Hallo und guten Tag,
ich besuche seit September letzten Jahres ein Berufskolleg und wohne mit meiner Lebenspartnerin zusammen. Sie bezieht ein regelmäßiges Einkommen von ca 900 Euro. Ich habe kein Einkommen mehr seit Mai, da ich seit ende Mai keinen Anspruch mehr auf Übergangsgebürhnisse habe die seit September letzten Jahres von der Bundeswehr gezahlt wurden.
Meinen Unterhalt bestreite ich von meinem angesparten Vermögen, wegen welchem ich auch keinen Anspruch auf Bafög habe. Meine Frage ist jetzt habe ich Anspruch auf Wohngeld?
Mit freundlichen Grüßen,
Geändert von rickpat (29.05.2011 um 10:48 Uhr) Grund: nachtrag
Hallo,
Du allein hast keinen Anspruch auf Wohngeld. Ob Ihr zusammen einen Anspruch habt, kann ich mangels Angaben zum Brutto-Einkommen und zur Warmmiete nicht einschätzen.
Gruß!
Okay danke erstmal für die antwort! Hier noch die fehlenden Angaben: Bruttolohn liegt bei ca 1.100 und Warmmiete bei 640.
Hallo,
wie hoch ist Dein Barvermögen?
Gruß!
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