+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 40 von 57

Thema: Wohngeld und Mindesteinkommen

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.05.2009
    Beiträge
    1

    Standard Wohngeld und Mindesteinkommen

    Liebes Forum,

    wegen meines Fachrichtungswechsels nach 2 Semestern bekomme ich bereits jetzt ab dem 8. Fachsemester kein Bafög mehr (bzw. nur als vollverzinsliches Bankdarlehen, was ich abgelehnt habe).

    Da ich nun dem Grunde nach wohngeldberechtigt bin, möchte ich dieses auch beantragen. Nebenjob habe ich noch keinen, daher stehen mir im Monat momentan nur 164,-- Euro Kindergeld zur Verfügung. Meine Miete beträgt

    170,-- Euro kalt
    43,-- Euro Betriebskosten
    12,50 Euro Heizung
    12,50 Euro Warmwasser
    ----------------
    238,-- Euro gesamt

    Da sich im Internet nun sehr widersprüchliche Angaben zum Mindesteinkommen bzw. Mindestbetrag als Bedingung für den Wohngeldanspruch finden, hier meine Frage:

    Wieviel muss ich mindestens im Monat zur Verfügung haben, um Wohngeld zu bekommen?

    Man liest zum Teil 351,-- (Bedarfssatz) plus Miete. Manchmal auch, das allein der Bedarfssatz reicht. Was stimmt nun?

    Danke.

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    (Badarfssatz von 351€ + Warmmiete 238€) x 80% = 471,20€

    Diese 471,20€ musst du als Einkommen haben, damit du Wohngeld erhalten kannst.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    20.05.2009
    Beiträge
    1

    Standard

    Hallo,

    stecke in einer ähnlichen Situation wie flummi. Ich bin Auszubildender (in der zweiten Ausbildung, erste erfolgreich abgeschlossen) und verdiene nun 535 € brutto (ca 426 netto). Nun hab ich da auch noch die ein oder andere Frage zu:

    1. Ist mit Einkommen das Netto oder das Brutto Einkommen gemeint und

    2. wird eine monatliche Sonderzahlung bsp. von den Eltern oder der Oma auch als Einkommen gewertet? Respektive kann ich das auch angeben, um auf das Mindesteinkommen zu kommen?

    Vielen Dank schon einmal im voraus

    Haeralith

  4. #4
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard

    Interessant für das Wohngeld ist nur das Nettoeinkommen, denn davon bestreitest du ja deinen Lebensunterhalt. Die Zahlungen von Eltern können auch geltend gemacht werden, schließlich stehen sie dir ja auch zur Verfügung

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2010
    Beiträge
    23

    Standard

    Was ich nicht verstehe:
    In den Wohngeldtabellen gibt es auch einen Einkommenswert von 0-230 Euro. Aber mit so wenig Einkommen ist es doch gar nicht möglich, Wohngeld zu beziehen oder?

  6. #6
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    doch, das ist möglich, da es bestimmte Einkommensarten gibt, die nicht bei dem Wohngeld angerechnet werden.

    Gruß!

  7. #7
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2010
    Beiträge
    23

    Standard

    ah ok...also in meinem Fall ist es so:

    Ich werde ab dem WS auf Grund eines Fachrichtungswechsels kein Bafög mehr bekommen.

    Miete:
    pauschal 292 Euro (da Wohnheim)

    Einnahmen:
    - ca. 350 Euro (Übungsleiter-Job) --> wird das angerechnet?
    - 184 Euro Kindegeld von meinen Eltern
    hinzu kommt noch Geld vom Babysitten (krieg ich allerdings bar) ca. 100 Euro und Geld vom Plasma Spenden (ca. 100 Euro).

    Was ist davon dann als anrechenbares Einkommen zu rechnen?
    Reicht das ganze aus, um Wohngeld zu bekommen?
    Und wie weise ich meine Einnahmen vom Plasma-Spenden und Babysitten nach?

    würde mich sehr über Antworten freuen

  8. #8
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    von der ÜL-Pauschale werden bei Dir 178 € als Einkommen angerechnet. Insgesamt dürfte das ganze für Wohngeld ausriechen.

    Den nachweis mußt Du, falls das ganze als Bargeld abgewickelt wird, durch entsprechende Quittungen nachweisen.

    Gruß!

  9. #9
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2010
    Beiträge
    23

    Standard

    ok, vielen dank schonmal.

    Wie kommst du auf die 178 Euro beim ÜL-Job?

    Wenn ich jetzt in der Wohngeldtabelle schauen möchte, was ich ungefähr bekommen würde: welche Einnahmen muss ich da berücksichtigen?

    Also die 178 Euro vom Job, und auch Kindergeld und das Geld vom Plasmaspenden und Babysitten?

    Also mir ist klar, dass ich soviel Einnahman haben muss, dass ich meinem Lebensunterhalt bestreiten kann.
    Aber welcher Wert ist für die Berechnung bzw. für die Anwendung der Tabelle relevant?

    LG und Danke! :-)

  10. #10
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    vergiß die Tabellen - die geben nur einen sehr groben Orientierungswert, der falsch sein dürfte, weil dort wichtige Parameter nicht berücksichtigt werden. Nutze lieber den Rechner unter wohngeldantrag.de .

    Wie kommst du auf die 178 Euro beim ÜL-Job?
    Du erzielst im Jahr 4.200 € daraus, wobei 2.100 € anrechnungsfrei sind. Macht 2.100 € : 12 = 175 €. Hatte versehentlich 178 € geschrieben.

    Gruß!

  11. #11
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2010
    Beiträge
    23

    Standard

    ok, danke! :-)

    und was ist dann konkret als "Einkommen" bei mir relevant? Nur die 175 Euro?

  12. #12
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2010
    Beiträge
    23

    Standard

    also ich weiß halt bei dem Rechner nicht, wo ich welche Einkünfte eingeben muss

  13. #13
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    es ist alles bei Dir Einkommen, also das Babysittern wie auch das "Kindergeld" und die 175 €.

    Wenn du den o.g. Rechner benutzt gib die addierte Summe unter Punkt 4 an.

    Gruß!

  14. #14
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2010
    Beiträge
    3

    Standard

    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    vergiß die Tabellen - die geben nur einen sehr groben Orientierungswert, der falsch sein dürfte, weil dort wichtige Parameter nicht berücksichtigt werden. Nutze lieber den Rechner unter wohngeldantrag.de .
    Vielen lieben Dank für den Link zu diesem Rechner. Das werde ich auch gleich probieren und mal schauen wie viel ich bekommen kann. ich bin schon sehr gespannt, weil ich das überhaupt nicht einschätzen kann.

  15. #15
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    22.04.2010
    Beiträge
    1

    Standard

    Doch, leider, leider werden beim Wohngeld auch Kleinbeträge angerechnet! Was mir nur Kopfzerbrechen bereit ist, das in unserem Wohngeldbescheid drinsteht, das wir melden müßten, wenn sich unsere Bruttoeinnahmen um mehr als 345,62 Euro erhöhen oder laut der Hinweise zur Wohngeldbewilligung um mehr als 15% erhöhen.
    Worauf bitte bezieht sich das auf das Monats- oder Jahreseinkommen?
    Dazu muß ich sagen, das ich momentan aufgrund meiner Kiddies Zuhause bin und einen Minijob mit einem Verdienst von 200 Euro mache. Nun habe ich vor ein paar Tagen ein Jobangebot als freie Mitarbeiterin bekommen, wo ich wirklich nicht den Wahnsinn an Kohle machen werde. So ca 50 bis 100 Euro! Weiß nicht was ich mahen soll! Denn wir sind zur Zeit wegen des Elternbeitrages vom Kindergarten darauf angewiesen Wohngeld zu bekommen. Ansonsten steht bei einem ganz normalen Verdienst von 400 Euro - zu dem Verdienst von meinem Mann gerechnet- ein Betreungsbeitrag von 131,- Euro in der Warteschleife.
    Meine Kleine Zuhause lassen kann ich nicht, weil man uns seitens des Kindergarten sagte, das die Betreuungssituation 2011 für Dreijährige schlecht aussieht- dank sei Ministerin von der Leyen!
    Kurz gesagt mein Minijob würde sich nicht rentieren!
    Kann mir vielleicht einer von euch sagen, ob ich überhaupt noch etwas hinzuverdienen kann und um welchen obskuren Betrag von 345,62 Euro es sich handelt?

  16. #16
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    Doch, leider, leider werden beim Wohngeld auch Kleinbeträge angerechnet!
    Ich weiß nicht, auf was Du Dich mit dieser Aussage beziehst. Irgendetwas Gegenteiliges wurde hier doch nicht gesagt.

    Worauf bitte bezieht sich das auf das Monats- oder Jahreseinkommen?
    Auf das Monatseinkommen.

    um welchen obskuren Betrag von 345,62 Euro es sich handelt?
    Sobald sich Euer Monatseinkommen um diese Summe erhöht, wird das Wohngeld bereits vor einem eventuellen Fortsetzungsantrag neu berechnet und somit auch weniger Wohngeld gezahlt.

    Gruß!

  17. #17
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    22.04.2010
    Beiträge
    1

    Standard

    hey,

    ich bin alleinerziehend und bekomme unterhalt.
    wieviel muß bzw darf ich verdienen um wohngeldanspruch zu haben??
    wird der unterhalt mit einberechnet???

    lg

  18. #18
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    wieviel muß bzw darf ich verdienen um wohngeldanspruch zu haben??
    Das kannst Du unter wohngeldantrag.de nachlesen.

    wird der unterhalt mit einberechnet???
    Ja.

    Gruß!

  19. #19
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.04.2010
    Beiträge
    2

    Standard

    Hi.
    Leider bezweifel ich, dass es ein Mindesteinkommen gibt, wie es hier immer behauptet wird.
    In den Verwaltungsvorschriften ist nie von Mindesteinkommen die Rede.
    Man muss laut 15.01 nur über dem Regelsatz von SGB XII (359 euro) liegen.
    Von dem Hinzurechnen der Miete und Nebenkosten ist dort nie die Rede.
    Wenn man darunter liegt, ist man auch nicht vom Wohngeld ausgeschlossen.
    Der Sachbearbeiter ist laut 15.01 nur angehalten genau die Einkommensverhältnisse zu prüfen.

    Hab ich die entscheindene Norm etwa übersehen?
    Hier mal ein Link zu der Vorschrift:
    http://www.verwaltungsvorschriften-i...-KF01-A002.pdf

    lg hoschi

  20. #20
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    In den Verwaltungsvorschriften ist nie von Mindesteinkommen die Rede.
    Es hat auch nie jemand behauptet, daß der Begriff "Mindesteinkommen" in den Gesetzen enthalten ist.

    Ansonsten steht eigentlich in der von Dir selbst zitierten VvO genau das, was Du hier bemängelst.

    (2) Zweifel an Glaubhaftigkeit und Vollständigkeit der Angaben können auch gegeben sein, wenn Aufwendungen des allgemeinen Lebensunterhalts zuzüglich etwaiger Mehrbedarfe, Aufwendungen für Wohnraum einschließlich der Heizkosten und sonstige Aufwendungen
    tatsächlich vorliegen bzw. diese den Umständen nach anzunehmen sind und Einnahmen in entsprechender Höhe nicht nachgewiesen werden.
    Können diese Zweifel nicht ausgeräumt werden, ist Wohngeld abzulehnen. Insofern stimmt Deine Aussage

    Wenn man darunter liegt, ist man auch nicht vom Wohngeld ausgeschlossen.
    Der Sachbearbeiter ist laut 15.01 nur angehalten genau die Einkommensverhältnisse zu prüfen.
    nicht.

    Gruß!

  21. #21
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    25.04.2010
    Beiträge
    2

    Standard

    Hi,
    mich würde dann mal interessieren, was die Wohngeldbehörden alles akzeptieren um die Zweifel auszuräumen und ob das überhaupt möglich ist und vor Gericht zu gehen.
    Hat es schonmal jemand geschaft Wohngeld zu bekommen unter dieser Einkommensgrenze : 359,- Regelsatz SGB XII + Miete + Belastung.
    Was wurde akzeptiert um die Zweifel auszuräumen?

    lg

  22. #22
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    eigentlich sind auch diese Fragen in dem bereits oben zitierten Passus beantwortet und ich werde hier keine weiteren Erläuterungen dazu geben (können/wollen), um nicht Anleitungen für den Mißbrauch des Wohngeldes zu geben.

    Nur soviel: das von Dir genannte Mindesteinkommen (MEK)

    359,- Regelsatz SGB XII + Miete + Belastung
    ist das absolute MEK. Hier werden jedoch noch bestimmte Abzüge vorgenommen, womit sich das tatsächliche MEK z.T. erheblich reduziert. Hat jemand jedoch auch dieses reduzierte MEK nicht erreicht, ist ein Wohngeldbezug praktisch nicht möglich.

    Gruß!

  23. #23
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.05.2010
    Beiträge
    15

    Standard

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Interessant für das Wohngeld ist nur das Nettoeinkommen, denn davon bestreitest du ja deinen Lebensunterhalt. Die Zahlungen von Eltern können auch geltend gemacht werden, schließlich stehen sie dir ja auch zur Verfügung
    Grundlage der Wohngeldberechnung ist doch immer das Bruttoeinkommen das durch Pauschalen dann auf ein Nettoeinkommen heruntergerechnet wird. Hierzu wird dann der WGA errechnet.

  24. #24
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    Grundlage der Wohngeldberechnung ist doch immer das Bruttoeinkommen
    Richtig. Aber bei der von Dir zitieren Antwort von Pikary ging es um das Mindesteinkommen - und hier zählt tatsächlich nur das Nettoeinkommen.

    Gruß!

  25. #25
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    Hallo,

    ich habe ein akutes Problem, und zwar habe ich auch den Studiengang gewechselt, allerdings war ich etwas engstirnig, als mir die Bafög-Tante sagte, ich könne immernoch WOhngeld beantragen und ich nur grob einen Rechner hier im Internet nach der höhe des Wohngeldes befragt habe.
    Jetzt bin ich finanziell fast ruiniert. auch wenn ich weiss dass das Wohngeld nicht als Lebensunterhalt zu verstehen ist, macht es als ganzes einen Unterscheid für mich aus.
    einen regulären job finde ich leider nicht.
    egal...
    Folgende Situation:

    Ich bekomme:
    157euro Halbwaisenrente
    184euro Kindergeld
    und Taschengeld von meiner Mutter, hehe...

    sagen wir mal ca. 400 euro monatlich.

    dazu kommen 275euro miete(warm), strom wird nicht mit einkalkuliert, richtig? das wären 25euro gewesen)


    was glaubt ihr, wieviel könnte ich erwarten im besten und schlechtesten fall?

  26. #26
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    was glaubt ihr, wieviel könnte ich erwarten im besten und schlechtesten fall?
    Da es hier keinen "besten Fall" gibt, zählt nur der schlechteste: Du dürftest bei diesem Einkommen keinen Anspruch auf Wohngeld haben.

    Gruß!

  27. #27
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    kann man das irgendwie genauer erklären?


    ich bin knapp über den 359euro?!?!?!

    Soll ich nicht schreiben dass ich mein Kindergeld bekomme?

  28. #28
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    Soll ich nicht schreiben dass ich mein Kindergeld bekomme?
    Warum solltest Du das nicht schreiben?

    ich bin knapp über den 359euro?!?!?!
    Ja und? Von deinen 400 € kannst Du Dir vielleicht den normalen Lebensunterhalt, nicht aber den Lebensunterhalt und die Warmmiete und die Stromkosten und ggf. die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung leisten. Daher dürfte Dein Antrag mangels ausreichendem Einkommen abgelehnt werden.

    Gruß!

  29. #29
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    krankenversicherung zahle ich eh nicht, das wird von der halbwaisenrente abgezweigt.

    bisher zahlen meine eltern auch noch die miete.

  30. #30
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    krankenversicherung zahle ich eh nicht
    Deswegen ja auch ggf.

    bisher zahlen meine eltern auch noch die miete.
    Davon hast Du bisher nichts geschrieben. Aber egal: dann würde sowieso kein Anspruch auf Wohngeld vorliegen, da Du die Miete nicht selbst zahlst.

    Gruß!

  31. #31
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    ich formuliere es mal anders:

    was bzw wieviel soll ich hinschreiben damit ich wohngeld bekomme?
    meine eltern können mir schon mehr geld geben damit ich (mehr) wohngeld bekomme, denn es läuft ja aufs selbe raus...

    meine eltern sollen mir nur soviel geben müssen wie sein muss, denn die kosten sind ja da.

  32. #32
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    für derartige Auskünfte stehe ich nicht zur Verfügung.

    Gruß!

  33. #33
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    ich will niemanden bescheissen, aber meine eltern können mir nicht das gesamte studium finanzieren, daher, ist es einfacher nochmal soviel geld abzuzweigen, dass es genug für wohngeld ist, was auch weh tut, aber noch lange nicht so weh wie alles zu zahlen!?!?!?!
    meine eltern konnten mir bisher das geld immer überweisen dass ich die meite zahlen kann, aber das geht nicht mehr lange so.

    ich will mir ja von dem auto kein geld kaufen, sondern will sowenig wie möglich miete zahlen damit ich genug geld zum essenkaufen habe.
    ich habe bereits eine der günstigeren wohnungen hier in der stadt.
    und solange ich keinen festen job habe, brauche ich etwas sicherheit.
    ich will nur wissen was ich beachten soll, dass ich nichts falsches schreibe, nicht wo die lücke im system ist.

  34. #34
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    ich will niemanden bescheissen
    Das wurde auch nicht behauptet.

    aber meine eltern können mir nicht das gesamte studium finanzieren
    Deine Eltern sind Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet.

    daher, ist es einfacher nochmal soviel geld abzuzweigen, dass es genug für wohngeld ist, was auch weh tut, aber noch lange nicht so weh wie alles zu zahlen!?!?!?!
    Einfacher mag es sein und es mag Deinen Eltern durchaus auch weh tun. Problem ist nur, daß Du die Verpflichtungen deiner Eltern an die Allgemeinheit (also z.B. an Steuerzahler wie mich) weiter delegieren willst. Dazu stehe ich nicht zur Verfügung.

    ich will mir ja von dem auto kein geld kaufen, sondern will sowenig wie möglich miete zahlen damit ich genug geld zum essenkaufen habe.
    Wie bereits gesagt: Du willst möglichst wenig Miete zahlen, möglichst wenig deine (wahrscheinlich unterhaltspflichtigen) Eltern finanziell beanspruchen und also alle möglichen Kosten auf den Staat/Steuerzahler abwälzen.

    Gruß!

  35. #35
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    nein, ganz sicher will ich keine kosten abwälzen, fakt ist, dass es auf die dauer nicht geht.
    vorher müsste ich eher mein studium abbrechen, und auch ich bin steuerzahler.

  36. #36
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    ich sags nochmal: wären meine mutter und mein stiefvater reich, würde ich hier nicht schreiben. die kosten konnten bisher mit viel mühe und not gedeckt, was ja auch die tatsache das ich bafög bekommen habe, deutlich zeigt.
    ich benötige diesen mietzuschuss, weil aich ich irgendwo wohnen muss, und zurück zu meiner mutter kann ich nicht weil sie weit weg wohnt.

    das mit dem abwälzen ist eine freche unterstellung, denn ich will nur, dass das worauf ich recht habe, auch richtig genutzt werden kann.
    wohngeld ist nunmal zur sicherung meiner wohnsituation da, und die miete macht auch den grössten posten aus, wieso darf ich dann hier nicht wissen, wie ich die fakten richtig darstelle...

    ich schreibe doch ganz genau was ich bekomme und was ich zahle, also was soll das?

  37. #37
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    wie auch immer: ohne die Mietzahlung Deiner Eltern dürftest Du keinen Anspruch auf Wohngeld haben, weil Dein Einkommen nicht ausreichend ist. Mit Mietzahlung der Eltern ist zwar das Mindesteinkommen erreicht, aber immer noch kein Wohngeldanspruch vorhanden, weil nicht Du selbst die Miete zahlst. Die dritte Variante - Eltern zahlen die Miete an Dich und nicht an den Vermieter - dürfte ebenfalls schief gehen: das wäre einerseits Unterhalt seitens Deiner Eltern und andererseits - ansgesichts der bisherigen Mietzahlungen - als Versuch, einen Wohngeldanspruch bewußt herbeizuführen, gewertet werden.

    Gruß!

  38. #38
    Super-Moderator
    Registriert seit
    23.07.2009
    Ort
    Berlin
    Beiträge
    1.936

    Standard

    Hallo,

    das mit dem abwälzen ist eine freche unterstellung, denn ich will nur, dass das worauf ich recht habe
    Weder handelt es sich bei meiner Aussage um eine "freche" noch um eine "Unterstellung". Aus Deiner ganzen Anfrage und Deinen Erläuterungen geht hervor, daß es Dir darum geht, deine Eltern finanziell zu entlasten. Nicht anders kann ich deine Äußerung

    meine eltern können mir schon mehr geld geben damit ich (mehr) wohngeld bekomme, denn es läuft ja aufs selbe raus...
    verstehen.

    wohngeld ist nunmal zur sicherung meiner wohnsituation da
    Blöd nur, daß Du nach deinen eigenen Angaben gar nicht selbst zur Sicherung Deiner eigenen Wohnsituation beiträgst, denn

    meine eltern konnten mir bisher das geld immer überweisen dass ich die meite zahlen kann
    Wie nun? Deine Eltern

    können mir schon mehr geld geben
    andererseits aber

    mir nicht das gesamte studium finanzieren, daher, ist es einfacher nochmal soviel geld abzuzweigen, dass es genug für wohngeld ist,
    Wo, bitte schön, ist also die "freche Unterstellung"?

    denn ich will nur, dass das worauf ich recht habe
    auch richtig genutzt werden kann.
    Oh Mann. Ich hasse dieses Anspruchsdenken :-( Wer hat Dir welches "recht" zugesprochen? Woher kommt Dein Glaube, etwas "richtig" nutzen zu können, was Dir eventuell nicht zusteht?

    wohngeld ist nunmal zur sicherung meiner wohnsituation da
    Nein, dazu ist das Wohngeld nicht da.

    wieso darf ich dann hier nicht wissen, wie ich die fakten richtig darstelle...
    Weil es keine Fakten, sondern nur Behauptungen Deinerseits sind? Weil Du versuchst, einen Wohngeldanspruch zu konstruieren, der angesichts der von dir selbst geposteten Fakten gar nicht vorhanden ist?

    Ich könnte noch ein paar mehr Argumente anfügen, verzichte aber darauf.

    Gruß!

  39. #39
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    ????? was ist los mit dir?

    Weil es keine Fakten, sondern nur Behauptungen Deinerseits sind? Weil Du versuchst, einen Wohngeldanspruch zu konstruieren, der angesichts der von dir selbst geposteten Fakten gar nicht vorhanden ist?
    ich konstruiere nichts.
    ich habe wohngeldanspruch, das hat mir die frau von der stadt schon bestätigt.

    du verstehst bloss nicht, dass ich die fakten richtig darstellen will.
    ich habe genau diese einkünfte angegeben, ich habe ihr erklärt woher diese einkünfte kommen und wie ich mein lebensunterhalt decke.

    das einzige was ich wissen will, ist wie ich die fakten schön darstelle damit nichts falsch verstanden werden kann und gegen mich gewendet wird.

    ein beispiel was ich mir gedacht habe ist und ich weiss du wirst das wieder gegen mich verwenden:

    meine eltern können mir entweder 400 euro und das geld für die miete geben oder 750 euro zusammen.

    meine eltern können mir kindergeld, meine halbwaisenrente, taschengeld und das geld für die miete geben.
    was soll ich als sonstiges einkommen angeben, was als Steuer-, Kranken- und Rentenversicherungspflichtiges Brutto-Einkommen?


    ich werde keine zahlen hoch oder runter rechnen oder manipulieren.
    die sehen doch was auf meinem konto ein und ausgeht


    § 1 Zweck des Wohngeldes
    (1) Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.
    (2) Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete (Mietzuschuss) oder zur Belastung (Lastenzuschuss) für den selbst genutzten Wohnraum geleistet.
    nicht mehr und nicht weniger brauche ich.
    ob ich meine eltern oder mich damit entlaste ist doch irrelevant. das sagt sogar die frau von der stadt, denn das ist ein oder das einkommen.

    anstatt hier ein drama zu veranstalten, dass ich "konstruiere" kannst du mich zweideutige aussage hinterfragen.

    ausserdem ob es mir zusteht oder nicht kann die Frau von der stadt mir auch sagen, dazu brauche ich nicht, ich wollte nur ratschläge, was man beachten muss, weil ich nicht weiss welche fakten relavant sind und welche nicht, damit zb nicht solche diskussionen mit der frau von der stadt hervorgerufen werden.

    ich hab wohngeld nicht studiert um das alles zu wissen....

  40. #40
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    29.05.2010
    Beiträge
    9

    Standard

    ... ich habe heute übrigens meinen Bescheid bekommen.

    POSITIV.

    Mit allen Fakten die ich hier auch genannt habe.
    Qualitative Beiträge sind nunmal nicht jedermanns Sache.

+ Antworten
Seite 1 von 2 1 2 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Schüler: Mindesteinkommen für Wohngeld
    Von dadada im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 06.09.2011, 07:19
  2. Antworten: 3
    Letzter Beitrag: 02.07.2011, 21:50
  3. Wohngeld,Familie,Mindesteinkommen
    Von Philly76 im Forum Einkommen
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 04.06.2010, 09:35
  4. Mindesteinkommen bei Wohngeld?
    Von Kiava im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 21.12.2009, 03:40
  5. Mindesteinkommen
    Von Frage 2009 im Forum Wohnung (Miete, Kosten und Größe)
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.10.2009, 07:01

Stichworte

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein