hallo habe wieder eine frage!
gibt es auch freibeträge
ich habe als einkommen nur mein mini job.
meine kinder haben eigenes einkommen kindesunterhalt.
ich bin alleinerziehend.
gehe ja arbeiten nur gering.
eines meiner kinder ist behindert 50% mit g und h.
Hallo,
die von Dir genannten Einkommen werden in voller Höhe angerechnet. Je nach Art der der Abführungen von Lohnsteuer und Renten- und Krankenversicherung werden von dem Einkommen 10, 20 oder 30% abgezogen. Wird keiner der genannten Abführungen gezahlt - was meistens z.B. bei Kindesunterhalt der Fall ist - werden 6% abgezogen.
Gruß!
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