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Thema: Freibetrag

  1. #1
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    Standard Freibetrag

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem.Ich bin am 1.11 mit meiner freundinn in eine Wohnung zusammen gezogen.Nun bekomme ich im Januar ca 5000€ aus einer Unfallversicherung.Ich bin gerade dabei , meinen Wohngeldantrag auszufüllen und stelle mir die Frage, ob ich dies Angeben muss , da es aus einer Unfallversicherung stammt die meine Eltern abgeschlossen haben und die ich nun ausbezahlt bekomme.Ich habe allerdings auch nur ein mein Kindergeld jeden Monat in höhe von 184€ , da ich im moment keinen Job mehr habe.Den Rest steuert meine Freundinn dabei (Kindergeld,Unterhalt,Minijob).Da ich also auch unter dem Mindesteinkommen bleiben werde ,würde es nicht gehen wenn man das Geld umlegt auf die Monate und ich dann wenigstens das Mindesteinkommen habe und das Amt den Antrag aufgrund von zu geringem Einkommen oder wegen der Unfallversicherung ablehnen können ?

    Gruß
    Alex

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    Da ich also auch unter dem Mindesteinkommen bleiben werde
    Nein, bleibst Du nicht. Die Frage ist, ob Ihr BEIDE das Mindesteinkommen erreicht, denn allein wirst Du nach Deinen Darstellungen keinen Anspruch auf Wohngeld haben, sondern nur zusammen mit der Freundin.

    Ansonsten zählt die Einnahme aus einer privaten Unfallversicherung als Einkommen und wird auf 12 Monate umgelegt.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo,
    danke schonmal für die Antwort.
    Wir haben zusammen ein monatliches Einkommen in Höhe von 660€ zzgl. der Unfallversicherung . Das würde bedeuten das wir dann zusammen im Monat 1064€ . Wäre ich denn dann trotzdem noch Wohngeld berechtigt?
    Gruß
    Alex

  4. #4
    Super-Moderator
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    Standard

    Hallo,

    Wäre ich denn dann trotzdem noch Wohngeld berechtigt?
    Und nochmal: nein. Ihr seid nur ZUSAMMEN wohngeldberechtigt.

    Gruß!

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