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Thema: zu berücksichtigende Miete

  1. #1
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    Standard zu berücksichtigende Miete

    Hallo,

    wohne in einem Studentenwohnheim und nenne ca 18qm mein eigen. Da ich wohngeldberechtigt bin, habe ich bisher auch immer wohngeld erhalten. Als ich nun meinen neuen Antrag gestellt habe, wurde mir von der Miete:

    - 25€ für Strom
    - 18€ Kosten für den Betrieb zentraler Heizungsanlagen
    - 50€ Vergütung für die Überlassung von Möbeln

    abgezogen, somit ist die anzurechnende Miete statt 270€ nur 177€ und ich erhalte dementsprechend weniger Wohngeld.
    nun meine Frage: Wie kommt das Amt auf diese Zahlen? Mein Vermieter verlangt eben diese 270€ pauschal, quasi all inklusive und das Wohngeldamt denkt sich jetzt die Abschläge aus?
    Vor allem für ein Bett und nen Tisch 50€ pro Monat anzurechnen finde ich schon frech! Das Mobilar ist immerhin schon 15 Jahre alt!
    Hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen.

  2. #2
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    Standard

    wenn der Vermieter nicht in der Mietbescheinigung diese Zahlen angegeben hat, dann nimmt das Amt Pauschalen für Möblierung. das ist durchaus legitim

  3. #3
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    Aber gibt es keinen Maßstab für diese "Pauschalen"?
    Denke 50€ für 15 Jahre alte Möbel sind doch nicht realistisch!

    Oder kann ich vom Vermieter verlangen, daß er die Mietbescheinigung detailliert ausfüllt und nicht nur den Gesamtmiete angibt?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    wie ist es denn im Mietvertrag geregelt ?

  5. #5
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    Tja im Mietvertrag steht nichts davon, nur daß man für Schäden an der Einrichtung haftet.
    Der Mietbetrag wird als Pauschalmiete definiert und daß die Miete die Grundmietkosten und Nebenkosten enthält.

    Könnte ich dann vielleicht so argumentieren, daß das Mobilar ja gar nicht Gegenstand des Mietvertrags ist?

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