Hallo.
Direkt mal die Zahlen:
Warmmiete : 337 €
Strom: 60€
Krankenversicherung: 60€
= 457 € Kosten ohne Essen,Kleidung usw usw
Mein Vater kann mir nicht mehr als 400€ im Monat zusteuern. Ich selbst hab jetzt einige Zeit von Erspartem gelebt. Das Geld ist aufgebraucht. Mehr Einkommen habe ich nicht. Bin Schüler BaföG-Anspruch ist wegen Studienabbruch verfallen.
Nun kann ich ja mit diesen 400€ meines Vaters das Leben nicht bestreiten, mit 213€ Wohngeld (laut Tabelle) geht das sehr wohl.
Nun hab ich hier schon gelesen, dass ich das Wohngeld, welches ich bekommen würde, nicht mit einrechnen darf.
Kann mir jemand die Logik dahinter erklären? Wenn ich also mein Leben so bestreite, dass ich kein Wohngeld brauche, dann darf ich das beantragen.
Wenn ich nun aber zu wenig hab, bekomm ich kein Wohngeld, obwohl ich es genau dann bräuchte.
Hallo,
das Wohngeld ist ein ausschließlicher Zuschuß zur Miete und keine Hilfe zum Lebensunterhalt. Das setzt voraus, daß ich also meine Miete und Lebensunterhalt finanzieren kann.
Falsch gelesen. Das fiktive Wohngeld wird durchaus auf das Mindesteinkommen angerechnet, was aber bei Dir anhand Deiner Zahlen auch nicht ausreichend sein dürfte.Nun hab ich hier schon gelesen, dass ich das Wohngeld, welches ich bekommen würde, nicht mit einrechnen darf.
Gruß!
Aha so ist das also.
Vielen dank Hoppel.
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