Hallo Zusammen,
ich wohne hier in einem Dorf und verdiene z.Zt. monatlich brutto 660Euro.
Aus den Einkünften meiner damaligen Arbeitsstelle hatte ich Geld gespart, um damit dann ein Grundstück mit 900m2 Bauland und 8000m2 Wiese zu kaufen.
Kann ich nun trotz Grundbesitzes Wohngeld beantragen?
Wird der Grundbesitz jetzt nicht neuerdings zur Altersvorsorge angerechnet und darf nicht zur Verrechnung dienen?
Wäre sehr dankbar, wenn sich jemand hierzu mal äußern könnte
Habe das Internet schon durchforstet, aber keine zufriedenstellende Antwort gefunden.
Danke schon mal im vorraus.
Liebe Grüße
Hallo,
Nein.Wird der Grundbesitz jetzt nicht neuerdings zur Altersvorsorge angerechnet und darf nicht zur Verrechnung dienen?
Von welchem Wert reden wir? Lebst du allein?
Gruß!
Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Also, ich lebe allein und der Wert des Grundstücks liegt ca. bei 50.000 Euro.
Nun wurde doch unter der neuen Regierung meines (allerdings beschränkten) Wissens ein Betrag angegeben, der unter die Altersvorsorge fällt und nicht berechnet werden darf. Oder irre ich mich?
Danke schon mal.
Gruß bingbong
Hallo,
Ja. Diese Regelungen betreffen einen Freibetrag von 750 € je Lebensjahr und gelten für das ALG II, haben jedoch nichts mit dem Wohngeld zu tun.Oder irre ich mich?
Bei dem Wohngeld besteht eine Vermögensfreigrenze von 60.000 €.ich lebe allein und der Wert des Grundstücks liegt ca. bei 50.000 Euro.
Gruß!
Hallo Hoppel,
herzlichen Dank!
Dann werde ich das Wohngeld beantragen.
Liebe Grüße
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