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Thema: (nochmal: ) Fitives Einkommen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Frage (nochmal: ) Fitives Einkommen

    Frage:

    (Ich setze, wenn es recht ist, die Frage mit passendem Symbol noch mal in dieses Forum, da es mir in beide zu passen scheint)

    Mein Antrag wurde so entschieden, dass das Einkommen so berechnet wurde:
    Das tatsächliche Einkommen war relativ gering (zwischen 500 und 600 Euro), als "fiktives Einkommen" wurden aber die Summe, die man bei Bezug von ALG II bekäme (vierköpfige Fam.) plus die Warmmiete berechnet und darauf (bzw. auf 80% dieser Summe) beruhend das Wohngeld errechnet. Begründung: tatsächliches Einkommen lag unter Sozialhilfeniveau.
    Da die Warmmiete aber relativ hoch ist, kommt ein relatives hohes "fiktives Einkommen" heraus.
    Ist diese Berechnungsweise korrekt?
    Hätte ich evtl.eine höheren Anspruch (gehabt), wenn das Einkommen knapp über Sozialhilfeniveau gelegen hätte, weil dann das tatsächliche Einkommen und nicht das (höhere) fiktive brücksichtigt worden wäre?

    Besten Dank für Antworten

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard (nochmal: ) Fiktives Einkommen

    die Überschrift sollte schon stimmen

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Klausi W.
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    Standard

    Beim Wohngeld ist es so, dass du sicherstellen musst, dass dein Lebensunterhalt gesichert ist, da das Wohngeld nur als Mietzuschuss geleistet wird. Hierzu wird vorausgesetzt, dass du aus deinem Einkommen (inkl. Wohngeld) mindestens den Hartz IV Regelsatz (in eurem Fall für 4 Familienmitglieder) samt Warmmiete erreichst.

    Die Berechnung ist also richtig.

    (Hartz IV Satz für 4-Köpfige Familie) + Warmmiete = X * 80%

    Wenn du die Zahl nicht erreichst, kannst du kein Wohngeld beantragen sondern ergänzend Hartz IV.

    Klausi
    Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen sowie "hoffentlich" angeeignetem Wissen. Sie sind nicht verbindlich und ersetzen auch nicht die Beratung durch Spezialisten

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