was vielleicht zur Verunsicherung des SB führte), womit der Gewinn entsprechend anzurechnen ist.
Gruß!
Hallo,
danke Euch beiden für die Antworten. Jetzt habe ich endlich Klarheit.
Es ergeben sich abschließend noch 2 Fragen:
1. Lassen sich dann Gewinne und Verluste von Aktienverkäufen im selben Jahr miteinander verechnen? Wie müsste ich das nachweisen, reicht eine Ergebnisaufstellung von der Bank, oder müßte bei Aufrechnung dann eine Steuererklärung herhalten?
2. Ab wann zählt dieses Extra-Einkommen? Ab Zeitpunkt des Verkaufes, sprich müßte ich eine Änderungsmitteilung machen da so mein Einkommen um über 15% steigen würde?
Oder zählt das erst bei einem neuen Antrag im Jahre 2012, da bei Kapitaleinkünften ja meines Wissens nach die Zahlen aus dem Vorjahr gelten, also aktull noch die Kapitaleinkünfte von 2010?
Kann das noch jemand beantworten? Ich denke dann wäre das Thema abgeschlossen und alle Fragen beantwortet (auch für zukünftige Leser).
Nochmal danke und
viele Grüße
Schmitti
Hallo,
1. Verluste würden als Werbungskosten zählen. Bei Kapitalerlösen ist eine WK-Pauschale von 802 € (bei gemeinsam veranlagte Ehepartnern 1602 €) vorgesehen, die Geltendmachung der tatsächlichen WK ist ausgeschlossen. Somit kannst Du die Verluste nicht geltend machen.
2. Sofern sich Dein Gesamteinkommen um mehr als 15% erhöht,m bist Du zur sofortigen Meldung verpflichtet und der laufende Bescheid wird aktualisiert.
Gruß!
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