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Thema: Mindesteinkommen und Sozialversicherungsbeiträge

  1. #1
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    Standard Mindesteinkommen und Sozialversicherungsbeiträge

    Mein Wohngeldantrag wurde abgelehnt, weil ich angeblich unter dem Mindesteinkommen liege.
    Beim Bedarf wurde außer den Regelsätzen für mich und meine Familie auch die Position Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt in der Höhe meines derzeitigen Krankenkassenbeitrages (ich bin selbstständig tätig).
    Ist das so richtig?
    Bei der Berechnung des Einkommens wurde dann der Krankenversicherungsbeitrag wiederum abgezogen, so dass sich jetzt sozusagen Brutto- und Netto-Einkommen gegenüberstehen. Kommt mir nicht plausibel vor.
    Wer kann was darüber sagen?

    MFG

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    Beim Bedarf wurde außer den Regelsätzen für mich und meine Familie auch die Position Sozialversicherungsbeiträge aufgeführt in der Höhe meines derzeitigen Krankenkassenbeitrages (ich bin selbstständig tätig).
    Ist das so richtig?
    Ja.

    Bei der Berechnung des Einkommens wurde dann der Krankenversicherungsbeitrag wiederum abgezogen
    Es werden Dir maximal 10% für den KV-Betrag angerechnet, nicht jedoch der tatsächliche Betrag. es sei denn, der KV-Betrag liegt unter den 10 %.

    Gruß!

  3. #3
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    Danke für die schnelle Antwort, das bestärkt mich darin, Widerspruch einzulegen. Selbstständige Antragsteller sind anscheinend eher selten - oder suspekt.

    Gruß

  4. #4
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    Hallo,

    wogegen willst du Widerspruch einlegen? Verstehe ich jetzt nicht wirklich...

    Gruß!

  5. #5
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    Gegen den Ablehnungsbescheid. Dadurch, dass statt 10 % der volle Krankenkassenbeitrag vom Einkommen abgezogen wurde (und die monatliche Unterstützung durch Eltern trotz Vorlage von Kontoauszügen nicht berücksichtigt wurde) wurde ein erheblicher Fehlbetrag zum Bedarf gesehen und der Wohngeldantrag abgelehnt.
    Wird das Einkommen korrekt gerechnet, sind wir aber bei mehr als 80 % des Bedarfs.

    LG Schnaufi

  6. #6
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    Hallo,

    ein Widerspruch wird Dir nicht bringen.

    Bei der Berechnung des Mindesteinkommens wird dertatsächliche KV-Beitrag angesetzt, bei der Berechnung des Wohngeldes aber das Einkommen durch die KV-Beiträge nur zu 10% pauschalisiert. Insofern könnte die Ablehnung durchaus berechtigt sein.

    Gruß!

  7. #7
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    Das Wohngeldamt rechnet den Bedarf inkl. also vor der Bezahlung des Krankenversicherungsbetrages gegen die Einkünfte nach Bezahlung des KV-Betrags.
    Also Bruttobedarf gegen Nettoeinkünfte.
    Der Krankenversicherungsbetrag wird dadurch doppelt in Rechnung gestellt.
    Das ist das Problem.
    Klingt verrückt, ist aber leider so.

    Dann wird unterstellt, die Einkünfte wären nicht ausreichend.
    Dabei wird selbst bei dieser Rechnung die geforderte 80 % Plausibilität erreicht.

    Dass wir das Gefühl haben, dass die dort mit Selbständigen überfordert sind, zeigt die Tatsache, dass dort auch mal allen Ernstes behauptet wurde, dass Selbständige keinen Anspruch auf Wohngeld hätten.

    Gruß

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