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Thema: Erhöhung des Einkommens

  1. #1
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    Frage Erhöhung des Einkommens

    Hallöchen,

    ich habe eine Frage an euch zum Einkommen. Ich bin Studentin und erhalte ca 600 Euro Unterhalt von meinen Eltern. Nun habe ich im September begonnen zu arbeiten, aber nur bis Dezember. Ich habe im September ca.150, im Oktober ca 270, im November ca. 140 und im Dezember ca. 800 Euro dazu verdient. Gleichzeitig hat sich der Unterhalt meiner Eltern seit Oktober um ca 70 Euro verringert. Der erste Bewilligungszeitraum des Wohngeldes ging bis September 2010, seit Oktober 2010 bis März 2010 hat ein neuer Zeitraum begonnen.

    Ich bin mir bewusst, dass ich eine Meldepflicht habe, das habe ich vor - ich habe auf die Lohnbescheinigungen gewartet - jedoch wurde ich aus dem Wohngeldantrag nicht schlau. da steht ich müsse eine Erhöhung des monatlichen Einkommens um 15% (auf ca. 700 Euro) mitteilen - wenn es nicht vorrübergehend ist (nicht vorrübergehend heißt meines Wissens nicht länger als 2 Monate). Das Problem: Im September komme ich über die 15%, im Oktober auch - im November dann aber nicht, aber im Dezember wieder. Weiß jemand, wie die Wohngeldstelle es nun handhabt? Ich übersteige die 15% 2 Mal (September und Oktober), dann nicht und im Dezember wieder.

    Heißt das, ich muss den Verdienst mitteilen und muss mit einer Neuberechnung des Wohngeldes bzw. mit einer Rückzahlung rechnen? Oder muss ich es nur melden, da ich nicht mehr als 2 Monate hintereinander die 15% übersteige?
    Oder bedeuten die "nicht länger als 2 Monate", dass mein Einkommen in einem Bewilligungszeitraum nicht mehr als 2 Monate um 15% erhöht sein darf unabhängig ob hintereinander oder nicht??? Wenn es nach dem Bewilligungszeitraum geht, dann würde ich im September drüberliegen - dann beginnt ein neuer Bewilligungszeitraum - und bis Dezember dann 2 mal (Oktober und Dezember)?!


    Ich weiß, es ist unendlich verwirrend, aber ich hoffe, mir kann irgendjemand helfen????!!!! Bitte...

  2. #2
    Super-Moderator
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    Hallo,

    das mit dem "nicht vorübergehend" dürfte sich auf den Bezugszeitraum beziehen.

    Gruß!

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