In dem Förderungszeitraum von 01.11.2009 bis zum 31.10.2010 hat eine Einkomenssteigerung durch die Berufstätigkeit meiner Ehefrau stattgefunden, allerdings erst ab dem 01.06.2010. Die Behörde hob am 05.01.2011 im Zusammenhang mit einem Weiterleistungsantrag den vorangegangenen Bescheid auf, hat das Einkommen meiner Frau auf ein Jahr hochgerechnet, was das Doppelte von dem im Bewilligungszeitraum tatsächlich erzielten Einkommen ausmacht(!), und hat das Wohngeld auf ein minimum ab dem 01.06.2010 rückwirkend gekürzt.
Meine Frage ist, ob es rechtens ist eine fiktive Rechnung auszustellen, wenn es denn für den Bewilligungszeitraum doch genaue Zahlen vorliegen. Die Behörde begründet die Hochrechnung damit, dass die Pauschalbeträge und Werbungskosten doch Jahresbeträge sind, und deshalb auch für ein Jahreseinkommen gültigkeit haben.
Im WoGG steht, dass Einkommen mit welchem es in den nächsten 12 Monaten zu rechnen ist, die Grundlage für die Berechnung der Förderungssumme bildet, gilt dies denn auch für die Rückrechnungen....???
Hallo,
Ja, da das Wohngeld immer auf 12 Monate und nicht dem tatsächlichen Bewilligungszeitraum basiert.Meine Frage ist, ob es rechtens ist
Gruß!
danke, das bestätigt meine Annahme, Gruß und Danke für schnelle Antwort.
Lesezeichen