Hallo,
Sachverhalt:
ich habe monatliche Einnahmen iHv. 800€ (brutto) hiervon bleiben mir netto ca. 720€!
Meine monatlichen Ausgaben betragen 460€ (Warmmiete), 20€ (Strom), 150€ (Lebensmittel), 30€ (Hygieneartikel), 65€ (GKV), 45€ (Telefon/Internet/Handy), 20€ (Bausparvertrag) = 790€ (Gesamt).
Frage:
1. Wie hoch müsste/dürfte mein Vermögen sein? Denn offensichtlich reichen meine Einnahmen nicht aus, um meine Ausgaben zu decken. (Habe ein Vermögen unter 5.000€)
2. Wie kann ich dieses Vermögen nachweisen, wenn es BAR bei mir ist?
3. Ist das Vermögen ebenfalls im Formular "Aufstellung der monatlichen Einnahmen und Ausgaben aller Haushaltsmitglieder" zu erwähnen? Ich frage nicht, weil ich nicht lesen kann, sondern weil ich mir nicht sicher bin, ob dieser Posten eine gewisse Form erfordert.
4. Wie verhält es sich mit unregelmäßigen Ausgaben, wie kann man diese überhaupt erfassen? -> (Bsp. Kinobesuch alle 3-4 Monate)
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Hallo,
ich weiß zwar nicht, warum Du glaubst, das Mindesteinkommen nicht zu erreichen - aber sei es drum. Das Vermögen selbst gibst Du nirgendwo iM Antrag an. Im Falle einer Unterdeckung bekommst Du dann einen extra Fragebogen, in dem Du dann das Vermögen angeben kannst. Allerdings ist das mit dem baren Vermögen ein Problem - das könnte ja dann jeder behauipten, um doch noch zu Wohngeld zu kommen.
Gruß!
Mein monatliches Einkommen beträgt 720€ & meine Ausgaben 790€; daraus ergibt sich ein monatliches Soll von 70€!
Ohne ein Vermögen ist es auf Dauer nicht möglich einen Lebensunterhalt nach zu weisen.
Daher auch die eine Frage, ob es ein Maximal oder Minimalvermögen gibt.
Im übrigen könnte man ein Barvermögen natürlich derart nachweisen, dass man es kurzzeitig auf ein Konto einzahlt und dann ggf. wieder abhebt. Im ganzen elektronischen Wirr Warr verliert man nämlich ganz schnell den Überblick.
Hallo,
Aja. Danke für die Belehrung. Wenn Du dieser Meinung bist und glaubst, es besser als zum Beispiel ich zu wissen, lasse ich Dich in Deinem Glauben.Ohne ein Vermögen ist es auf Dauer nicht möglich einen Lebensunterhalt nach zu weisen.
Im übrigen würde Dein Plan ebenso natürlich nicht aufgehen, auch ohne den Überblick zu verlieren: eine Einzahlung im zeitlichen Zusammenhang mit einem entsprechenden Antrag wird das Amt von einem Mißbrauch ausgehen lassen.Im übrigen könnte man ein Barvermögen natürlich derart nachweisen, dass man es kurzzeitig auf ein Konto einzahlt
Gruß!
Sprich, wenn ich gar nichts angebe und es bei dem errechneten Soll von 70€ belasse ist es nicht unglaubwürdig?
Woher resultieren Deine Kenntnisse denn? Selbst Mitarbeiter bei einem Wohnamt?
Hallo,
Deine ganze Rechnung ist in Hinsicht auf das Wohngeld falsch. Es gibt feste Werte und bestimmte Variablen für die Berechnung des Mindesteinkommens. Was die Glaubwürdigkeit betrifft, würde ich mir eher um deinen Plan mit dem (Bar-)Vermögen Gedanken machen.es bei dem errechneten Soll von 70€ belasse ist es nicht unglaubwürdig?
Gruß!
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