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Thema: Mietvertrag

  1. #1
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    Standard Mietvertrag

    Neues Problem! Wie hier schon besprochen würde ich wahrscheinlich Wohngeld kriegen, aber aufgrund der hohen Miete wurde mir empfohlen eine günstigere zu suchen. Da war ich paralell auch dabei und habe jetzt zwei Absagen bekommen, trotz Mietbürgschaft meines Bruders. Die Anfrage , ob ich aus dem gemeinsamen Mietvertrag, den ich jetzt mit meinem Ex habe einen , der nur auf mich läuft machen kann, läuft grade. Was mache ich, wenn der ablehnt.
    Ich komme mit Bafög und Unterhalt , Kindergeld und Honorarjob auf knapp 1500 + Wohngeldanspruch ( aber den nur mit alleinigen Mietvertrag ) Aber was kann ich tun wenn niemand mir einen Mietvertrag gibt, weil ich in dem Umfeld in dem ich wohne ein so geringes Einkommen habe, dass die Vermieter mich nicht wollen?

  2. #2
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    Hat jemand einen Rat? HAb gelesen, dass es da auch Unterschiede gibt mit Mitgliedern , die zur Haushaltsgemeinschaft gehören und die ihren Lebensmittelpunkt in der Wohnung haben.
    Was ist wenn mein Freund im Mietvertrag steht, aber dort nicht wohnt. Geht das? Wird das Wohngeldamt Beweise fordern? Welche?

  3. #3
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    Hallo,

    Was ist wenn mein Freund im Mietvertrag steht, aber dort nicht wohnt.
    Was sollte Dir das nutzen? In den Fall würde 1. Dir nur die Hälfte der Miete angerechnet werden und 2. hätte das den Ruch eines Betruges.

    Warum hast Du denn Absagen bekommen?

    Gruß!

  4. #4
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    Tja allgemeine Aussage, dass es am Einkommen liegt. Die Maklerin hat mir vorgeschlagen, mein Bruder sollte doch den Mietvertrag machen...aber dann hätt ich ja wieder dasselbe Problem. Ich versteh das nicht, krieg doch selbst ca. 1568 zusammen, aber bin anscheinend durch meinen Status ein Risikofaktor. Hab grad den Brief auch von meinem jetzigen Vermieter bekommen. Die Eigentümer haben nicht zugestimmt...

    Und auch wenn es nach Betrug riecht..es muß doch einen Fall geben für Getrenntlebende? Und irgendwas gibts da auch...das Problem ist die große Unsicherheit, sonst hätte mein Ex schon längst einen Mietvertrag unterschrieben. Klare Verhältnisse würden uns jetzt nach 3 Monaten rumwurschteln an der Lösung echt gut tun.

    Bitte , erklär mir den Paragraphen mit dem Lebensmittelpunkt. Es muss doch für mich eine Möglichkeit geben, meinen Status als Alleinerziehende wiederzubekommen, denn so sehe ich es und ich möchte nicht mehr als Paar zusammenleben. Das vertragliche Problem ist die andere Sache...dafür muß es doch eine Lösung geben???

  5. #5
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    Hallo,

    kannst Du denn das mit dem Getrenntlebend nachweisen? Wurde also die Scheidung schon eingericht oder dergleichen?

    Gruß!

  6. #6
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    Naja, es war eine Beziehung mit Zusammenwohnen, nicht der Vater der Kinder. Es gibt also keine Scheidung oder ähnliches, auch keine Unterhaltsverpflichtungen seinerseits. Das einzig rechtliche was uns dann noch verbinden würde wäre der Mietvertrag.

  7. #7
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    Getrenntlebend mein ich dahingehend, dass es auch in Fällen von Häusern oder eben Wohnungen vorkommt, dass vertraglich da noch einer reingehört. Aber kommt es nicht drauf an wer da wohnt und Miete zahlt? Ich weiß , rechtlich wäre er gesamtschuldnerisch eben verpflichtet. Aber wenns eben nicht geht, das is nun mal der Vertrag den ich habe und einen anderen bekomme ich nicht...Um es festzuklopfen, wäre eine Freistellungsvereinbarung privatrechtlich von Bedeutung? Für den Vermieter nicht, das weiß ich, aber für das Wohnungsamt oder sagen die , die spinnt, darfst nicht deine Ansprüche abtreten?

  8. #8
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    Hallo,

    Du kannst es erstmal so versuchen, wirst allerdings mit Prüfbesuchen zu rechnen haben.

    Gruß!

  9. #9
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    Ja das wäre ja nicht mein Problem, sondern dass er sozusagen auszieht und mir die Wohnung lässt, allerdings nicht kündigt, kann er ja auch gar nicht ohne mich..Aber er unterschreibt ja einen neuen Mietvertrag . Wenn das Wohnungsamt ihn also mithineinrechnet augrund unseres Mietvertrages habe ich dann richtig die Arschkarte, weil dann das Ersparte von uns weg ist, weil ich vorhab ihm die Kaution auszuzahlen( war nämlich sein )und eine Miete habe, die ich zahle und mir nix mehr zum Leben bleibt. Und falls also das W-amt uns zusammenrechnet obwohl wir hier nicht zusammenleben, bin ich dran mit nicht mehr wissen wies weitergeht...
    Ich weiß es klingt schräg, aber ich möcht nicht betrügen, sondern mich einfach nur trennen und trotzdem klarkommen.

  10. #10
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    Um es zu reduzieren: Zählt der Mietvertrag oder die Haushaltsmitglieder?

  11. #11
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    Hallo,

    wie hoch ist denn die Warmmiete?

    Gruß!

  12. #12
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    ganz schlimm hoch 1050 mit Garage, 790 kalt. Ich hatte 2 drei Zimmer Wohnungen im Auge mit ca 680,- kalt und zwischen 860 und 890 warm, aber die haben mich ja leider nicht als Mieter genommen...

  13. #13
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    Hallo,

    Dir ist aber schon klar, daß das Wohngeld nicht all zu hoch ausfällt?

    Gruß!

  14. #14
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    Also , ich bin die der du in dem anderen thread geantwortet hast, Du hättest mir ja die berechnung geschickt und da war das wohngeld wirklich eine Hilfe zusätzlich zu meinem Honorarvertrag und so. So wie ich es verstanden hatte ist dies so weil beispielsweise der Darlehensteil beim Bafög nicht als Einkommen gewertet wird ( bei Erreichung des Mindesteinkommens schon ) und ebenso das Kindergeld...Wenn du das revidieren willst, gerne...ich mach mich lieber auf die realität gefasst...
    Nochmal 782,- Bafög, davon 448 Zuschuss, 335 Darlehen.
    133,- Unterhaltsvorschuss
    368 Kindergeld
    300 Honorar ( steuerfreie Aufwandsentschädigung, kann ich aber umwandeln in festen Vertrag)1583 also insgesamt Einkommen.
    Mit etwa 300 Wohngeld würde ich die Sparschiene bei den Ausgaben fahren und versuchen durchzuhalten bis Ende Studium. Ohne dies aber muss ich weitersuchen...blöd aber wenn ich das Ersparte von meinem Vater dann schon in die Kaution in diese Wohnung gesteckt hätte, weil dann wird der Umzug schwierig. Die Frage ist, ziehe ich vorauseilend um, weil ich diesen Wohngeldbetrag wahrscheinlich nicht erreiche und dazu noch...wie krieg ich einen Mietvertrag, weil auch bei der nächsten 3 ZimmerWohnung brauch ich Wohngeld...

  15. #15
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    Hallo,

    ich revidiere nichts.

    Allerdings wird mir das ganze so langsam zu unübersichtlich und auch zu sehr zum Einzelfall, weswegen ich für einen weiteren Dialog nicht mehr zur Verfügung stehe.

    Es bleibt 1. bei meiner Berechnung auf Grund der von Dir zur Verfügung gestellten Zahlen, 2. bei meinem Rat, einen Wohngeldantrag zu stellen und schließlich 3. über eine kleinere und angemessene Wohnung nachzudenken. Aber all das habe ich Dir in meinen Antworten schon mehrmals gesagt.

    Lassen wir es also gut sein.

    Gruß!

  16. #16
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    Ja gut das Unübersichtliche liegt vielleicht auch daran, dass Du ungerne konkrete Fragen beantwortest bis zum Schluss , sondern einen eher dahingehend beeinflusst, dass alles sowieso keinen Sinn hat oder man ja nur das Optimum rausholen wollen würde oder gar den Staat betrügen...man hat manchmal das Gefühl man muss Dir das Wissen aus der Nase ziehen und Du vermutest man stellt nur das Schlechteste damit an, aber dann frag ich mich wozu es dieses Forum gibt mit dir als Hauptakteur... Trotzdem vielen Dank für Zeit und Rat und das mein ich sehr ernst, denn grad die Berechnung hat mir sehr weitergeholfen.

  17. #17
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    Hallo,

    ich habe durchaus konkrete Fragen gestellt, auf denen statt konkreter Antworten ellenlange Texte als Antwort kamen. Das dürfte dann eher mit der Unübersichtlichkeit zu tun haben.

    Gruß!

  18. #18
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    Hi,
    wollte nur nochmal Rückmeldung geben, ich habe die Frau vom Wohnungsamt erreicht und sie war so freundlich mir meine Fragen zu beantworten. Wenn ich die Abmeldebescheinigung von meinem Ex vorlege , kann ich Wohngeld beantragen. Sie hat sich auch die zeit genommen in etwa zu berechnen was ich bekomme. 350,-
    Ist ja vielleicht auch für andere interressant.

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