Zurück   bafoeg-aktuell.de Forum > BAföG > Einkommen und Vermögen


gemeinsames Konto als Ehepartner, anerkennbar??

Einkommen und Vermögen (BAföG)

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Ansicht
  #1 (permalink)  
Alt 24.06.2008, 19:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.06.2008
Beiträge: 2
Frage gemeinsames Konto als Ehepartner, anerkennbar??

Hey,

erkennt das bafögamt an, wenn man als ehepartner ein gemeinsames Konto führen möchte, und damit natürlich einen doppelt hohen Freibetrag wünscht? und wirklich nur nachprüfbar dieses eine konto für beide vorhanden ist?

ansonsten, um wieviel steigt der freibetrag pro einzelnem konto des jeweiligen partner wenn diese verheiratet sind? hab gehört, 1800 mehr, also 6000 gesamt...stimmt das?
Mit Zitat antworten
  #2 (permalink)  
Alt 25.06.2008, 13:31
Benutzerbild von Pikary
Administrator
 
Registriert seit: 10.09.2006
Ort: Burgdorf/ Hannover
Beiträge: 1.916
Standard

das vermögen des ehegatten wird nicht berücksichtigt. wenn ihr ein gemainsames konto habt, wird dir die hälfte des guthabens angerechnet...ein doppelter freibetrag ist also nicht nötig.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
anerkennbar , ehepartner , gemeinsames , konto

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
gemeinsames Konto als unverheirates Paar? apophysis Einkommen und Vermögen 1 21.07.2008 15:57


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:02 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.8.6 (Deutsch) | Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.5.0 RC2
Sie lesen: gemeinsames Konto als Ehepartner, anerkennbar?? - BAföG Forum