+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Einkommensgrenzen / Anzahl Haushaltsmitglieder

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2011
    Beiträge
    4

    Standard Einkommensgrenzen / Anzahl Haushaltsmitglieder

    Hallo,
    ich habe diverse Fragen bzgl. eines Wohngeldantrags und hoffe hoffe, dass ich hier im Unterforum dafür richtig bin.

    Kurzer Überblick:
    - Miete warm ca. 450 Euro davon ca. 50 Euro Warmwasser/Heizung
    - Mietstufe 4
    - Zur Zeit ein Zimmer vermietet mit rund 240 Euro
    - momentan 3 WG-Bewohner (A+B in Lebensgemeinschaft)

    Bewohner A zieht Ende Mai aus. Damit entfällt auch ein hoher Part vom Gesamteinkommen, wobei Bewohner B für 3 Monate befristet ab April eine Beschäftigung hat. Gesamteinkommen dafür ca. 3500 Euro. Ob Weiterbeschäftigung erfolgt ist nicht klar. Bewohner B studiert und hat schon ein Erststudium abgeschlossen, daher auch der Anspruch auf Wohngeld. Kindergeldzahlung erfolgt in Form von Unterhalt über ein (geschiedenes) Elternteil.

    Wohngeldantrag von A+B wurde rückwirkend zu Januar bis Ende Mai genehmigt. Die nun (bevorstehenden) Änderungen sind zu allerdings jetzt schon und nicht erst beim Weiterleistungsantrag zu melden, richtig? Bewohner B hat auch Vermögen und könnte ab Oktober auch wieder mehr Unterhalt von seinen Eltern bekommen. Wohngeld müsste demnach fortgezahlt werden, oder?

    Möglicherweise bewohnt Bewohner B die Wohnung auch bald alleine. Die Untermiete würde dementsprechend entfallen und die Miete komplett von Bewohner B übernommen werden. Dies hätte natürlich auch Einfluss auf das Mindesteinkommen von Bewohner B. Dies müsste sich dann auf 800 Euro belaufen, richtig?

    Dahingehend ist der Wohngeldrechner von NRW allerdings widersprüchlich. Denn gibt man dort einen Gesamteinkommensbetrag von 4200 Euro (ergo 350 Euro im Monat) mit den o.g. Daten für ein Haushaltsmitglied an, errechnet dieser nicht den max. Wohngeldbetrag, sondern rund 250 Euro. Gibt man mehr ein (was man ja für das Mindesteinkommen eigentlich müsste), dann wird es sogar noch weniger. Was wäre denn das Einkommen, um mehr Wohngeld zu beziehen? Kein Einkommen, aber Vermögen, für die Bestreitung des Lebensunterhalts? Wäre es demnach möglicherweise für Bewohner B finanziel vorteilhafter das Zimmer dann wieder zu vermieten?

    Angenommen Bewohner B wird weiter Beschäftigt und verzichtet demnach auf weiteren Unterhalt von seinen Eltern, um diese zu entlasten, könnte Bewohner B dann auch direkt von der Kindergeldkasse Kindergeld beziehen, da die Eltern nicht mehr (gesetzlich) Unterhaltspflichtig sind, da die erste Ausbildung abgeschlossen wurde?

    Ich danke euch schonmal für eure Antworten

    Gruß Timmey

  2. #2
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2011
    Beiträge
    4

    Standard

    Bzgl. der Mindesteinkommensberechnung bin ich mitlerweile auf einen Beitrag von Hoppel gestoßen.

    Demnach wäre das Mindesteinkommen dann für ein Haushaltsmitglied m. E. in etwa so:

    400€ Kaltmiete + 35€ Strom + ~35€ Heizung/Warmwasser + 359€ Regelsatz - 358€ Wohngeld = 829€ Ausgaben - 358€ Wohngeld = 471€ Mindesteinkommen

    sehe ich das richtig?

    Ich frage mich dann nur eben, wie man auf den Höchstsatz vom Wohngeld kommt, denn den erreicht man mit 471€ Einkommen laut dem Rechner ja gar nicht.

    Auch ist hier die Berechnung ja gänzlich anders - zumindest wird beim Mindesteinkommen der vermutliche Wohngeldanspruch nicht abgezogen, was ich schon recht verwirrend finde.

    Edit: Leerzeichen hinzugefügt.

  3. #3
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    400€ Kaltmiete + 35€ Strom + ~35€ Heizung/Warmwasser + 359€ Regelsatz - 358€ Wohngeld = 829€ Ausgaben - 358€ Wohngeld = 471€ Mindesteinkommen
    Wie kommst Du denn auf diese, nun ja, seltsame Rechnung? Vor allem: wieso berücksichtigst Du gleich zweimal Wohngeld und woher stammt diese absolut utopische Summe von 358 € Wohngeld?

    Was Deine eigentlichen Fragenkatalog betrifft - ich stehe für Überlegungen zur Optimierung eines Wohngeldanspruches nicht zur Verfügung.

    Was wäre denn das Einkommen, um mehr Wohngeld zu beziehen?
    Gruß!

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2011
    Beiträge
    4

    Standard

    Ich danke dir Hoppel,
    ich war einfach davon ausgegangen, dass du für die Schließung verantwortlich warst, da du als letzer Moderator eine Nachricht verfasst hattest - sorry dafür.

    um deine erste Frage zu beantworten:

    Die "seltsame" Berechnung habe ich aus dem verlinkten Beitrag von dir entnommen - wie ich schon sagte, ich fand es eben auch merkwürdig, dass diese sich von anderen Berechnungen (teilweise auch von deinen eigenen) unterscheidete. Wohngeld ist allerdings nur einmal aufgeführt: die Beträge zwischen den Gleichheitszeichen sind eine Zusammenfassung der Berechnung. Die Summe i. H. v. 358€ ist der max. Wohngeldsatz für ein Haushaltsmitglied in der Mietstufe 4 und wurde von mir eingesetzt, da ich mit der Prämisse an die Rechnung gegangen bin, dass wenn man gerade das Mindesteinkommen erreicht, auch den max. Wohngeldsatz bekommen würde - dem ist ja aber anscheinend nicht so?! Daher auch meine Frage in meinen vorherigen Beiträgen diesbezüglich.

    Wenn ich auf deine Worte deiner PN zurückkommen darf, dass du meine anderen Fragen nicht beantworten würdest, da dies in deinen Augen eine höheres Wohngeld bedeuten könnte, auch wenn du einer Diskussion leid bist:

    Optimierung bei einer Beantragung von Sozialleistungen oder bei einem Steuerbescheid sind nunmal legal, ob du das nun moralisch unterstützt oder nicht. Auch die vollständige Ausnutzung von Steuervorteilen geht ja zu Lasten der Allgemeinheit, denn dadurch sinken folglich die Steuereinnahmen des Staates. Im Endeffekt haben beide Aspekte den gleichen Effekt, ob nun die Einnahmenseite sinkt oder die Ausgabenseite steigt ist dabei relativ egal. Ich erwarte ja auch gar nicht, dass du mir alle Fragen beantwortest. Vielleicht haben andere User ja auch eine andere moralische Einstellung zu der Sache und können einen Ratschlag geben.

  5. #5
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    der maximale Wohngeldsatz wie du ihn verwendet ist eine theoretische Zahl, die in keinem Fall direkt mit irgendeinem Mindesteinkommen zu tun hat, sondern mit anderen Werten. Insofern ist Deine Rechnung grundfalsch.

    Was bei Steuervorteilen durchaus legetim ist, ist es bei Sozialleistungen nicht. Aber ich habe solche Diskussionen zu oft geführt, um hier wieder damit anzufangen.

    Gruß!

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    07.04.2011
    Beiträge
    4

    Standard

    Hoppel,

    was soll man denn bei deiner Formel an Stelle der Variablen "fiktives Wohngeld" angeben, anstatt das zu erwartene Wohngeld, das nunmal der max. Betrag sein sollte, wenn das Einkommen sehr gering ist?

    Wie nun schon mehrmals gesagt widersprechen sich die Quellen bzgl. der zu verwendenen Formel für das Mindesteinkommen und ich würde einfach nur gerne wissen, wie hoch dieses überhaupt für o. g. Miete sein muss und wie hoch demenstsprechend die finanzielle Belastung für mich wärend meines Studiums sein wird. Da es sich um ein Fach handelt, bei dem man nicht viel arbeiten kann, möchte ich eben im Voraus Unterhaltszahlungen und mögliche Arbeitszeiten diskutiert wissen.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Anzahl Haushaltsmitglieder
    Von PatrickP im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 10.08.2011, 04:58
  2. Gesenkte Einkommensgrenzen?
    Von Steffen im Forum Einkommensgrenze und Rückzahlung
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 18.08.2009, 14:34

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein