Hallo,
für eine 18 jährige Bekannte wurde eine nicht unbedeutende Summe testamentarisch von dem verstorbenen Vater bis zum 23 Lj. festgelegt ohne dass man vorher dran kommt. Nun wurde ein Antrag auf BAföG abgelehnt (was ich zum Teil auch verstehen kann). Aber trotzdem, woher soll das "kind" nun Geld bekommen, wenn sie zum einen nichts von der Erbschaft wusste (jetzt natürlich schon) und auch nicht an das Festgeld kommt? Wie geht man gegen den Ablehnungsbescheid vor? lohnt der Widerspruch ? bekommt die Bekannte überhaupt bei Hinzuziehung eines Anwaltes Prozesskostenhilfe?
Viele Fragen auf einmal![]()
Grundsätzlich: Widerspruch, ggf. Klage = JA
Aber....
Zuvor sollte geprüft werden, ob das BAFöG-Amt darüber Nachweise über das zweck- und termingebundene Geld.
Wichtig wäre der Nachweis, daß tatsächlich das Erbe nicht genutzt werden kann. Bescheinigung event. vom Testamentvollstrecker, Bank u.s.w. beilegen!
Selbst wenn das Erbe als Sicherheit für ein Darlehen hinterlegt werden kann.... dann gibt es wenig Chancen!
In der Regel kommt man (das Kind) auch ans Festgeld. OK. die Prämien und Zinsen werden dadurch wegfallen...
Ich würde direkt beim BAFöG-Amt anfragen und nicht sofort mit Klagen und Anwälte drohen!
Anmerkung:
Die wenigsten Anwälte können BAföG![]()
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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