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Thema: Einkommen: Freibeträge/Mindesteinkommen

  1. #1
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    Standard Einkommen: Freibeträge/Mindesteinkommen

    Hallo,

    mich würde Interessieren ob und ggf wieviel Wohngeldanspruch wir ggf. haben.
    Wir: Studentin 6 Sem, & Student 10. Sem (d.h nicht mehr Bafög berechtigt).

    Einnahmen:
    Er:
    Kindergeld (180€)
    Halbwaisenrente (140€)
    Nebenjob: ca. 150€
    Übungsleitervergütung in einem Verein: ca. 150€

    Sie:
    Kindergeld (180€)
    Unterhalt Eltern ca. 120€
    Bafög: ca. 250€
    Nebenjob: ca. 50€
    Übungsleitervergütung in einem Verein: ca. 50€

    Warmmiete ca. 500€

    Meine konkreten Fragen:
    1. Ich habe gelesen, dass Bafög nur teilweise als Einnahme zum Mindesteinkommen gerechnet wird?
    2. wie wird das Wohngeld im Groben berechnet (schliesslich gibt's vom Bafög-Amt ja auch schon einen Zuschuss zur Wohnung)
    3. Ich habe gelesen, dass es einen Unterschied macht ob das Kindergeld von den Eltern oder direkt vom Amt überwiesen wird?
    4. ich nehme an, dass die Übungsleitervergütungen von anrechenbaren Einkommen abgezogen werden (freibetrag)?
    5. Gilt dies auch für Kindergeld? Oder für die Rente?

    Danke und viele Grüße

  2. #2
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    Standard

    Hallo,

    Ich habe gelesen, dass Bafög nur teilweise als Einnahme zum Mindesteinkommen gerechnet wird?
    Falsch.

    wie wird das Wohngeld im Groben berechnet (schliesslich gibt's vom Bafög-Amt ja auch schon einen Zuschuss zur Wohnung)
    </title> <title>wohngeldantrag.de

    Ich habe gelesen, dass es einen Unterschied macht ob das Kindergeld von den Eltern oder direkt vom Amt überwiesen wird?
    Wird es von den Eltern überwiesen, ist es stinknormaler Unterhalt.

    ich nehme an, dass die Übungsleitervergütungen von anrechenbaren Einkommen abgezogen werden (freibetrag)?
    Es gibt bei dem Wohngeld keinen Freibetrag. Allerdings werden ÜLV nur dann angerechnet, wenn sie höher als 2.100 € im Jahr sind.

    Gilt dies auch für Kindergeld? Oder für die Rente?
    Von den Eltern gezahlter Unterhalt und Rentn sind ganz normales Einkommen.

    Gruß!

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Hallo,

    danke für die Antworten. Noch eine Nachfrage:
    Falls das Kindergeld direkt vom Amt überwiesen wird, zählt es nicht zum Unterhalt?!
    Wie wird das Kindergeld dann behandelt?

  4. #4
    Super-Moderator
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    Hallo,

    in diesem Fall wird es nicht als Einkommen angerechnet.

    Gruß!

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