+ Antworten
Ergebnis 1 bis 6 von 6

Thema: Anteilige Weiterleitung des Kindergeldes im Wohngeldantrag erlaubt?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.03.2011
    Beiträge
    3

    Standard Anteilige Weiterleitung des Kindergeldes im Wohngeldantrag erlaubt?

    Hallo,

    Falls die Frage schon im Forum beantwortet wurde, bitte einen Link angeben und Thema schließen. Ich hab jedenfalls nichts dazu gefunden.

    seit dem August 2010 erhalte ich Wohngeld. Beim Erstantrag erhielt ich telefonisch die Auskunft, Kindergeld würde nicht dem Einkommen zugerechnet.
    Im Bescheid stand dann natürlich etwas Anderes (es handelt sich wie im Titel erwähnt um weitergeleitetes Kindergeld).
    Für den Weiterleistungsantrag habe ich dann mit meinen Eltern ausgemacht, dass ich nur einen Betrag von EUR 80,- monatlich erhalte (per Dauerauftrag). Nun sollen meine Eltern der Wohngeldstelle begründen, warum ich vom Kindergeld nur diesen Anteil erhalte.

    Besteht wirklich eine Verpflichtung, der Wohngeldstelle eine Begründung zu geben, oder reicht nicht bereits der Nachweis der Tatsache durch den Beleg über den eingerichteten Dauerauftrag aus?

    Können als Grund auch die Kosten angegeben werden, die meinen Eltern weiterhin durch die Miete für den Wohnraum entstehen, der früher durch mich genutzt wurde (also mein Kinderzimmer, zweites Bad, Nebenkosten dafür...)?

    Kann mich die Wohngeldstelle verpflichten, den vollen Kindergeldanspruch ggü. meinen Eltern geltend zu machen?

    Ein Abzweigungsantrag würde wahrscheinlich nicht bewilligt werden, da meine Eltern berufstätig sind.
    So, falls ich noch Etwas vergessen habe, bitte nachfragen.

    Vielen Dank für Eure Hilfe.
    B

  2. #2
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    wenn Du zu Hause nicht mehr wohnst, sind Deine Eltern zu Unterhalt in mindestens der Höhe des Kindergeldes verpflichtet. Dagegen kannst Du absolut keinen Grund angeben und es wird Dir ggf. das volle KG als fiktives Einkommen angerechnet - unabhängig, ob Du es bekommst oder nicht.

    Ich wäre ansonsten für jeden Grund dankbar, da ich schlecht angeben kann, dass ich nur deshalb weniger Kindergeld bekomme, damit es mir nicht als Einkommen angerechnet wird.
    Was man dann Betrug nennt.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.03.2011
    Beiträge
    3

    Standard

    Vielen Dank für die Antwort.

    Ich sehe dies jedoch nicht als Betrug an.
    Meine Eltern haben ja tatsächlich noch Kosten, die Sie auch hatten, als ich noch bei Ihnen gewohnt habe.

    Im Übrigen ist es für mich ohnehin nicht nachvollziebar, dass weitergeleitetes Kindergeld im Rahmen der Einkommensanrechnung anders behandelt wird (nämlich als Unterhalt), als direkt durch die Kindergeldkasse gezahltes Kindergeld, welches generell keine Einnahme darstellt (§ 14 Abs. 2 Nr. 19 WoGG).

    mfg
    B

  4. #4
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    natürlich ist das Betrug, denn Du willst mit Deiner Angabe Leistungen erhalten, die Dir nicht zustehen würden. Und Du weißt das auch selbst, wenn Du schreibst

    dass ich nur deshalb weniger Kindergeld bekomme, damit es mir nicht als Einkommen angerechnet wird.
    Zur Systematik des KG:

    Im Übrigen ist es für mich ohnehin nicht nachvollziebar, dass weitergeleitetes Kindergeld im Rahmen der Einkommensanrechnung anders behandelt wird (nämlich als Unterhalt),
    Das Kindergeld ist kein "Taschengeld" für Dich, sondern eine steuerliche Entlastung der Eltern. Also steht auch nur den Eltern das KG zu. Mit Auszug von Dir steht Dir wiederum Unterhalt zu.

    Gruß!

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    05.03.2011
    Beiträge
    3

    Standard

    Wenn ich schreibe:
    Zitat Zitat von bluegene Beitrag anzeigen
    Im Übrigen ist es für mich ohnehin nicht nachvollziebar, dass weitergeleitetes Kindergeld im Rahmen der Einkommensanrechnung anders behandelt wird (nämlich als Unterhalt), als direkt durch die Kindergeldkasse gezahltes Kindergeld, welches generell keine Einnahme darstellt.
    meine ich damit die unterschiedliche Behandlung von KG, welches meine Eltern an mich weiterleiten und KG, welches direkt an mich durch die Kindergeldkasse ausgezahlt wird (durch Abzweigungsantrag).
    Der einzige Unterschied zwischen beiden ist der Weg der Zahlung über das Konto meiner Eltern (im ersten Fall).

    Aus Kindergeld, welches laut WoGG kein Einkommen ist, wird so auf das Jahreseinkommen anrechenbarer Unterhalt, obwohl es sich um dieselbe Leistung aus demselbem Grund und in derselben Höhe handelt.
    Vielleicht gibt es einen rechtlich vernünftigen Grund dafür, mit ist jedenfalls keiner bekannt.

    Vielen Dank.
    B

  6. #6
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    2.018

    Standard

    Hallo,

    Der einzige Unterschied zwischen beiden ist der Weg der Zahlung über das Konto meiner Eltern (im ersten Fall).
    so auf das Jahreseinkommen anrechenbarer Unterhalt, obwohl es sich um dieselbe Leistung aus demselbem Grund und in derselben Höhe handelt.
    Das ist falsch, habe ich aber auch schon erklärt.

    Gruß!

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Anrechnung des staatlichen Kindergeldes auf Bafög
    Von Wintertag im Forum Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 05.10.2010, 02:18
  2. Auto und Motorrad ist das erlaubt?
    Von gläubiger18 im Forum Privatinsolvenz
    Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 19.09.2010, 07:23
  3. Wichtige Fragen zur Fortzahlung des Kindergeldes
    Von Marco2312 im Forum Kindergeld für Volljährige
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 30.11.2008, 08:01
  4. anteilige Kürzung d. Höchstbetrages für eigene Einkünfte
    Von stefff_1904 im Forum Einkommensgrenze und Rückzahlung
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.07.2008, 01:47
  5. Unterbrechung des Kindergeldes
    Von kamikatz123 im Forum Kindergeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 25.11.2007, 21:38

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein