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Thema: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

  1. #1
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    Standard Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Guten Tag,

    Ich habe eine Frage zum Beantragen des Wohngelds.

    Ich bin Student, über 30 und bekomme kein Bafög mehr. Ich verdiene 323 Euro monatlich durch einen Nebenjob, und erhalte zusätzlich 200 Euro monatlich aus einem Bildungskredit der KfW.

    Mein Kenntnisstand:

    1. Es ist notwendig, ein Mindesteinkommen vorweisen zu können, das sich für mich - soweit ich das richtig verstehe - zusammensetzt aus Regelsatz (364 Euro) + Miete (183 Euro, Inklusivmiete im Studentenwohnheim) + Krankenkassenbeitrag (145,64 Euro) = 692,64 Euro.

    2. Meines Wissens ist es für den Antrag ausreichend, wenn man über 80% des Mindesteinkommens verfügt, in meinem Fall also 554,11 Euro.

    3. Die 200 Euro, die ich aus dem Kredit erhalte, werden herangezogen, wenn es um das Vorhandensein eines Mindesteinkommens geht, zählen aber nicht, wenn es um die eigentliche Berechnung der Höhe des Wohngeldes geht.


    Nun zu meiner Frage:

    Da ich nur 523 Euro an Einkünften vorweisen kann, bedeutet das nun, dass ich keine Chance habe, Wohngeld zu bekommen? Oder ist es möglich, trotzdem glaubhaft zu machen, dass ich von meinem Geld leben kann? Es ist knapp, aber ich komme über die Runden.

  2. #2
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Hallo,

    Deine Rechnung ist zwar falsch (das Mindesteinkommen beträgt in Deinem Fall mindestens 622 € und nicht 554 €), kommt aber auf einen Versuch drauf an.

    Meines Wissens ist es für den Antrag ausreichend
    Nein, ist es nicht. Die 20% kommen erst zum Zuge, wenn Du plausibel darlegen kannst, wie Du Deinen Lebensunterhalt finanzierst.

    Gruß!

  3. #3
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Deine Rechnung ist zwar falsch (das Mindesteinkommen beträgt in Deinem Fall mindestens 622 € und nicht 554 €), kommt aber auf einen Versuch drauf an.
    Hallo,

    Danke für die Antwort. Ich verstehe aber nicht, wo an der Rechnung dann der Fehler ist. Ich habe diese Aussage auch anderswo in diesem Forum von Ihnen gelesen, könnten Sie bitte posten, wie Sie das jetzt berechnen bzw. wo der Fehler liegt?

    MfG

  4. #4
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Hallo,

    es fehlen die Stromkosten sowie die ausbildungsbedingten Mehrkosten.

    Gruß!

  5. #5
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Damit ich das richtig verstehe.
    Mit einem Gehalt von Netto ~380 € ( Brutto ~ 440 € ) würde man kein Wohngeld bekommen ?

  6. #6
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Hallo,

    richtig.

    Gruß!

  7. #7
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    An welche Einrichtung müsste ich mich in diesem Falle wenden ?
    Ich arbeite auf Lohnsteuer, ergo nicht arbeitslos, somit kein ALG HartzIV Sozialhilfe usw...

    mfg

  8. #8
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Hallo,

    sofern Du kein Auszubildender bist, mußt Dich Dich an das Jobcenter wenden und ALG II beantragen.

    Gruß!

  9. #9
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Nein bin kein Azubi..

    Obwohl ich auf Lohnsteuer arbeite, warum bei Arge melden ?
    um ALGII zu beantragen, müsste ich da nicht arbeitslos sein ?

  10. #10
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Man kann auch ergänzend ALG II bekommen. Das Jobcenter rechnet deinen Bedarf (Regelsatz + angemessene Kosten der Unterkunft) aus. Dem wird dein (anrechenbares) Einkommen gegenübergestellt. Ist das Einkommen niedriger als der Bedarf, bekommst du ALG II (Differenz zwischen deinem anrechenbaren Einkommen und deinem Bedarf).

  11. #11
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Okay, besteht die Gefahr, dass die Arge mich zusätzlich auf irgendwelche mini- oder 1Euro Jobs schickt, wenn ich die Hilfe in anspruch nehmen würde ?

    Vllt schildere ich Euch meine Situation.

    Ich bin 29 Jahre alt, habe einen Abschluss als Techniker.
    Für die 2 Jahre Vollzeitschule ( Techniker ) bin ich bei meinen Eltern eingezogen, diese haben mich auch tatkräftig unterstützt. Leider wurde ich bis jetzt nicht als Techniker eingestellt, genauso wenig in meinem alten Job als Kommunikationselektroniker.

    Nicht das ich faul auf der Haut rumliegen würde. Ich arbeite atm als Reinigungskraft auf Lohnsteuer und habe bis jetzt kein ALG/HartzIV oder Sozialhilfe bekommen.

    Jetzt wollen meine Eltern in eine zwei Zimmer Wohnung umziehen, somit müsste ich zwangsweise in eine eigene Wohnung umziehen, diese sind ja auch nicht mehr gesetztlich für mich verpflichtet.

    Bis ich eine anständige Beschäftigung gefunden habe, bräuchte ich Unterstützung..

    mfg

  12. #12
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    Standard AW: Mindesteinkommen / 80%-Grenze

    Also das Jobcenter wird dich schon verpflichten, dich auf Vollzeitstellen zu bewerben. Wer ALG II bekommt, soll versuchen, seine Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. zu beenden.

    "In Ruhe lassen" mit 380,00 € Netto werden sie dich sicher nicht.

    Bevor du dir eine eigene Wohnung suchst, erkundige dich danach, was dein Jobcenter als angemessen ansieht. Nicht dass du dann mit einer Wohnung dastehst und das Jobcenter sagt, dass die zu teuer ist.

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