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Thema: Ausbildungsstätte zahlt Studiengebühren-Anrechnung zum Einkommen?

  1. #1
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    Standard Ausbildungsstätte zahlt Studiengebühren-Anrechnung zum Einkommen?

    Hallo,

    ich habe folgende Frage:
    Ich studiere an einer privaten Uni (iba Bochum). Bafög oder BAB-Anspruch besteht nicht, wohl aber Wohngeldanspruch.
    Die Studiengebühren betragen monatlich 515 Euro, die aber von meiner Ausbildungsstätte getragen werden. Ich bekomme keinen Ausbildungslohn, wohne zur Miete (ca.200 € monatlich) und bekomme lediglich 500 € / Monat von meinen Eltern, um mich irgendwie über Wasser zu halten. Das sind meine einzigen "Einkünfte". Der Wohngeldantrag wurde abgelehnt, da ich zu hohe Einkünfte habe!! Die Studiengebühren wurden als mein eigenes Einkommen mit berücksichtigt, somit werden mir 1015 € Monat angerechnet. Ist das rechtens????
    Danke im Voraus für die Antworten.

  2. #2
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    Hallo,

    Die Studiengebühren betragen monatlich 515 Euro, die aber von meiner Ausbildungsstätte getragen werden
    Ist die Uni identisch mit Deiner Ausbildungsstätte?

    Gruß!

  3. #3
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    Die Ausbildungsstätte ist ein Hotel. Das Hotel zahlt die Gebürehn an die iba. Ich bekomme deshakb keine eigene Ausbildungsvergütung.

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    dann sind die "Studiengebühren" durchaus als Einkommen zu werten.

    Gruß!

  5. #5
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    Hallo Sille 1982,

    wie sieht es bei Dir mit Kindergeld aus? Hast Du noch Anspruch??

    Dein Unterhaltsanspruch wäre 670€ Diese setzen sich aus dem Unterhalt und dem Kindergeld zusammen?

    Also wenn Du das Kindergeld nicht zusammen mit den 500€ + 184€ von Deinen Eltern erhältst, so müsste Du es noch oben drauf bekommen.? Dann wäre zumindestens fast Deine Miete beglichen.
    Wenn Du kein Kindergeld erhälst weil ü 25 Jahre bist müssten, wenn deine Eltern Lestungsfähig sind - sie die restlichen 170€ noch zusätzlich zahlen. (bei Erstausbildung)

    Alles andere tun sie mehr oder weniger freiwillig....

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