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Thema: Studiengebühren, Geld-/Sachgeschenke als Einkommen?

  1. #1
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    Standard Studiengebühren, Geld-/Sachgeschenke als Einkommen?

    Hallo!
    Ich habe mal ein paar Fragen und hoffe, ihr habt ein paar Antworten für mich, ich bin echt verzweifelt!

    Mein Freund und ich wohnen zusammen, ich bekomme ALG1 und er studiert und bekommt Unterhalt von seinen Eltern + kleiner Hiwijob in diesem Semester.
    Ich habe nun Wohngeld beantragt und es wurde abgelehnt, weil aus den Berechnungen wohl hervorgeht, dass wir zuviel Einkommen haben.
    Nun verstehe ich allerdings nicht, woher die ganzen Beträge kommen, die dort aufgelistet sind. Wir vermuten, dass die Studiengebühren mit einberechnet wurden, die mein Freund von seinen Eltern überwiesen bekommen hat (wir mussten seine Kontoauszüge vorlegen), allerdings gehen die ja gleich wieder ab, weil er sie weiterüberweist an die Uni. Noch dazu sind die wohl doppelt berechnet worden. Hat das was mit den "zu erwartenden Einnahmen" für das Jahr zu tun? Mein Freund wird allerdings dieses Jahr fertig, wie es aussieht, das hieße dann, dass auch keine Studiengebühren mehr von den Eltern gezahlt würden. Hätte das dann nicht auch Auswirkungen auf die "zu erwartenden Einnahmen"? Oder spielt das dabei keine Rolle? Dann stimmen die Berechnungen für sein Hiwigehalt überhaupt nicht mit unseren Angaben überein, dabei haben wir extra seinen Arbeitsvertrag mitgeschickt, der für dieses Semester gilt.
    Das dumme ist, ich glaube, dass wir einfach viel zu viele Angaben an Einkommen gemacht haben, weil mir eine Sozialarbeiterin gesagt hat, dass sich Einnahmen und Ausgaben bei meinem Freund decken müssen (er musste eine Plausibilitätserklärung machen (Formblatt) wegen dem wenigen Geld, was er zur Verfügung hat), dass wir die Miete halbe/halbe aufteilen müssen, u.s.w.. (Stimmt das eigentlich?) Da haben wir ein bisschen was an Einkommen dazugemogelt (), damit das überhaupt hinkommt. (in Form von Geld- und Sachgeschenken <--- dürfen die denn eigentlich als Einkommen berechnet werden?) Und jetzt stehen wir doof da... ich könnte so heulen... was stimmt nun? Hat die Sozialarbeiterin da Mist erzählt? Hätte er gar nicht so viel Einkommen haben müssen? Immerhin bin ja ich die Antragstellerin und nicht er. Und ich bezahle eigentlich allein die Miete und alles drumherum (Strom, Telefon, I-Net, GEZ, ...) und er kommt halt für Lebensmittel auf. Und es ist echt alles sehr knapp.
    Das Blöde ist, dass ich mit dem Sachbearbeiter schon ein unschönes Telefonat hatte, weshalb ich mich auch nicht wirklich mehr traue, da anzurufen und wegen den unklaren Berechnungen in dem Bescheid nachzufragen...

    Ich hoffe, mir kann (noch) geholfen werden...
    LG!

  2. #2
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    Hallo,

    Wir vermuten, dass die Studiengebühren mit einberechnet wurden, die mein Freund von seinen Eltern überwiesen bekommen ha
    Richtige Vermutung. Es handelt sich um normalen Unterhalt, der entsprechend angerechnet wird.

    Noch dazu sind die wohl doppelt berechnet worden.
    Auch richtig. Es wird immer für 1 Jahr gerechnet, macht also 2 Semester und somit u.U. zweimal Studiengebühren (bzw. Unterhalt).

    Mein Freund wird allerdings dieses Jahr fertig, wie es aussieht
    Du selbst schreibst "wie es aussieht" - sicher ist das ganze also nicht. Insofern werden zukünftige Änderungen nicht bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt.

    Stimmt das eigentlich?
    Ja.

    Da haben wir ein bisschen was an Einkommen dazugemogelt
    Das war natürlich unklug - von falschen Angaben zur Herbeiführung eines Wohngeldanspruch mal ganz abgesehen (was im übrigen mit einem Bußgeld und/oder einer Strafanzeige geahndet werden kann).

    dürfen die denn eigentlich als Einkommen berechnet werden
    Ja.

    Gruß!

  3. #3
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    Vielen Dank erstmal für deine Antwort!

    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen

    Du selbst schreibst "wie es aussieht" - sicher ist das ganze also nicht. Insofern werden zukünftige Änderungen nicht bei der Einkommensanrechnung berücksichtigt.
    Hm, is ja echt blöd.
    Naja, "wie es aussieht" heißt, er schreibt gerade seine Abschlussarbeit....

    Das war natürlich unklug -
    Ich weiß, nur leider hat mir das die Sozialarbeiterin so geraten. Ich war zum Zeitpunkt der Antragsstellung in einer psychosomatischen Tagesklinik. Habe den Antrag mit ihr gemacht, weil ich selber im Moment Schwierigkeiten habe mich überhaupt um sowas zu kümmern...
    von falschen Angaben zur Herbeiführung eines Wohngeldanspruch mal ganz abgesehen (was im übrigen mit einem Bußgeld und/oder einer Strafanzeige geahndet werden kann).
    Naja, wir haben ja nix weggelassen, nur ein bisschen dazugemogelt. Wir leben ja schon unter dem Minimum.
    Es ist manchmal alles echt unfair!

  4. #4
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    Hallo,

    Naja, "wie es aussieht" heißt, er schreibt gerade seine Abschlussarbeit....
    Ich drücke ihm die Daumen. Aber wie auch immer - keiner weiß, ob das ganze Studium wie geplant zu Ende gebracht wird. Und also wird auch keiner eventuelle Einkommen in der Zukunft zur Grundlage für irgendeine Entscheidung machen.

    Ich weiß, nur leider hat mir das die Sozialarbeiterin so geraten
    Naja, dann hätte sie eigentlich auch das notwendige Mindesteinkommen mit Euch errechnen können. Wie auch immer - nun ist das Kind in den Brunnen gefallen. Oder so...

    Naja, wir haben ja nix weggelassen, nur ein bisschen dazugemogelt
    Sorry - das ändert nichts an meiner Aussage. Ihr habt (aus welchen Gründen auch immer) ein Einkommen angegeben, welches nicht vorhanden ist, um einen Anspruch auf eine Leistung zu erlangen, den Ihr ohne die falschen Angaben u.U. nicht gehabt hättet. Das ist auch in diesem Fall ein Mißbrauch und eine Betrugshandlung. Ich würde das also nicht auf die leichte Schulter nehmen.

    Gruß!

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