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Thema: Während des BZ die Einkommensgrenze bewusst überschreiten

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    19.01.2012
    Beiträge
    1

    Standard Während des BZ die Einkommensgrenze bewusst überschreiten

    Hallo ich habe die Möglichkeit einen Nebenjob anzunehmen, Frage ist ob es sich rechnerisch lohnt und welche Folgen das für mein Bafög hat, außer das ich es nicht mehr bekomme:

    Derzeitiger Bewilligungszeitraum ist seit. Oktober 2011 bis September 2012
    210€/Monat
    Ich habe im gegenwertigen Bewilligungszeitraum kein Einkommen außer dem Bafög gehabt, abgesehen von ca.5€ Zinsen auf dem Konto.

    Ich kann ab 01.02.2012 ein Beschäftigungsverhältnis an der Uni eingehen
    und würde für 76h/Monat brutto 835.94 € verdienen.

    1.) Ich kriege kein Bafög weil ich die 4800€ überschreite.
    2.) Was passiert mit dem Geld das ich im bisherigen BWZ bekommen habe? Muss ich es zurückzahlen oder wird einfach kein weiteres mehr gezahlt ab 01.02.
    3.) Wie muss ich das anzeigen? (Einkommensaktualisierung?)
    4.) Ich bin zur Zeit familienversichert, ändert sich etwas daran? Muss ich selbst dafür zahlen?

    Für kompetente Antworten wäre ich sehr dankbar.

    Update:
    Rechnungsvorschlag:

    Aus dem Forum habe ich entnommen, dass BaföG mit Freibetrag arbeitet:

    6687,52€ (Einkommen brutto von 02.12. bis 09.12)
    -4800 (Freibetrag)
    -1000(Werbekostenpauschale)
    = 887,52€

    So richtig oder doch anders?

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: Während des BZ die Einkommensgrenze bewusst überschreiten

    Es gilt das Einkommen im Bewilligungszeitraum (BWZ).
    Will heißen, Dein Gesamteinkommen im Zeitraum 1.10.2011 bis 30.9.2012 wird gerechnet.
    Und wenn Du in diesem Zeitraum über 4.800 e kommst, dann hast Du zwar kein Problem, doch es wird Dir vom BAföG ein Teil abgezogen. Denn, Du bist nicht mehr so extrem bedürftig.
    Einfach Milchmädchenrechnung: mtl. 400 € = keine Anrechnung. 500 € = ca. 65 € Anrechnung.
    4.800 € im BWZ = keine Anrechnung; 6.000 € im BWZ = rd, 780 € Anrechnung für 12 Monate.

    Die Einkünfte sind dem STW anzuzeigen; für Fragen zur weiteren Familienversicherung .... rufe bei der Krankenkasse an! Das ist sicher!
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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