+ Antworten
Ergebnis 1 bis 23 von 23

Thema: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Hallo!

    Besuche eine 2-jährige Technikerschule Vollzeit mit einer Unterkunft an dem Weiterbildungsort. Hier bin ich nun im 2 Jahre. Im ersten Jahr hab ich Bafög noch ganz normal bekommen, also eine Summe die mit ein geringer Unterstützung der Eltern noch in Ordnung war. Da bin ich nicht über den Freibetrag von 5200 € gekommen.

    Nun dieses Jahr ist es anders, ich habe noch immer das gleiche Auto (Wert: 5500€) wie bei der Antragstellung aus dem ersten Jahr. Mein Vermögen an sich hat sich auch nicht groß verändert.

    Nur dieses Jahr ist mein Auto aufgrund der Neuregelung voll mit eingerechnet worden. Dies hat zur Folge das ich nur noch ca. 1/3 des vorigen Betrags vom Amt bekomme.

    Jedoch ist dies so: Das Auto läuft zwar komplett auf mich, jedoch haben meine Eltern mir dazu Geld geliehen um das Auto zu kaufen.

    Hab ich da irgendwie eine Möglichkeit, dies dem Amt zu übermitteln? bzw. das ich wieder eine reale Summe an Bafög erhalte?

    MfG und Danke schonmals

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Der Wagen wird als Vermögen angesehen, so kannst du auch die Schulden dagegen rechnen. Allerdings ist dies gerade beim Geld leihen der Eltern schwierig. Um die Schulden gegen den Wagen als Vermögen gegen zu rechnen, müsstest du hierfür einen Darlehensvertrag zwischen dir und deinen Eltern vorweisen. Kannst du dies nicht, gibt es keine andere Möglichkeit der Minderung des Wertes.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    Der Wagen wird als Vermögen angesehen, so kannst du auch die Schulden dagegen rechnen. Allerdings ist dies gerade beim Geld leihen der Eltern schwierig. Um die Schulden gegen den Wagen als Vermögen gegen zu rechnen, müsstest du hierfür einen Darlehensvertrag zwischen dir und deinen Eltern vorweisen. Kannst du dies nicht, gibt es keine andere Möglichkeit der Minderung des Wertes.
    Ja da mein Vater ein Recht genauer ist haben, wir sogar sowas wie einen Vertrag. Jedoch ist der halt nur Privat zwischen uns! Aber ein Schriftstück gibt es schon...

    Würde das schon reichen?

    MfG

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    7

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Nachträglich ist so etwas glaube ich immer schwer zu erklären. Vielleicht hast du ja noch eine Überschreibung auf deine Eltern im Gegenzug zum einer Hilfe beim zb. Möbelkauf.

  5. #5
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    @psporting

    Ob es reicht, kommt ganz darauf an, was in dem Schriftstück festgehalten wurde. Es muss hier kein förmlicher Darlehensvertrag etc. vorliegen. Es reicht aus, wenn daraus hervorgeht, dass zwischen dir und deinen Eltern ein Darlehensvertrag besteht, im besten Falle auch noch für das Auto.

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    @psporting

    Ob es reicht, kommt ganz darauf an, was in dem Schriftstück festgehalten wurde. Es muss hier kein förmlicher Darlehensvertrag etc. vorliegen. Es reicht aus, wenn daraus hervorgeht, dass zwischen dir und deinen Eltern ein Darlehensvertrag besteht, im besten Falle auch noch für das Auto.
    Das wäre ja super! Und das glauben die Leute vom Amt, oder muss ich da mit irgendwelchen Prüfmethoden/schweren Anhörungen etc. rechnen?

    MfG und Danke schonmals

  7. #7
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Was die vom Amt glauben oder nicht, kann ich dir nicht sagen, kommt auch immer auf den Sachbearbeiter an. Wenn du alles schlüssig nachweisen kannst, sollte es keine Probleme geben.

  8. #8
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    ja, das ist doch ein richtiger Darlehensvertrag, das sollte laufen

  9. #9
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Zitat Zitat von Pikary Beitrag anzeigen
    ja, das ist doch ein richtiger Darlehensvertrag, das sollte laufen
    ja es könnte nur sein, dass es Probleme gibt weil ich den nicht von Anfang an mit angegeben habe... Dann muss ich jetzt mal wohl gegen den Bescheid Einspruch einlegen und diesen Vertrag noch hinzugeben!?!?

    PS: Der Vertrag wird hier gar nicht angezeigt, oder bin ich blind?
    :-D

    MfG und Danke schonmals

  10. #10
    Administrator Avatar von Pikary
    Registriert seit
    10.09.2006
    Ort
    Burgdorf/ Hannover
    Beiträge
    2.001

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Angezeigt wird er nicht, aber man kann ihn sich downloaden.

    Wenn die Schulden aus dem Darlehen nicht berücksichtigt wurden, dann musst du Widerspruch einlegen (innerhalb eines Monats ab Zugang des Bescheids!) und dort als Begründung den Darlehensvertrag anfügen.

  11. #11
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    OK, Vielen Dank!

    Ist das auch so wenn ich nicht beim ersten mal mit angegeben habe? --> Daran hab ich gar nicht gedacht, das mit anzugeben. ;-)

    MfG

  12. #12
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    So hab jetzt Antwort bekommen von meinem Förderungsamt, sie haben den Widerspruch nicht akzeptiert.
    Aufgrund das ich das Darlehen nicht in meinen vorigen 3 Anträgen angegeben hatte. und jetzt kommt es...
    Dem ist aber nicht so. Die vom Amt können nicht mal das Datum korrekt lesen. Auf dem Vertrag steht Ende Oktober 2010. Jetzt sagen die warum ich den Betrag nicht bei meinem letzten 3 Anträgen angegeben hatte und listen mir dieses auf einer im Oktober 2009, einer im Oktober 2010 und einer im August 2011.
    Wie soll den das bitte gehen? Kann doch nicht 1 Jahr vorher sagen das ich im Oktober 2010 ein Darlehen von meinem Vater bekomme und dies noch angeben.

    Weiterhin schreiben sie das ich die geltend gemachten Verbindlichkeiten gegenüber meinem Vater nicht als vermögenswirkend anerkennen können. Da davon auszugehen ist das ich die benannten Leistungen von meinem Vater nach §1610 Abs. 2 BGB erhalten habe und dies als nicht ernstlich Geltendmachende Forderungen meines Vaters sind.

    Was sagt ihr den dazu??

    Gruß und Danke schonmals

  13. #13
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    So ein Darlehnsvertrag muß immer dem "Fremdvergleich" standhalten.
    Also, er muß so aufgesetzt sein, als wenn er mit einer fremden Person abgeschlossen würde.
    Also mit Zinsen und Tilgung.
    Weiterhin sollte nachgewiesen werden können, daß tatsächlich Geld über die Konten geflossen sind und nicht über den Küchentisch ;-)

    Und die Frage vom Amt, weshalb der PKW nicht schon bei den letzten Anträgen angegeben wurde, ist blöde: erst im Febr. 2011 wurde entschieden, daß ein Kraftfahrzeug kein Haushaltsgegenstand ist.
    Und Schulden angeben ist i. d. Regel nicht erforderlich und wäre überflüssig, wenn kein anrechenbares Vermögen vorhanden ist.
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  14. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
    Registriert seit
    08.03.2010
    Ort
    Ruhrgebiet
    Beiträge
    449

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    @franjo
    Die Frage nach dem Pkw tauchte auch vor 2011 schon in den Anträgen auf, nur war da eben der Pkw bis 7.500,00 € noch frei.
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  15. #15
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    7

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Hey, gibt es schon Neuigkeiten? Hast du schon was erreicht? Es muss doch möglich sein, das irgendwie nachzuweisen...

  16. #16
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    @ sandy,
    stimmt, 7.500 € waren "geduldet" nach der Einzelfallentscheidung eines Richters.
    Auf diesen Wert haben sich u. a. die aufsichtführenden Verwaltungen (i. d. Regel die Bezirksregierungen) geeinigt. Entsprechend wurde auch von den Ämtern für Ausbildungsförderung beraten.
    Alte Regel:
    bis 7.500 € war es ein Auto und als Haushaltsgegenstand nicht anzurechnen,
    ab 7501 € wird es ein Wagen / Kraftfahrzeug und kein Haushaltsgegenstand mehr und somit anzurechnen.

    Erst nach jahrelange Verwaltungsprozesse durch alle Klassen/Instanzen hat das oberste Gereicht festgestellt, daß - egal ob Auto oder Wagen oder Mopped - kein Kraftfahrzeug als Haushaltsgegenstand einzuordnen ist und somit anrechenbar

    Hoffe, zur allgemeinen Verwirrung beigetragen zu haben
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  17. #17
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
    Registriert seit
    08.03.2010
    Ort
    Ruhrgebiet
    Beiträge
    449

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    @franjo
    Mich kannst du nicht verwirren
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

  18. #18
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Ja also der Darlehensvertrag ist schon ordentlich aufgesetzt. Hier findet ihr den Vertrag der als Vorlage genutzt wurde:
    Darlehensvertrag Forum

    Das Geld wurde direkt meinem Verkäufer meines Autos gegeben, da ich da das Geld brauchte.

    Wie soll ich handeln??

    Gruß und Danke schonmals für antworten

  19. #19
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Du mußt nicht das Forum und alle Mitschrieber/Mitleser überzeugen.

    Jezt kommt es darauf an, was und wie die Mitarbeiter beim BAföG-Amt den Darlehensvertrag bewerten.
    Hast Du mit Deinem BAFöG-Amt schon Kontakt aufgenommen?
    Es ist Dein Risiko, sich nur auf die Aussagen hier aus dem Forum zu verlassen.
    Du mußt jetzt handeln, hier im Forum kann nur ein entsprechender Anstoß gegeben werden.
    Ein Forum ist keine Volksbank: "Wir machen den Weg frei..."
    Hier im Forum heißt der Wahlspruch: "Hilfe durch Selbsthilfe"... Hier bekommst Du das Werkzeug, Arbeiten mußt Du selber.

    Anscheinend hat Deine Schule begonnen; eigentlich müßtest Du den BAFöG-Antrag schon gestellt haben.?
    Also, frage beim BAföG-Amt an! Ist nur mein Tipp
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  20. #20
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Hallo,

    klar hab ich schon Kontakt aufgenommen und den Antrag im August schon gestellt. Dann haben die mir aufgrund der Neuregelung das KFZ mit 5500 € voll angerechnet. Mein Darlehensvertrag hab ich erst nach Erhalt des ersten Bescheids in Zuge eines Widerspruchs eingereicht, da ich ihn vergessen hatte. Nun ist der Widerspruch wieder zurückgekommen und wurde abgelehnt.
    Wie gesagt hatte ich letztes Jahr auch schon Bafög und jetzt bekomm ich aufgrund der Neuberechnung mit dem KFZ nichtmal mehr die Hälfte von dem was ich zuvor bekommen hatte. Die Summe würde gerade mal meine Miete an meinen Studienort bezahlen.

    Mir wurde ein Formblatt an mein Antrag mit angehängt in dem ich den Widerspruch weiter laufen lassen kann.

    Jedoch frag ich lieber hier vorher nach was es den noch für Möglichkeiten gibt oder wie ich das am Besten mache!?!?

    Zitat Zitat von franjo Beitrag anzeigen
    Du mußt nicht das Forum und alle Mitschrieber/Mitleser überzeugen.

    Jezt kommt es darauf an, was und wie die Mitarbeiter beim BAföG-Amt den Darlehensvertrag bewerten.
    Hast Du mit Deinem BAFöG-Amt schon Kontakt aufgenommen?
    Es ist Dein Risiko, sich nur auf die Aussagen hier aus dem Forum zu verlassen.
    Du mußt jetzt handeln, hier im Forum kann nur ein entsprechender Anstoß gegeben werden.
    Ein Forum ist keine Volksbank: "Wir machen den Weg frei..."
    Hier im Forum heißt der Wahlspruch: "Hilfe durch Selbsthilfe"... Hier bekommst Du das Werkzeug, Arbeiten mußt Du selber.

    Anscheinend hat Deine Schule begonnen; eigentlich müßtest Du den BAFöG-Antrag schon gestellt haben.?
    Also, frage beim BAföG-Amt an! Ist nur mein Tipp

  21. #21
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Laß den Widerspruch laufen, nimm ihn nicht zurück!

    Vermögen = 5.500 € ./. 5.200 Freibetrag = 300 € Vermögen.
    Dieses Vermögen wird durch die Anzahl der Monate des BWZ (Bewilligungszeitraumes) geteilt und Dir angerechnet.

    Frage die Menschen beim BAföG-Amt einmal, wo es geschrieben steht, daß z. B. Verbindlichkeiten (Schulden) nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie schon bei der Antragstellung angegeben wurden.
    Oder ob es eine sog. "Hausanweisung" gibt die besagt, daß nachträglich und "zum Vorteil des Antragstellers" vorgetragenen Sachverhalte nicht berücksichtigt werden sollen/dürfen.
    Das Widerspricht ganz eindeutig den Willen des SGB-X

    Also, laß es doch darauf ankommen. Du stehst "mit dem Rücken" zur Wand und es kann Dir nichts passieren.
    Die Höhe/Summe des "Vermögens + derSchulden" zum Zeitpunkt der Antragstellung...
    Und nicht nur die erklärten Schulden zum Zeitpunkt der Antragstellung.
    Wichtig ist, daß bei der Antragstellung schon die Schulden/Verbindlichkeiten bestanden.
    OK?
    Viel Erfolg
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

  22. #22
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    9

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Danke für deine Antwort...

    Auf keinen Fall hab ich vor diesen zurück zu nehmen. Jedoch läuft ja das alles größtenteils schriftlich und ich weiss nicht wie ich das aufs Papier glaubhaft und gut ausgedrückt bringen soll...

    Gruß

    Zitat Zitat von franjo Beitrag anzeigen
    Laß den Widerspruch laufen, nimm ihn nicht zurück!

    Vermögen = 5.500 € ./. 5.200 Freibetrag = 300 € Vermögen.
    Dieses Vermögen wird durch die Anzahl der Monate des BWZ (Bewilligungszeitraumes) geteilt und Dir angerechnet.

    Frage die Menschen beim BAföG-Amt einmal, wo es geschrieben steht, daß z. B. Verbindlichkeiten (Schulden) nur dann berücksichtigt werden können, wenn sie schon bei der Antragstellung angegeben wurden.
    Oder ob es eine sog. "Hausanweisung" gibt die besagt, daß nachträglich und "zum Vorteil des Antragstellers" vorgetragenen Sachverhalte nicht berücksichtigt werden sollen/dürfen.
    Das Widerspricht ganz eindeutig den Willen des SGB-X

    Also, laß es doch darauf ankommen. Du stehst "mit dem Rücken" zur Wand und es kann Dir nichts passieren.
    Die Höhe/Summe des "Vermögens + derSchulden" zum Zeitpunkt der Antragstellung...
    Und nicht nur die erklärten Schulden zum Zeitpunkt der Antragstellung.
    Wichtig ist, daß bei der Antragstellung schon die Schulden/Verbindlichkeiten bestanden.
    OK?
    Viel Erfolg

  23. #23
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    06.10.2011
    Beiträge
    409

    Standard AW: KFZ Voll mit ins Vermögen eingerechnet, gibt es Möglichkeiten?

    Spiel doch Ping-Pong mit den Mitarbeitern beim BAföG-Amt
    will sagen, Du hast dem BAFöG-Amt Deinen Standpunkt mitgeteilt und auch den Nachweis über Deine Schulden eingereicht (Ping)

    So, jetzt wäre das BAföG-Amt dran und es muß Dir unter Angabe aller Rechtsvorschriften und ggf. sogar einzelner Gerichtsentscheide aufzeigen, daß die Schulden nicht angerechnet werden, da Du sie "verspätet" erklärt hast (Pong)

    Und so geht das Spiel weiter; Du kannst nurgewinnen und ich drücke Dir die Daumen.
    Und mit ist auch keine Gesetzesänderung oder Sonderregelung bewußt, daß nur die erklärten und nachgewiesenen Schulden bie der Antragstellung zu berücksichtigen sind.
    So steht u. a. im § 20 des X-SGB "Untersuchungsgrundsatz" - Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch für den Beteiligten günstigen Umstände zu berücksichtigen.
    Das wären ein Teil der Regeln zum "Ping-Pong-Spiel" mit Sozialbehörden .
    Viel Glück, und ich verabschiede mich zum Kurzurlaub
    Niemand pustet uns den Brei auf dem Löffel.
    Und wenn wir es nicht selbst tun, dann verbrennen wir uns den Mund in Fetzen.

+ Antworten

Ähnliche Themen

  1. Kindergeld voll anrechenbar auf Erwachsenenunterhalt?
    Von christian34 im Forum Kindesunterhalt (Volljährige)
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 11.11.2010, 14:26
  2. Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 31.10.2010, 18:23
  3. Kindergeld voll abziehbar
    Von sispe67 im Forum Kindesunterhalt (Minderjährige)
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 16.10.2010, 12:50
  4. Wird eingerechnet wenn ein Elternteil Insolvent ist?
    Von HannesBux im Forum Datenabgleich und Vermögenskontrolle
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 23.04.2010, 14:45
  5. Welche Möglichkeiten für Zuschüsse gibt es?
    Von Jenny310388 im Forum Wohngeld Anspruch und Antrag
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 14.04.2008, 12:55

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein