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Thema: Darlehen oder Unterhalt

  1. #1
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    Standard Darlehen oder Unterhalt

    Mein Wohngeldantrag wurde genehmigt. Mein Einkommen besteht aus einem bestimmten Darlehensbetrag, den mein Bruder mir bezahlt. Es wird jetzt von der Wohngeldstelle so dargestellt, als würde es sich dabei um Unterhalt handeln. Mein Bruder ist aber nicht unterhaltsverpflichtet (auch meine Eltern nicht). Welchen Unterschied macht es für die Berechnung des Wohngeldes, ob ich nun ein Darlehen oder Unterhalt bekomme?

  2. #2
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    Hallo,

    Unterhalt wird angerechnet.

    Gruß!

  3. #3
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    Verstehe ich noch nicht. Kannst du es bitte mit noch einem Satz mehr erklären?

  4. #4
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    Hallo,

    Unterhalt wird als Einkommen angerechnet, ein Darlehen nicht.

    Gruß!

  5. #5
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    Bei Beantragung wurde mir gesagt, dass Kredite wie Einkommen behandelt werden. Außerdem kenne ich mehrere Studenten, die staatliche Studienkredite aufgenommen haben und mit diesem Einkommen auch Wohngeld beziehen.

  6. #6
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    Hallo,

    Bei Beantragung wurde mir gesagt, dass Kredite wie Einkommen behandelt werden.
    Das ist falsch.

    Außerdem kenne ich mehrere Studenten, die staatliche Studienkredite aufgenommen haben und mit diesem Einkommen auch Wohngeld beziehen.
    Ja und? Natürlich kann auch mit Krediten Wohngeld bezogen werden.

    Gruß!

  7. #7
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    Also kann mit einem Darlehen sehr wohl Wohngeld bezogen werden, aber es wird nicht als Einkommen behandelt. Das widerspricht doch deiner ersten Aussage, das ein Darlehen nicht angerechnet wird?

  8. #8
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    Hallo,

    irgendwie kann ich Dir nicht folgen.

    Also kann mit einem Darlehen sehr wohl Wohngeld bezogen werden
    Ja natürlich - und ich habe auch nirgendwo etwas anderes behauptet.

    aber es wird nicht als Einkommen behandelt
    Richtig - es wird als nicht anrechenbares Einkommen gewertet.

    Das widerspricht doch deiner ersten Aussage, das ein Darlehen nicht angerechnet wird?
    Ich wüßte nicht, wo ich mir selbst widerspreche. Beides, also Unterhalt und Kredit, sind Einnahmen. Punkt. Von beiden Einnahmearten wird die eine bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt und die andere nicht. Nochmal Punkt.

    Wo ist das Problem?

    Gruß!

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