Hallo,
wir haben gerade unser 2. Kind bekommen und ich möchte einen Antrag auf Wohngeld stellen. Meine Frage ist, ob das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld meiner Frau, bei der Berechnung über unser Einkommen mit berücksichtigt wird.
Wenn Ja, in welcher Höhe wird das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld mit beim Einkommen angerechnet.
Danke für eure Antworten![]()
http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz...ragraph14.html
Siehe unter dem § die Verwaltungsvorschrift 14.21.6 Nr. 4 für Mutterschaftsgeld und Nr. 11 für Elterngeld. Beim Elterngeld ist zu beachten, dass der Sockelbetrag von 300€ nicht angerechnet wird, dies ist mit dem Verweis auf § 10 BEEG gemeint.
Geändert von Pikary (14.04.2011 um 22:33 Uhr)
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