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Thema: gemeinsames Konto als Ehepartner, anerkennbar??

  1. #1
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    Frage gemeinsames Konto als Ehepartner, anerkennbar??

    Hey,

    erkennt das bafögamt an, wenn man als ehepartner ein gemeinsames Konto führen möchte, und damit natürlich einen doppelt hohen Freibetrag wünscht? und wirklich nur nachprüfbar dieses eine konto für beide vorhanden ist?

    ansonsten, um wieviel steigt der freibetrag pro einzelnem konto des jeweiligen partner wenn diese verheiratet sind? hab gehört, 1800 mehr, also 6000 gesamt...stimmt das?

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    das vermögen des ehegatten wird nicht berücksichtigt. wenn ihr ein gemainsames konto habt, wird dir die hälfte des guthabens angerechnet...ein doppelter freibetrag ist also nicht nötig.

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