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Thema: Mischhaushalt

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    1

    Standard Mischhaushalt

    Hallo,

    ich habe mir die Woche Anträge für Wohngeld geholt und nun sind ein paar Fragen offen.

    Erstmal kurz die "Sachlage".

    Wohnung, 90qm.

    280€ Kaltmiete, 50€ Nebenkosten.

    2 Bewohner

    Person 1:
    Einkommen aus beschäftigung in der Gleitzone 401€


    Person 2:
    Azubi... Lohn 500€ Brutto
    BAB 220€ (davon ca. 100€ Werbekosten, also 120€ BAB für KG)
    und evt. Kindergeld 164€ (Antrag steht noch aus)


    Da mein Partner ja BAB bezieht, fällt er ja quasi für Wohngeld raus, dennoch wird sein Einkommen ja angerechnet.

    Die Frau der Stadt meinte, das zb. Kindergeld nicht mit angerechnet werden würde, weil er das direkt bezieht und nicht seine Eltern bekommen.
    Ist das richtig so?

    Sie meinte noch die BAB würde nur zu 50% berechnet werden.

    Heißt das, das nur die 120€ BAB für Kindergeld, bzw. davon 50% berechnet wird?
    Oder wird das ganze BAB mit 50% berechnet; auch die Werbekosten (in seinem Fall sind das Fahrtkosten) ?



    So... nun zur berechnung.

    Wirkt sich das Einkommen meines Partner auch auf die Höhe des Wohngeldes aus, obwohl rechtlich ja nur mir was zu steht?

    Der online Rechner spucke mir da eine Summe von etwa 300€ aus, kann das hinkommen?

    Ich freue mich sehr über hilfreiche Antworten.


    LG
    Geändert von Pikary (20.04.2009 um 01:04 Uhr)

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Bist du mit deinem Partner verheiratet? Wenn nicht, dann zählt der Partner nicht als Familienangehöriger und somit wird auch sein Einkommen nicht angerechnet.

    Es zählt lediglich die Tatsache, dass Ihr dort zu zweit wohnt und du also nur verminderte Leistungen durch Wohngeld bekommst, da du ja nur die Hälfte der Miete zahlst.

    Daher spielt es keine Rolle, welche Leistungen dein Partner bekommt, BAB, Kindergeld etc.

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