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Thema: Darlehen = Einkommen

  1. #1
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    Frage Darlehen = Einkommen

    Guten Tag,
    mir ist einfach noch nicht klar, welche Bezüge bei der Berechnung des Wohngeldes wie einbezogen werden! Vielleicht kann mir hier jemand helfen :-)
    Folgende Situation:
    1. Mein Freund und ich wohnen zusammen, werden also als gemeinsamer Haushalt betrachtet.
    2. Mein Freund erhält monatlich ca. 580€ Bafög
    3. Ich erhalte monatlich einen Bildungskredit von 300€ sowie einen Kredit von meinen Eltern in Höhe von 400€
    4. Unsere Miete (inkl. NK) beträgt 350€
    5. Mein Freund zahlt monatlich einen Krankenkassenbeitrag von ca. 140€
    6. Ich zahle einen KK-Beitrag von ca. 67€
    7. Außerdem besitze ich noch Aktien im Wert von ca. 300€

    Da ich einfach nicht verstehen kann, weshalb ein Kredit / Darlehen vollständig als Einkommen angerechnet werden muss, wollte ich fragen, ob hier jemand mit einer solchen Situation schon Erfahrungswerte besitzt.

    Im Voraus vielen Dank für die Antworten.

    Gruß
    Sandwitch

  2. #2
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    Hallo,

    warum erhälst Du kein BaföG?

    Und wer sagt, daß der Kredit als Einkommen angerechnet wird? Und welcher Kredit ist gemeint - der Bildungskredit oder der der Eltern?

    Gruß!

  3. #3
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    Hallo,

    bin über der Förderungshöchstdauer und erhalte deshalb kein Bafög mehr.
    Bekomme zum einen einen Bildungskredit (Studienabschlussförderung ?) von der KfW und zum anderen einen Kredit von meinen Eltern.
    Die Aussage (Kredit = Einkommen) stammt von der Dame beim Amt. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob sie wirklich verstanden hat was ich ihr erzähle, weshalb ich hier lieber nochmal nachfragen wollte.

    Grüße
    Sandwitch

  4. #4
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    Hallo,

    ein Darlehen seitens der Eltern wird nur unter sehr engen Voraussetzungen anerkannt, was bei Dir offensichtlich nicht der Fall ist. Vielmehr scheint das Wohngeldamt von einem fingierten "Darlehen" auszugehen und stuft die Zahlung als Unterhalt ein.

    Bitte habe Verständnis, daß ich keine Auskünfte zu den Voraussetzungen eines Kredits seitens der Eltern gebe, um nicht einem etwaigen Mißbrauch durch Mitleser zu ermöglichen.

    Ein Hinweis kann ich jedoch geben: wenn deine Eltern Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet sind wird ein angebliches "Darlehen" in keinem Fall als solches akzeptiert.

    Gruß!

  5. #5
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    Schließ einen Darlehnsvertrag mit deinen Eltern ab, mit allem was dazugehört. Zinssatz, wie und wann es zurückzuzahlen ist, Laufzeit. Vielleicht hilft das

  6. #6
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    Hallo,

    Vielleicht hilft das
    Hilft nicht, weil mehr plausible Angaben als von Dir aufgeführt erforderlich sind.

    Gruß!

  7. #7
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    Standard Frage zum MIndesteink. b.Wohngeld/Stud.

    Hallo, wäre dankbar, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte:
    Habe ab 1.03.10 einen Werkvertrag für Studenten-bekomme 780,--€, unbefristet bis Ende des Studiums (Veranstaltungsservice)-bis 20 Stunden/Woche, Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist u.s.w.Eigentlich wie ein normaler Arbeitsvertrag. Möchte nun einen Wohngeldantrag stellen (alle Voraussetz.vorhanden). Bei Nachfrage am Amt wurde mir mitgeteilt, dss diese Werkverträge als normaler Arbeitsvertrag (also bei Einkünfte aus nichtselbst. Tätigkeit)
    einzutragen sind. Nun habe ich Befürchtung, dass es am Mindesteinkommen scheitern könnte.Nachstehend meine Zahlen:

    478,-- Miete, inkl. NK, aber ohne Strom und Heizung

    780,-- Eikommen wie o.g.
    Dazu erhalte ich über den Monat versetzt zwishen 50,- +150,--
    von meinen Eltern, da meine Großmutter (Pflege)im Haus der Eltern lebt und ich nachts einspringe.Bekomme das Geld aber von meinen Eltern,praktisch als Unterhaltszuschuss.

    Meine Frage ist nun, welchen Betrag ich von meinen Eltern
    bescheinigen lassen sollte, um Anspruch auf Wohngeld zu haben, damit es nicht am Mindesteinkommen scheitert.
    Wäre für baldige Antwort sehr dankbar.
    Beiträge zur priv. Krankenversicherung werden von meinen Eltern übernommen.

    Danke

  8. #8
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    Hallo,

    es dürfte keine Probleme mit dem Mindesteinkommen geben.

    Die Beiträge für die KV zählen als Unterhalt, vergiß nicht, sie entsprechend anzugeben.

    Gruß!

  9. #9
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    Hallo, danke vielmals für die flotte Antwort. Vielleicht noch eine Frage: Soll ich den Betrag KV bei der Unterhaltszahl.Eltern direkt mitberechnen/angeben oder Schreiben d. Eltern beilegen, dass KV übernommen wird? Und, wie hoch soll ich den Unterhaltsbetrag der Eltern beziffern (mindesteinkommen...), da er monatl. ja unterschiedl. ist.
    Gruss Suse

  10. #10
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    Hallo,

    Soll ich den Betrag KV bei der Unterhaltszahl.Eltern direkt mitberechnen/angeben oder Schreiben d. Eltern beilegen, dass KV übernommen wird?
    Direkt als Unterhalt angeben.

    Und, wie hoch soll ich den Unterhaltsbetrag der Eltern beziffern
    So hoch wie er tatsächlich ist. Im Notfall bilde aus den Unterhaltszahlungen der letzten 12 Monate einen Durhschnitt und setze diesen an.

    Gruß!

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