Hallo,
ich habe eine Steuernummer und schreibe Rechnungen und bin Bafögbezieher (Student).
Nun meine Frage:
Ich habe da was vom Zuflussprinzip gelesen, dass bei meinem Einkommen gelten soll. Leider habe ich das nicht 100%ig verstanden.
Ich habe im Bewilligungszeitraum 2010/11 die Höchstgranze erarbeitet, kann aber noch 2 Rechnungen für Februar und April stellen. Dann würde ich aber über meine Höchst-Verdiengrenze kommen.
Oder zählt (Zuflussprinzip) der Zeitpunkt, an dem das Geld auf mein Konto eingeht - also JETZT (Rechnung aber für April) und alles ist ok??
Danke
Für einen Link (Gesetz) wäre ich dankbar
Peter
Es zählt das Datum des Geldeinganges im jeweiligen Bewilligungszeitraum.
Im § 22 Abs. a BAfög heißt es u. a.
.... sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend.
Ansonsten müßte es heißen: sind die Einkommensverhältnisse für den Bewilligungszeitraum maßgebend.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
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