hallo ihr lieben!
und zwar habe ich gestern eine zusage aus berlin für einen minijob -400euro basis- bekommen ^^
ich müsste aber umziehen, da berlin ca. 300 km entfernt ist!
hätte ich anspruch auf wohngeld?
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Um Anspruch auf Wohngeld zu haben, musst du vom Regelsatz+Warmmiete 80% Einkomemn haben.
Also: 351€ Regelsatz + (Annahme) 300€ Warmmiete = 651€ x 80% = 520,80€ Einkommen müsstest du haben, um Wohngeld zu beantragen. Der Hintergrund ist dieser, dass Wohngeld nur ein reiner Mietzuschuss ist und du nachweisen musst, dass du für deinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kannst.
Hallo Pikary,
warum müsste ich die Warmmiete zusätzlich zum Einkommen haben , wenn ich Wohngeld beantrage ? Wenn ich mein Lebensunterhalt (Harz IV regelsatz) selbst bestreiten kann und habe aber nur nach Abzug der Harz IV regelsatz 100,00 Euro übrig, kann ich mir keine Wohnung leisten...bekäme ich dann kein Mietzuschuss? LG Besorgt
Das liegt daran, dass das Wohngeld dabei schon als Einkommen gilt. Zusammen mit dem Wohngeld musst du 80% vom Regelsatz übrig zum Leben haben. Dabei muss auch bedacht werden, dass Wohngeld ein Zuschuss zur Miete ist und nicht die Übernahme der gesamten Miete![]()
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