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Thema: Vermögensnachweis Erbschein?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Vermögensnachweis Erbschein?

    Hallo!
    Ich (Student, 24) habe vor 15 Jahren von meinem verstorbenem Vater zusammen mit Mutter und Bruder ein Haus und diverse Flurstücke geerbt (zu 1/4 Anteil). Heute möchte ich Bafög beantragen und es wird gefordert den Wert dieser ganzen Geschichten anzugeben - aber woher kriege ich die? Wir haben von 1988, als das Haus gebaut wurde, eine detaillierte Wertermittlung und dann später vom Finanzamt immer mal wieder steuer bezogene "Aktualisierungen" die jedoch ganz andere Beträge umfassen (was genau die da berechnen wurde mir nicht ersichtlich). Meine Mutter meint alles bzgl. des Erbes liegt auf dem Amtsgericht - wir haben keinen Erbschein oder sonst irgend eine notarielle Bescheinigung des Erbes bzw Vermögens was daraus übertragen wurde. Nun geht es bei dem Haus aber um einiges an Schotter (wurde auf grob 500.000 DM gewertet in diesem '88 Dokument) und wenn ich dann so lese was ein Erbschein kostet kann ich mir nicht vorstellen, dass das der Weg zur Sache ist - ich würde kein Bafög beantragen wenn ich mal eben 500 Euro für einen Erbschein ausgeben könnte nur um dann bescheid zu kriegen, dass ich unter Umständen Bafög bekommen könnte oder nicht.

    Nun ist die Frage wie ich den Bafög Antrag ordnungsgemäß und vollständig ausfüllen kann ohne erst ein Vermögen für Notar und co ausgeben zu müssen. Wir haben wie gesagt keinerlei Dokumente die das Vermögen nach 1988 nochmal umfassen. Zu den Flurstückern gibt es aktuell wieder eine Flurbereinigung bei der es um eine Wertermittlung geht - da hätten wir also detaillierte Daten drüber. Aber zum Haus selbst nur dieses eine Dokument aus dem Jahr 1988.

    Wie muss ich nun weiter vorgehen oder an wen kann ich mich wenden damit ich weiter komme?

    Gruß

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Vermögensnachweis Erbschein?

    Hallo Otto,
    wenn sich bereits damals das Familienvermögen mit mind. 500.000 DM bewertet wurde, dann wird es jetzt garantiert nicht weniger.

    Damals.. da wurde beim BAföG noch vom sog. Einheitswert ausgegangen; inzwischen vom tatsächlichen Verkehrswert der erheblich höher ist.
    Und da kommst Du mit dem Erbschein nicht weiter.
    Frage: Wie hoch ist die abgeschlossene Gebäude und Feuerversicherung für die Immobilie? Das wäre so in etwa der Verkehrswert! Dein Anteil beträgt 25 %.

    Damals... da ging es auch darum, ob Du die Immobilie bzw. das Grundvermögen belasten konntest. Falls nein da die Miteigentümer sich quer legten, dann wurde es nicht angerechnet.
    Inzwischen wird die Meinung und der Wille der Miteigentümer nicht erfragt. Es wird Dir unterstellt, daß Du Deine Vermögenswerte angreifen bzw. belasten kannst.
    Punkt

    Also, wenn Du selbst Deinen Vermögensanteil auf 5.200 + xxxx € bezifferst, dann laß es mit dem BaföG.
    Überlege, ob Du dasn Studium irgendwie anders finanzieren kannst, ggf. durch einen KfW-Studienkredit.
    Denn, bedürftig bist Du nach Deinen Angaben nicht.

    Ich wünsche Dir ein gutes Studium.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

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