Hallo!
Besuche eine 2-jährige Technikerschule Vollzeit mit einer Unterkunft an dem Weiterbildungsort. Hier bin ich nun im 2 Jahre. Im ersten Jahr hab ich Bafög noch ganz normal bekommen, also eine Summe die mit ein geringer Unterstützung der Eltern noch in Ordnung war. Da bin ich nicht über den Freibetrag von 5200 € gekommen.
Nun dieses Jahr ist es anders, ich habe noch immer das gleiche Auto (Wert: 5500€) wie bei der Antragstellung aus dem ersten Jahr. Mein Vermögen an sich hat sich auch nicht groß verändert.
Nur dieses Jahr ist mein Auto aufgrund der Neuregelung voll mit eingerechnet worden. Dies hat zur Folge das ich nur noch ca. 1/3 des vorigen Betrags vom Amt bekomme.
Jedoch ist dies so: Das Auto läuft zwar komplett auf mich, jedoch haben meine Eltern mir dazu Geld geliehen um das Auto zu kaufen.
Hab ich da irgendwie eine Möglichkeit, dies dem Amt zu übermitteln? bzw. das ich wieder eine reale Summe an Bafög erhalte?
MfG und Danke schonmals
Der Wagen wird als Vermögen angesehen, so kannst du auch die Schulden dagegen rechnen. Allerdings ist dies gerade beim Geld leihen der Eltern schwierig. Um die Schulden gegen den Wagen als Vermögen gegen zu rechnen, müsstest du hierfür einen Darlehensvertrag zwischen dir und deinen Eltern vorweisen. Kannst du dies nicht, gibt es keine andere Möglichkeit der Minderung des Wertes.
Nachträglich ist so etwas glaube ich immer schwer zu erklären. Vielleicht hast du ja noch eine Überschreibung auf deine Eltern im Gegenzug zum einer Hilfe beim zb. Möbelkauf.
@psporting
Ob es reicht, kommt ganz darauf an, was in dem Schriftstück festgehalten wurde. Es muss hier kein förmlicher Darlehensvertrag etc. vorliegen. Es reicht aus, wenn daraus hervorgeht, dass zwischen dir und deinen Eltern ein Darlehensvertrag besteht, im besten Falle auch noch für das Auto.
Was die vom Amt glauben oder nicht, kann ich dir nicht sagen, kommt auch immer auf den Sachbearbeiter an. Wenn du alles schlüssig nachweisen kannst, sollte es keine Probleme geben.
ja, das ist doch ein richtiger Darlehensvertrag, das sollte laufen![]()
ja es könnte nur sein, dass es Probleme gibt weil ich den nicht von Anfang an mit angegeben habe... Dann muss ich jetzt mal wohl gegen den Bescheid Einspruch einlegen und diesen Vertrag noch hinzugeben!?!?
PS: Der Vertrag wird hier gar nicht angezeigt, oder bin ich blind?
:-D
MfG und Danke schonmals
Angezeigt wird er nicht, aber man kann ihn sich downloaden.
Wenn die Schulden aus dem Darlehen nicht berücksichtigt wurden, dann musst du Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids!) und dort als Begründung den Darlehensvertrag anfügen.
OK, Vielen Dank!
Ist das auch so wenn ich nicht beim ersten mal mit angegeben habe? --> Daran hab ich gar nicht gedacht, das mit anzugeben. ;-)
MfG
So hab jetzt Antwort bekommen von meinem Förderungsamt, sie haben den Widerspruch nicht akzeptiert.
Aufgrund das ich das Darlehen nicht in meinen vorigen 3 Anträgen angegeben hatte. und jetzt kommt es...
Dem ist aber nicht so. Die vom Amt können nicht mal das Datum korrekt lesen. Auf dem Vertrag steht Ende Oktober 2010. Jetzt sagen die warum ich den Betrag nicht bei meinem letzten 3 Anträgen angegeben hatte und listen mir dieses auf einer im Oktober 2009, einer im Oktober 2010 und einer im August 2011.
Wie soll den das bitte gehen? Kann doch nicht 1 Jahr vorher sagen das ich im Oktober 2010 ein Darlehen von meinem Vater bekomme und dies noch angeben.
Weiterhin schreiben sie das ich die geltend gemachten Verbindlichkeiten gegenüber meinem Vater nicht als vermögenswirkend anerkennen können. Da davon auszugehen ist das ich die benannten Leistungen von meinem Vater nach §1610 Abs. 2 BGB erhalten habe und dies als nicht ernstlich Geltendmachende Forderungen meines Vaters sind.
Was sagt ihr den dazu??
Gruß und Danke schonmals
So ein Darlehnsvertrag muß immer dem "Fremdvergleich" standhalten.
Also, er muß so aufgesetzt sein, als wenn er mit einer fremden Person abgeschlossen würde.
Also mit Zinsen und Tilgung.
Weiterhin sollte nachgewiesen werden können, daß tatsächlich Geld über die Konten geflossen sind und nicht über den Küchentisch ;-)
Und die Frage vom Amt, weshalb der PKW nicht schon bei den letzten Anträgen angegeben wurde, ist blöde: erst im Febr. 2011 wurde entschieden, daß ein Kraftfahrzeug kein Haushaltsgegenstand ist.
Und Schulden angeben ist i. d. Regel nicht erforderlich und wäre überflüssig, wenn kein anrechenbares Vermögen vorhanden ist.
Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.![]()
@franjo
Die Frage nach dem Pkw tauchte auch vor 2011 schon in den Anträgen auf, nur war da eben der Pkw bis 7.500,00 € noch frei.
Gruss Sandy
.................................................
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Hey, gibt es schon Neuigkeiten? Hast du schon was erreicht? Es muss doch möglich sein, das irgendwie nachzuweisen...
@ sandy,
stimmt, 7.500 € waren "geduldet" nach der Einzelfallentscheidung eines Richters.
Auf diesen Wert haben sich u. a. die aufsichtführenden Verwaltungen (i. d. Regel die Bezirksregierungen) geeinigt. Entsprechend wurde auch von den Ämtern für Ausbildungsförderung beraten.
Alte Regel:
bis 7.500 € war es ein Auto und als Haushaltsgegenstand nicht anzurechnen,
ab 7501 € wird es ein Wagen / Kraftfahrzeug und kein Haushaltsgegenstand mehr und somit anzurechnen.
Erst nach jahrelange Verwaltungsprozesse durch alle Klassen/Instanzen hat das oberste Gereicht festgestellt, daß - egal ob Auto oder Wagen oder Mopped - kein Kraftfahrzeug als Haushaltsgegenstand einzuordnen ist und somit anrechenbar
Hoffe, zur allgemeinen Verwirrungbeigetragen zu haben
![]()
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@franjo
Mich kannst du nicht verwirren![]()
Gruss Sandy
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Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...
Ja also der Darlehensvertrag ist schon ordentlich aufgesetzt. Hier findet ihr den Vertrag der als Vorlage genutzt wurde:
Darlehensvertrag Forum
Das Geld wurde direkt meinem Verkäufer meines Autos gegeben, da ich da das Geld brauchte.
Wie soll ich handeln??
Gruß und Danke schonmals für antworten
Du mußt nicht das Forum und alle Mitschrieber/Mitleser überzeugen.
Jezt kommt es darauf an, was und wie die Mitarbeiter beim BAföG-Amt den Darlehensvertrag bewerten.
Hast Du mit Deinem BAFöG-Amt schon Kontakt aufgenommen?
Es ist Dein Risiko, sich nur auf die Aussagen hier aus dem Forum zu verlassen.
Du mußt jetzt handeln, hier im Forum kann nur ein entsprechender Anstoß gegeben werden.
Ein Forum ist keine Volksbank: "Wir machen den Weg frei..."
Hier im Forum heißt der Wahlspruch: "Hilfe durch Selbsthilfe"... Hier bekommst Du das Werkzeug, Arbeiten mußt Du selber.
Anscheinend hat Deine Schule begonnen; eigentlich müßtest Du den BAFöG-Antrag schon gestellt haben.?
Also, frage beim BAföG-Amt an! Ist nur mein Tipp![]()
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Hallo,
klar hab ich schon Kontakt aufgenommen und den Antrag im August schon gestellt. Dann haben die mir aufgrund der Neuregelung das KFZ mit 5500 € voll angerechnet. Mein Darlehensvertrag hab ich erst nach Erhalt des ersten Bescheids in Zuge eines Widerspruchs eingereicht, da ich ihn vergessen hatte. Nun ist der Widerspruch wieder zurückgekommen und wurde abgelehnt.
Wie gesagt hatte ich letztes Jahr auch schon Bafög und jetzt bekomm ich aufgrund der Neuberechnung mit dem KFZ nichtmal mehr die Hälfte von dem was ich zuvor bekommen hatte. Die Summe würde gerade mal meine Miete an meinen Studienort bezahlen.
Mir wurde ein Formblatt an mein Antrag mit angehängt in dem ich den Widerspruch weiter laufen lassen kann.
Jedoch frag ich lieber hier vorher nach was es den noch für Möglichkeiten gibt oder wie ich das am Besten mache!?!?
Laß den Widerspruch laufen, nimm ihn nicht zurück!
Vermögen = 5.500 € ./. 5.200 Freibetrag = 300 € Vermögen.
Dieses Vermögen wird durch die Anzahl der Monate des BWZ (Bewilligungszeitraumes) geteilt und Dir angerechnet.
Frage die Menschen beim BAföG-Amt einmal, wo es geschrieben steht, daß z. B. Verbindlichkeiten (Schulden) nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie schon bei der Antragstellung angegeben wurden.
Oder ob es eine sog. "Hausanweisung" gibt die besagt, daß nachträglich und "zum Vorteil des Antragstellers" vorgetragenen Sachverhalte nicht berücksichtigt werden sollen/dürfen.
Das Widerspricht ganz eindeutig den Willen des SGB-X
Also, laß es doch darauf ankommen. Du stehst "mit dem Rücken" zur Wand und es kann Dir nichts passieren.
Die Höhe/Summe des "Vermögens + derSchulden" zum Zeitpunkt der Antragstellung...
Und nicht nur die erklärten Schulden zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Wichtig ist, daß bei der Antragstellung schon die Schulden/Verbindlichkeiten bestanden.
OK?
Viel Erfolg![]()
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Spiel doch Ping-Pong mit den Mitarbeitern beim BAföG-Amt
will sagen, Du hast dem BAFöG-Amt Deinen Standpunkt mitgeteilt und auch den Nachweis über Deine Schulden eingereicht (Ping)
So, jetzt wäre das BAföG-Amt dran und es muß Dir unter Angabe aller Rechtsvorschriften und ggf. sogar einzelner Gerichtsentscheide aufzeigen, daß die Schulden nicht angerechnet werden, da Du sie "verspätet" erklärt hast (Pong)
Und so geht das Spiel weiter; Du kannst nurgewinnen und ich drücke Dir die Daumen.
Und mit ist auch keine Gesetzesänderung oder Sonderregelung bewußt, daß nur die erklärten und nachgewiesenen Schulden bie der Antragstellung zu berücksichtigen sind.
So steht u. a. im § 20 des X-SGB "Untersuchungsgrundsatz" - Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für den Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
Das wären ein Teil der Regeln zum "Ping-Pong-Spiel" mit Sozialbehörden.
Viel Glück, und ich verabschiede mich zum Kurzurlaub![]()
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