So ich hab selber versucht mich schlau zu machen und die foren gewälzt... bin mir aber immer noch nicht sicher wie das ist.... Wird das kindergeld jetzt von Gesamtbedarf abgezogen????
Grundbedarf 597,00 Euro
verstehe das nicht ganz....
angerechnetes einkommen der mutter: 0,00
von meinem vater haben sie keine unterlagen erhalten
Angerechnetes einkommen des vaters: 597,00; Tatsächliche unterhaltsleistung 184 ----> Vorausleitun mtl 413 Euro
gilt das kindergeld als tatsächeliche unterhaltsleistung????
hier auf der seite habe ich gefunden:
Sollte ein oder mehrere der o.g. Einkommen zur Finanzierung der Ausbildung ausreichen, kann es passieren, dass nur ein geringer Betrag oder gar kein BAföG ausgezahlt wird.
Für die Anrechung an die Förderung durch BAföG ist ausschließlich das nach dem Einkommensteuergesetz zu versteuernde Einkommen.
Zu den anrechenbaren Einkünften gehören:
* Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn)
* Einkünfte aus selbständiger Arbeit (Überschuss)
* Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit (nach Abzug der Werbungskosten)
* Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Überschuss)
* Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinseinkünfte nach Abzug der Werbungskosten)
* Sonstige Einkünfte nach dem EStG
* Ausbildungsbeihilfen (steuerfrei nach EStG)
Von diesen Beträgen werden noch Freibeträge nach dem BAföG abgezogen. Bei Einkünften, die im Rahmen eines Praktikums erzielt werden, ist der Abzug von etwaigen Freibeträgen nach dem BAföG nicht möglich.
Unberücksichtigt jedoch bleiben:
* Leistungen nach dem BAföG
* Stipendien bis zu 300 Euro
* Unterhaltsleistungen von den Eltern
* Unterhaltsleistungen des Ehegatten (soweit nicht dauernd getrennt lebend!)
* Sozialhilfe
* Kindergeld, Erziehungsgeld
* Wohngeld
* Leistungen nach dem Bildungsprogramm des Bundes
das würde doch dagegen sprechen oder sehe ich da was falsch??? zu dem wird bei keinen meiner studienkollegen das kindergeld abgezogen... bei mir ist es nun das zweite jahr! im ersten jahr hat mein vater die unterlagen noch eingereicht.... würde mich über eure hilfe freuen....
Wenn du Vorausleistung beantragt hast und du das Kindergeld ausgezahlt bekommst, wird es abgezogen.
Gruss Sandy
.................................................
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
naja ich hab ja keine vorausleistung beantragt... (eigentlich) aber da mein vater sich nicht koorperativ gezeigt hat und die unterlagen nicht hingeschickt hat habe ich diese dann bekommen..... ist das nicht eigentlich nicht irgendwie blöd, wenn ich deswegen weniger als andere bekomme....aber naja danke für die antwort!
und uneigentlich ist die Ausbildung in Höhe des Kindergeldes nicht gefährdet, deswegen wird es abgezogen
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
ja das geht trotzdem ^^ aber trotzdem :P ist ja blöd wenn andere es nicht abgezogen bekommen... aber naja zum leben reichts
sag mal weisst du zufällig wie das dann mit der rückzahlung ist??? wenn das vorrausleistung ist, muss doch eigentlich mein vater dem staat was zahlen und nicht ich oder wie ist das??? Verstehe das leider nicht so wirklich!
lg
Zunächst bekommst Du Vorausleistungen.
Das bedeutet, es wird Dir der Betrag, den Dein Vater Dir mtl. zahlen sollte, zunächst vorausgeleistet, weil ansonsten Deine Ausbildung (also ohne Geld) gefährdet ist.
Eine entsprechende vorgeschriebene Erklärung (im Formblatt zu den Vorausleistungen) hast Du unterschrieben.
Das BAföG-Amt geht also für Deinen Vater in Vorkasse, damit Du ordentlich studieren kannst.
Und das ist m.E. das Wichtigste. Du kannst überleben
Und Vorausleistungen zur Abwendungen einer Notlage... da genügen ins. 597 € im Monat, einschl. Kindergeld. Das Kindergeld wird zunächst als Unterstützung angerechnet.
Sobald es fest steht, daß Dein Vater Dir weniger als 597€ (abzgl. Kindergeld) zahlen muß, dann erfolgt eine Umrechnung. Dadurch ist es jedoch erforderlich, daß das STW die Einkommensunterlagen als Berechnungsgrundlage haben.
So bekommst Du zunächst übergangsweise Vorausleistungen als "Normal-BAföG", sprich, jeweils zur Hälfte als Darlehen und als Zuschuß.
Sollte Dein Vater irgendwann Zahlungen an das STW erbringen, dann würde dadurch Dein Darlehensanteil gekürzt werden.
Doch so lange Dein Vater keine Rückzahlungen an das STW leistet, stehst Du mit der Hälfte des Zahlbetrages (also mit dem Darlehensbetrag) dort im Darlehen.
Es heißt für Dich nun.... ABWARTEN![]()
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
aah okay langsam komm ich dahinter
aber was passiert jetzt eigentlich wenn mein vater die unterlagen nicht einreicht???? muss ich dann die hälfte also das darlehnen zurück zahlen??? oder wird es ihm zur last gelegt?? hab ihm schon 10mal gesagt dass er die hinschicken soll... aber naja...
Grundsätzlich mußt Du die Hälfte von allen Deinen BAföG-Zahlungen als Darlehensanteil zurückzahlen.
Erstattungsbeträge werden entsprechend angerechnet.
Und so lange Dein Vater sich "zickig" verhält, unterstellt das BAFöG-Amt "von Amts wegen", daß Dein Vater - ohne weiterer Prüfung - finanziell in der Lage ist, Dir die gesamte Ausbildung zu finanzieren.
Durch das Einreichen der Einkommenserklärungen (Formblatt 3 ) könnte er ja beweisen, daß er Dich nicht unterstüzten könnte.
Doch da er diesen Beweis - trotz mehrfacher Aufforderung mit dem Hinweis auf die Konsequenzen und Androhung eines Bußgeldes bis 2.500 € - nicht nachkommt, erhältst Du vom STW die Unterstüzung als Vorausleistung.
Und diese Zahlungen werden von Deinen Vater zurückgefordert. Zzgl. 6 % Zinsen!
Und, da Dein Vater eine Ordnungswidrigkeit begeht (s. § 58 BAföG), hätte er zusätzlich das Bußgeld zu entrichten.
Und da kennen die STW keine Nachsicht!
Diese Beträge werden/würden auch - notfalls Durch Lohn/Gehaltspfändungen etc., eingetrieben!
Also, mach es Deinem Vater deutlich (Du hast noch Kontakt zu ihm), daß es für ihn viel preiswerter ist, wenn er mit dem STW kooperiert. Jedes Verzögerung von ihm kostet nur sein Geld!
Ob er Dir gegenüber unterhaltsverpflichtet ist und ggf. in welcher Höhe, das wird in einem gesonderten Verfahren ermittelt.
Also, rede mit Deinem Vater! Überzeuge ihn und fordere ihn zur Mitwirkung auf!
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