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Thema: Wohngeld und Mindesteinkommen

  1. #41
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    Hallo,

    Mit allen Fakten die ich hier auch genannt habe.
    Was zu bezweifeln ist, da sich nach Deinen hier genannten Angaben kein Anspruch ergibt.

    Qualitative Beiträge sind nunmal nicht jedermanns Sache.
    Na wenigstens bist Du selbstkritisch

    Gruß!

  2. #42
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    Zitat Zitat von hoschi Beitrag anzeigen
    Leider bezweifel ich, dass es ein Mindesteinkommen gibt, wie es hier immer behauptet wird.
    In den Verwaltungsvorschriften ist nie von Mindesteinkommen die Rede.
    Man muss laut 15.01 nur über dem Regelsatz von SGB XII (359 euro) liegen.
    Von dem Hinzurechnen der Miete und Nebenkosten ist dort nie die Rede.
    Hab ich die entscheindene Norm etwa übersehen?
    Der Regelsatz des SGB XII beträgt 359 € PLUS Miete und Nebenkosten und Heizkosten.
    Ich denke darin besteht der Denkfehler.
    Denn Miete incl. Nebenkosten und Heizkosten gehören ja mit zum Bedarf nach SGB XII, nur dass es dafür keine Pauschale gibt, sondern diese in der tatsächlichen Höhe erbracht werden, sofern sie angemessen sind.

    Die Angaben können glaubhaft sein, wenn die hiernach zur Verfügung stehenden Einnahmen
    zuzüglich eines zu leistenden Wohngeldes 80 Prozent des Bedarfs nach dem SGB XII erreichen.
    http://www.verwaltungsvorschriften-i...-KF01-A002.pdf

    Das gegebenenfalls zu leistende Wohngeld wird also bei der Errechnung des Mindesteinkommens schon mit dazu gerechnet!
    Deshalb stimmt die hier am Anfang angeführte Formel nicht ganz, sondern müßte lauten:
    (Badarfssatz (z.Zt. 359€) + Warmmiete incl. Heizkosten + Wohngeld) und von der Summe 80% = Mindesteinkommen.
    Oder verstehe ich das falsch?

    Außerdem habe ich gelesen, dass es auch möglich ist, anstelle des erforderlichen Mindesteinkommens ein gewisses Vermögen/ Erspartes nachzuweisen, aus dem man ja ggf. seinen Lebensunterhalt sichern kann.
    Wohngeld - (Mindest)einkommen
    Und falls man keins hat, könnte man sich ja auch ein gewisses Darlehen geben lassen, z.B. von den Eltern, auf das man zur Not zurückgreifen kann, wenn die Einnahmen nicht ausreichen und was man aber später, z.B. in den Ferien, dann wieder zurückzahlt, wenn man mehr arbeiten kann.

    Zitat Zitat von Hoppel
    Die dritte Variante - Eltern zahlen die Miete an Dich und nicht an den Vermieter - dürfte ebenfalls schief gehen: das wäre einerseits Unterhalt seitens Deiner Eltern
    Was wäre denn das Problem dabei, wenn die Eltern nur Unterhalt in Höhe der Miete zahlen, weil sie den ganzen Unterhalt nicht aufbringen können und derjenige dadurch dann wohngeldberechtigt ist?
    Also in diesem Fall verstehe ich auch nicht, warum du dies als Betrug sehen würdest?
    Schließlich kann er mit seinem Unterhalt die Miete dann nicht in voller Höhe allein bestreiten und deshalb beantragt er ja auch Wohngeld. Wenn das Einkommen alles voll abdecken würde, wäre man ja nicht aufs Wohngeld angewiesen und bräuchte es nicht zu beantragen, oder wie ist diese Logik zu verstehen?

    Außerdem wollte ich noch fragen:
    Wenn jemand keinen Anspruch auf Bafög hat, weil er z.B. den Studiengang gewechselt hat, und auch keinen Anspruch auf Wohngeld, z.B. weil er nicht das erforderliche Mindesteinkommen hat, und wenn seine Eltern den notwendigen Unterhalt nicht aufbringen können, da sie z.B. selber ALG II beziehen, und wenn man seinen Hauptwohnsitz noch in der Wohnung der Eltern hat, weil man z.B. am Wochenende nach Hause fährt, und wenn man noch keine 25 Jahre alt ist, dann hat man als Student doch auch Anspruch auf ALG II, zumindest auf den Regelsatz von 287€, oder nicht?
    (3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können.
    SGB 2 - Einzelnorm

  3. #43
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    Standard Seite 2 gelesen?

    Sag mal Hoppel,

    hast du die Seite 2 überhaupt gelesen?

    Ich frage nur, weil du dich wiederholt hast und gar nicht auf meine Frage eingegangen bist.

    Sparschwein

  4. #44
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    Hallo,

    ich habe mich nicht wiederholt 8das war ein Fehler der Software) und habe Deine Frage tatsächlich übersehen.

    Oder verstehe ich das falsch?
    Ja, das hast Du falsch verstanden. Die Formel lautet richtig 359 € + Warmmmiete + Strom + ggf. KV - 71,80 € - fiktives Wohngeld .

    Und falls man keins hat, könnte man sich ja auch ein gewisses Darlehen geben lassen, z.B. von den Eltern, auf das man zur Not zurückgreifen kann, wenn die Einnahmen nicht ausreichen und was man aber später, z.B. in den Ferien, dann wieder zurückzahlt, wenn man mehr arbeiten kann.
    Das steht nun gerade nicht auf der Seite und wird aus den verschiedensten Gründen scheitern bzw. nur äußerst schwer durchsetzbar sein.

    Was wäre denn das Problem dabei, wenn die Eltern nur Unterhalt in Höhe der Miete zahlen
    Das dürfte dem Wohnamt kaum vermittelbar sein und als Zahlung von Dritter Seite angesehen werden.

    hat man als Student doch auch Anspruch auf ALG II, zumindest auf den Regelsatz von 287€, oder nicht?
    Nein, da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst und nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörst. Allerdings kenne ich Einzelfälle, bei denen dennoch ALG II gezahlt wurde.

    Gruß!

  5. #45
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    Standard Wohngeld Mindesteinkommen -Teil 2

    Hallo,

    ich bin Student und habe kein Einkommen. Ich lebe von meinem Ersparten und von etwas Geld was mir mein Bruder im Monat gibt (100eu).
    Da ich über 30 bin gibt es kein Bafög.
    Ich bezahle 180eu Miete und 105 bzw bald 140 eu KV.

    Das Ersparte neigt sich langsam dem Ende zu. Ich würde dann entweder Arbeiten oder von meinem Bruder mitfinanziert werden.
    Zählt "Geld vom Bruder zu bekommen " als Einkommen?
    Müsste ich mir von meinem Bruder 351eu überweisen lassen, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben??
    Is irgendwie seltsam.....

    Gruß

    Markus

  6. #46
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    Hallo,

    Zählt "Geld vom Bruder zu bekommen " als Einkommen?
    Das ist stinknormaler Unterhalt und wird als Einkommen angerechnet.

    Müsste ich mir von meinem Bruder 351eu überweisen lassen, um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben??
    Nein. Dein Bruder müßte mindestens 500 € Unterhalt zahlen, damit Du Wohngeld bekommst.

    Is irgendwie seltsam.....
    Nein, nicht wirklich.

    Gruß!

  7. #47
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    Danke für die Hilfe. Wie setzt sich der Betrag 500eu zusammen, bzw wie wird er berechnet?

  8. #48
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    Hallo,

    das ist angesichts Deiner Zahlen eine Schätzung und beinhaltet 359 € + Warmmiete - bestimmte Absetzungen.

    Gruß!

  9. #49
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    Also ich habe vor einiger Zeit bei einem angegebenen Einkommen von ca 150€ Unterhalt trotzdem Wohngeld bekommen.
    Habe aber im Haushalt mit Eltern gelebt, welche H4 bekommen haben und ein Kind hat Kinderwohngeld erhalten.

    Evtl. haben die obigen Faktoren ja einen Unterschied gemacht wegen dem "Mindesteinkommen".

  10. #50
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    Hallo!

    Auch ich habe eine Frage bezüglich meines Wohngeldes.
    Ich bin mir immernoch nicht wirklich sicher über die Höhe des Mindesteinkommen.
    Welches monatliche Mindesteinkommen ist denn genau gemeint? Das Netto Einkommen + eventuell andere Bezüge oder das Einkommen welches sich laut Wohngeldstelle aus den Einnahmen - der Pauschalen Abgaben ergibt?

    Was ich meine ist: Ich arbeite auf 400€ Basis und bekomme zusätzlich von meinen Eltern monatlich noch 150€. Macht also 550€.

    +Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit sind also jährlich 4800€.
    - Werbungskosten bei nichtselbständiger Arbeit -920€
    + steuerfreier Betrag von meinen Eltern jährlich 1800€
    - pauschaler Abzug 20 v.H. des Jahreseinkommen -1131,20€

    Macht also als Jahreseinkommen 4524,80€ und als monatl. Einkommen 377€.

    Sind nun die 377€ oder meine 550€ das monatliche Gesamteinkommen?

    Laut dem MEK Rechner bräuchte ich ja (364€ + 233€)*80% = 477,60€

    Miete bezahle ich 200€ + 33€ NK.
    Zählt die Wohnfläche mit in das Wohngeld oder hat sich das dieses Jahr eh erledigt weil die Heizkostenpauschale wegfällt? Zählt der Beitrag an die KV mit in das Wohngeld?

  11. #51
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    Hallo,

    was machst Du? Bist Du Auszubildender? Wie sieht es bei Dir mit der Krankenversicherung aus? Wie hoch sind die Kosten für Strom? Was ist ein "MEK-Rechner"?

    Gruß!

  12. #52
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    Oh, vergessen zu schreiben. Also ich bin noch Student (nicht Bafög berechtigt), zahle 66€ KV. Also reine Kaltmiete beläuft sich auf 180€. Dazu kommen 20€ Strom und 33€ Heizkosten. Ich nehme nicht an, dass Internet+Telefon berücksichtigt wird?
    MEK=Mindesteinkommens Rechner

  13. #53
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    Hallo,

    warum bekommst Du kein BaföG?

    Gruß!

  14. #54
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    Ich habe im 7. Semester eine Prüfung nicht bestanden und musste deswegen mein Hauptfach wechseln. Bekomme jetzt also schon seit 2 Jahren kein Bafög mehr.

  15. #55
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    Hallo,

    Du hast nach Deinen Angaben keine Probleme mit dem Mindesteinkommen.

    Gruß!

  16. #56
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    hallo,

    warmmitte: 407€ (Einzimmerwohnung)
    Einkomm: 413€
    kein Anspruch an Bafög.

    bin student in berlin. Habe ich ein Anspruch an Wohngeld?
    Falls ich zu wenig verdiene, konnte ich zusäzliche stunden nehmen. Wie viel musste ich dann verdienen?

  17. #57
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    Hallo,

    warum bekommst Du kein BaföG? Und wie finanzierst Du mit 6 € im Monat Deine Lebensunterhalt?

    Gruß!

  18. #58
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    Standard AW: Wohngeld und Mindesteinkommen

    Zitat Zitat von Hoppel Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Du hast nach Deinen Angaben keine Probleme mit dem Mindesteinkommen.

    Gruß!
    Hallo hoppel,

    Ich würde auch gern deine Meinung hören. Meine Situation ist fast die gleiche wie bei radek. Ich habe keinen Anspruch mehr auf BAföG da ich über der Regelstudienzeit liege.

    Mein Einkommen: 400 eur
    Von meiner Mutter kriege ich noch 150 eur monatlich

    Meine Warmmiete beträgt 190 eur (Stromkosten inkl.), diese entstammen jedoch einer Wohngemeinschaft (2 Personen Haushalt). Mein Krankenversicherungsbeitrag beläuft sich auf 76eur monatlich... Könnte es in meinem Fall zu Problemen wegen des zu geringen Einkommens kommen?

    Dankeschön im Voraus

  19. #59
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    Standard AW: Wohngeld und Mindesteinkommen

    Hallo,

    ich sehe keine größeren Probleme.

    Gruß!

  20. #60
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    Standard AW: Wohngeld und Mindesteinkommen

    Hallo Zusammen,
    ich bräuchte eure Hilfe...
    Ich wollte gerade mit dem kostenlosen Wohngeldrechner prüfen ob ich Anspruch auf Wohngeld habe und in welcher Höhe und bin glaube ich erst mal gescheitert. Jedenfalls hat mich das Ergebnis überrascht.. Vlt erkennt jemand meine(n) Fehler und kann mich korrigieren

    Über mich:
    1.) Ich bin Student und habe bereits vor ein paar Semestern, in meinem ersten Studiengang, den Anspruch auf BAföG verloren und später auch den Studiengang gewechslt.

    2.) Ich wohne in einem Wohnheim und zahle:
    87,00 Euro Miete und 106,00 Euro Nebenkostenpauschale (Gesamtbetrag 193,00 Euro).

    3.) Von meinem Onkel werde ich monatlich mit 500,00 Euro unterstützt

    4.) Ich zahle als Student 64,77 Euro Krankenversicherung und 13,13 Euro Pflegeversicherung

    Was ich in den Rechner eingegeben habe:

    Wohnung: Die Gesamtmiete, da wir eine Nebenkostenpauschale haben (war das korrekt?)
    Haushaltsmitglieder 1 (Wir sind 4 Leute, aber jeder zahlt getrennt die Miete an die Hausverwaltung als Hauptmieter)
    und unter Punkt 4 habe ich die 500,00 Euro von meinem Onkel eingetragen.

    Das Ergebnis:
    Zu berücksichtigende Miete: 195 €
    Zu berücksichtigendes Monatseinkommen: 465 €

    Ihr vermutlicher Wohngeldanspruch: 80 €
    — Ihren Lebensunterhalt müssten Sie möglicherweise über Aufbrauch von Vermögen bestreiten können, um Wohngeld zu erhalten und nicht auf die Grundsicherung verwiesen zu werden.
    Besten Dank im Vorraus für eure Hilfe!

    Grüße

  21. #61
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    Standard AW: Wohngeld und Mindesteinkommen

    Hallo,

    und was ist nun die Frage?

    Gruß!

  22. #62
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    Standard AW: Wohngeld und Mindesteinkommen

    Hallo Hoppel,
    Die Frage hätte lauten sollen: Passt das was ich gemacht habe?
    Ich war mir nicht sicher ob das Ergebnis stimmen kann, aber deiner Antwort nach wohl doch. Danke!
    Grüße

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