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Thema: Zuflussprinzip - für welchen Bewilligungszeitraum gilt mein Einkommen ?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    07.12.2011
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    1

    Standard Zuflussprinzip - für welchen Bewilligungszeitraum gilt mein Einkommen ?

    Hallo,
    ich habe eine Steuernummer und schreibe Rechnungen und bin Bafögbezieher (Student).

    Nun meine Frage:
    Ich habe da was vom Zuflussprinzip gelesen, dass bei meinem Einkommen gelten soll. Leider habe ich das nicht 100%ig verstanden.

    Ich habe im Bewilligungszeitraum 2010/11 die Höchstgranze erarbeitet, kann aber noch 2 Rechnungen für Februar und April stellen. Dann würde ich aber über meine Höchst-Verdiengrenze kommen.

    Oder zählt (Zuflussprinzip) der Zeitpunkt, an dem das Geld auf mein Konto eingeht - also JETZT (Rechnung aber für April) und alles ist ok??

    Danke
    Für einen Link (Gesetz) wäre ich dankbar
    Peter

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    409

    Standard AW: Zuflussprinzip - für welchen Bewilligungszeitraum gilt mein Einkommen ?

    Es zählt das Datum des Geldeinganges im jeweiligen Bewilligungszeitraum.
    Im § 22 Abs. a BAfög heißt es u. a.
    .... sind die Einkommensverhältnisse im Bewilligungszeitraum maßgebend.

    Ansonsten müßte es heißen: sind die Einkommensverhältnisse für den Bewilligungszeitraum maßgebend.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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