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Thema: Studenten Anspruch auf Wohngeld, wenn Ehefrau+Kind ALG II bekommen (sie sind 1 BG)?

  1. #1
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    Standard Studenten Anspruch auf Wohngeld, wenn Ehefrau+Kind ALG II bekommen (sie sind 1 BG)?

    hallo liebes Forum und Redaktionsteam,

    Ich (29 Jahre alt), Student (8 Fachsemester mit BaföG Ablehnungsbescheid) habe einen Einkommen von 400€ Netto monatlich.

    Meine Ehefrau und ich, sind beide die Hauptmieter der Wohnung bzw. stehen beide mit Unterschrift im Mietvertrag.

    Meine Ehefrau (28 Jahre alt) und Kind (14 Wochen alt) erhalten nachdem SGB II einen ALG II, somit sind sie als eine BG(Bedarfsgemeinschaft geführt). Ihr Einkommen besteht aus:

    184€ Kindergeld
    515€ Elterngeld(auf 20 Monate)
    585€ ALG II
    1284€ Einkommen

    Wenn ich mehr als 528€ verdienen, dann wird dieses auf den ALG II Anspruch meiner Ehefrau+Kind voll angerechnet. Aber was ist, wenn ich weniger als 528€ verdienen?

    Hätte ich Anspruch auf Wohngeld, da gilt:

    323€ Regelsatz
    205€ Miete(1/3)
    528€ Eigener Bedarf

    Kann es sein, das durch die Differenz von 400€/monatlich (somit 4800€/jährlich) zu 528€/monatlich(somit 6336€/jährlich), einen Anspruch auf 128€/monatlich(somit 1536€/jährlich) Wohngeld habe?
    Oder zu mindestens einen gewissen Anteil auf Wohngeld?
    Habe vielleicht gar keinen Anspruch, da meine Ehefrau ALG II nach dem SGB II erhält?
    Gibt es einen Regelsatz bzw. Formel für Wohngeld?

    Danke für eure aufmerksame teilhabe meines Falles.

  2. #2
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    Standard

    Da deine Frau ALG II bezieht, gestaltet sich dein Wohngeldantrag schwierig. Denn ALG II Empfänger sind vom WG ausgeschlossen. Es kommt auf die unterstützenden Haushaltsmitglieder an das seid ihr drei. Somit bekommen deine Frau und dein Kind schon evtl. teilweise Wohnkosten mitgezahlt.

    Du hast ein Einkommen von 400 € ich schätze das ist ein Minijob?
    Dann kannst du auch zur ARGE gehen zwar wird dein Job auf dein Einkommen angerechnet aber es bleiben da noch einige Pauschalen übrig. Heisst es werden nicht die ganzen 400 € angerechnet

    Es wäre für dich einfacher ergänzendes ALG II zu beantragen damit die ARGE dir auch bei den Wohnkosten hilft.

    Bei

  3. #3
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    Hallo,

    wieso stelltst Du Deine Frage immer wieder neu?

    Gruß!

  4. #4
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    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    wieso stelltst Du Deine Frage immer wieder neu?

    Gruß!
    wollte nochmals drauf ansprechen, was man genau unter Theoretisch ja und praktisch nein verstehen darf...ich will meine fragen nicht wieder wiederholen, möchte mich nur mehr in Sicherheit wiegen...trotzdem danke vielmals an die community und dem Redaktionsteam... sry falls ich zuviel frage bzw. die gleichen fragen stelle nur in einem anderen Kontext...

    mfg familia

  5. #5
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    Haben dir die Antworten nun geholfen?

    Eine Frage habe ich nun an dich SPARTA?

    Hat deine Frau beim ALG II die Bedarfsgemeinschaft mit dir angegeben? Wenn ja muss die Arge ja dann über dein Einkommen Bescheid wissen bzw. die Sätze müssten dann angepasst sein.

    Deine Frau erhält ja bereits ergänzendes ALG II plus EG das mitangerechnet wird.

  6. #6
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    Laut ARGE sind wir zuerst eine BG(Bedarfsgemeinschaft), dann werde ich aufgrund meines Vollzeit Studium, als eine HG(Haushaltgemeinschaft) zu der BG meiner Ehefrau und Kind betrachtet. Daher muss ich keiner Maßnahme nachgehen.
    Ja mein Einkommen habe ich dargelegt(400€/monatlich).
    Auch hat die ARGE Mitarbeiterin, einen 300€ Freibetrag vom EG(Elterngeld)/20 Monate angerechnet. Sie hat mir auch zugesagt, das ich einen Anspruch auf WG(Wohngeld bzw. Mietzuschuss) habe, da ich letzt Endes in einer HG bin und nicht mehr in einer BG. Da ich manchmal widersprüchliche threads lese, bin ich nun ein bisschen verwirrt. Ich muss das dann mal mit der ARGE und dem Wohnungsamt klären...

    mfg

  7. #7
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    Wenn das so ist dann wärst du ja nur allein Wohngeldberechtigt.
    Das hiesse du könntest nur allein für dich Wohngeld beantragen da ALG II Empfänger nicht bezugsberechtigt sind.

    Da aber die ARGE an deiner Frau zahlt und ihr noch Elterngeld zusteht. Frage ich mich ob bereits hier Wohnkonsten mitberücksichtigt sind? Da sie auch wie du für die Wohnung mitbürgt. Es ist wichtig inwiefiern die ARGE den Teil der Kosten der Wohnung rechnet.

    Wenn ja müssten logischerweise die Wohnkosten für jeden nur anteilig mit seinem Einkommen berechnet werden. Da die ARGE euch ja "trennt" .

  8. #8
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    Standard

    @benutzer82 -->

    Wenn das so ist dann wärst du ja nur allein Wohngeldberechtigt.
    Gratuliere zu dieser Erkenntnis. Blöd nur, das das alles nicht neue Erkenntnisse sind.

    Gruß!

  9. #9
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    Standard

    Danke!

    Mir war es nicht direkt ersichtlich das SPARTA allein da steht.
    Danke für den Link!

    cya

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