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Thema: Schenkung

  1. #1
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    Standard Schenkung

    Der Sachverhalt:
    Bekomme bis zum August 2011 Wohngeld (Ende des letzten Bewilligungszeitraum). Meine Eltern wollen mir im September 70.000 Euro schenken.
    Ich stelle dann am 01.01.2012 ein erneuten Antrag auf Wohngeld. Mein Einkommen hat sich nicht geändert. Das Geld lege ich z.B. in Gold an, also keine Einnahmen aus Kapitalvermögen. Dann müsset doch die 70.000 Euro als Vermögen bewertet werden und ich bekomme wieder Wohngeld.

    Sehe ich das ganze richtig so????
    Danke für eure Kommentare

    Der Fuchs

  2. #2
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    Hallo,

    ein Wohngeldanspruch besteht nicht.

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo Hoppel,

    vielen dank für deine Antwort.
    Ich wäre dir sehr dankbar, wenn du deine Antwort begründen würdest; besonders unter dem Gesichtspunkt, dass ich ja nicht unbedingt deiner Meinung bin.

    Vielen Dank
    Fuchs

  4. #4
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    Hallo,

    Du übersteigst die Freigrenze bei dem Vermögen.

    Gruß!

  5. #5
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    Danke für die Begründung, jedoch möchte ich auf das Urteil vom 18.01.2011 des Verwaltungsgericht Berlin [Aktenzeichen: VG 21 K 431.10] hinweisen.

    Bei vorhandenem Vermögen von 84.000 Euro besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

    Mein Vermögen wäre ja noch darunter. Die Frage ist doch eher ob die Schenkung als Einkommen, gleichmäßig auf 12 Monate (oder länger) verteilt, angesehen wird.

    Wäre dankbar, wenn ich dazu Kommentare erhalte.

    Gruß
    Fuchs

  6. #6
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    Hallo,

    selbstverständlich ist mir dieses Urteil bekannt, jedoch wird es nichts nutzen. Es handelt sich um ein Urteil in erster Instanz, daß sich zudem nur auf Berlin bezieht.

    Gruß!

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