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Thema: Wohngeldanspruch / Einkommen / Krankenkassenbeitrag

  1. #1
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    Standard Wohngeldanspruch / Einkommen / Krankenkassenbeitrag

    Hallo!

    Nach langem Suchen im Netz und auch hier, sind mir einige Fragen unbeantwortet geblieben - hoffe ihr könnt mir helfen!

    Ich zahle Miete KALT: 217,50€
    Nebenkosten: 25€
    Strom: 40€
    Krankenkassenbeitrag: 145€

    Bin Student, habe definitiv keinen Baföganspruch, da Zweitstudium und über 30.


    1. Vorab: Welche Rechnung stimmt? (siehe danach Punkt 2. Einkommen)

    a) 217,50 Miete + 25 NK + 40 Strom + 145 KKBeitrag = 427,50€

    b) 217,50 Miete + 25 NK + 145 KKBeitrag = 387,50€

    c) 217,50 Miete + 25 NJ + 40 Strom + 10% vom Einkommen pauschaul für KKBeitrag ?

    d) oder ganz anders?


    2. Einkommen:

    Wie errechne ich nun, wieviel ich mindestens verdienen sollte, um Anspruch auf Wohngeld zu haben bzw um möglichst viel Wohngeld zu bekommen?

    ca 351€ Grundsicherung + 427,50€ Ergebnis der Rechnung a) multipliziert mit 0,8 = ?
    oder
    Grundsicherung + Ergebnis der Rechnung b) / c) / d) = ?


    Mit den Wohngeldtabellen und Wohngeldrechnern habe ich mich bereits beschäftigt , und die o.g. Fragen sind noch offen. Freue mich über eure Antworten!

    grüße,

    Gbox

  2. #2
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    Hallo,

    vermutlich (oder hoffentlich) wirst du hier keine Antwort auf die Frage bekommen, wie viel Einkommen du haben musst, um möglichst viel Wohngeld zu bekommen.

    An deiner Stelle würde ich einfach das tatsächlich vorhandene Einkommen angeben. Alles andere wäre Betrug. Sollte das zum Mindesteinkommen nicht ausreichen, wird dir deine Wohngeldstelle das schon mitteilen.

    Übrigens wegen der von dir angenommenen 80 % (multiplizieren mit 0,8) musst du der Wohngeldstelle schon sehr ausführlich begründen, wie du damit leben kannst.

    Grüße

    Else Kling

  3. #3
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    Danke für die Antwort schonmal obwohl sie meine Frage nicht beantwortet.

    ich gebe Kontoauszüge und Lohnbescheinigungen ab und man sieht dann wieviel ich verdiene. Ich arbeite als Nachhilfelehrer und je nachdem werde ich mehr oder weniger Nachhilfe geben und dementsprechend verdienen.

    Daher meine Frage durchlesen und mir bitte beantworten welche Rechnung stimmt.
    Wie ist es mit dem Krankenkassenbeitrag?

    Gruss,

    gbox

  4. #4
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    Da das Mindesteinkommen ja deinen "Mindestbedarf" decken muss, zählt der Beitrag für die Krankenkasse natürlich dazu.

    Grüße

    Else Kling

  5. #5
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    Danke für die Antwort Else.

    Bedeutet also, dass die Rechnung A stimmt und der Stromabschlag zählt in dem Fall dazu?

    Ich verdiene momentan ca 620-650€, Netto, dürfte das eurer Meinung nach reichen, um Anspruch auf Wohngeld zu haben?

    Und ich schätze, niemand ist traurig darüber wenn er legal mehr Geld/Hilfe vom Staat bekommt.

    Gruesse,

    gbox

  6. #6
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    Also nochmal konkret die Frage:

    359€ (Grundsicherung) + 217,50€ (Kaltmiete) + 25€ (NK) + 40€ (Strom) + 145€ (KV-Beitrag) = 786,50

    reichen da 620€-650€ Netto Einkommen monatlich aus, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben?

    Da ich bei diesen Online-Wohngeldrechnern nie meinen KV-Beitrag angeben kann, habe ich bislang keine Antwort erhalten.

    Hoffe ihr könnt mir helfen.

    Grüße,

    gbox

  7. #7
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    Hallo,

    der genaue Krankenkassenbeitrag spielt bei der Wohngeldberechnung keine Rolle. Vom Bruttoeinkommen werden pauschal 10 % abgezogen. Das müsstest du beim Wohngeldrechner irgendwo eingeben können.

    Je nachdem, wie hoch das (erst mal fiktive) Wohngeld ausfällt (je nach Mietenstufe), könnte das mit dem Mindesteinkommen hinkommen.

    Grüße


    Else Kling

  8. #8
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    Komisch, ich wundere mich warum das so ist, weil Hoppel meinte in einem anderen Beitrag, dass die Krankenversicherung voll dazu zählt, wenn ich mich recht erinnere? Oder ich verwechsle etwas?

    Wenn ich z.B. 650€ verdiene, dann werden in der Wohngeldberechnung 10% = 65€ nur abgezogen, d.h ich habe ein fiktives Einkommen von 585€ übrig, obwohl ich 145€ an die Krankenkasse zahle, also real weniger, nämlich 505€ übrig blieben und ich eigentlich ein niedrigeres Einkommen habe?

    Könnt ihr mir oder Else (danke für deine Antworten) dazu was sagen?

  9. #9
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    Hallo,

    du darfst die Wohngeldberechnung und die Berechnung des Mindesteinkommens nicht vermischen. Bei der Wohngeldberechnung werden pauschal 10 % für die Krankenversicherung abgezogen. Bei der Berechnung des Mindesteinkommens werden die tatsächlichen Beträge (in deinem Fall 145,00 € Krankenkassenbeitrag) berücksichtigt.

    Grüße


    Else Kling

  10. #10
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    Danke Else für die Infos

    Grüße,

    gbox

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