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Thema: Wird Insolvenz der Eltern berücksichtigt?

  1. #1
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    Standard Wird Insolvenz der Eltern berücksichtigt?

    Hallo,

    Ich bin Studentin, wohne bei meinen Eltern und bekomme seit 2 Jahren BAföG. Nun musste mein Vater ende letzten Jahres Privatinsolvenz anmelden. Meine Mutter ist nur geringverdienend (unter 400€). Für das Semester 10/11 habe ich dann einen Aktuallisierungsantrag gestellt, da meinen Eltern seitdem nur ein festgelegter Betrag zur Verfügung steht und der Rest des Einkommens dementsprechend an den Insolvenzverwalter geht.

    Mein Aktuallisierungsantrag wurde jedoch "abgelehnt", da anscheinend trotz Insolvenz das gesamte Einkommen meiner Eltern (was in diesem Jahr höher liegt, als vor 2 Jahren) zur Berechnung herangezogen wurde.
    In dem Schreiben vom BAföG-Amt heist es wortlich: "Die im Rahmen des Insolvenzverfahren Ihres Vaters monatlich gepfändeten Beträge finden bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrages keine Berücksichtigung"

    Ist das richtig? Und vorallem: warum ist das so?

    Ich hoffe hier kann mir jemand Antworten geben!

    mfg, Arwen 123

  2. #2
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Wird Insolvenz der Eltern berücksichtigt?

    Zitat Zitat von Arwen123 Beitrag anzeigen

    Mein Aktuallisierungsantrag wurde jedoch "abgelehnt", da anscheinend trotz Insolvenz das gesamte Einkommen meiner Eltern (was in diesem Jahr höher liegt, als vor 2 Jahren) zur Berechnung herangezogen wurde.
    In dem Schreiben vom BAföG-Amt heist es wortlich: "Die im Rahmen des Insolvenzverfahren Ihres Vaters monatlich gepfändeten Beträge finden bei der Ermittlung des Anrechnungsbetrages keine Berücksichtigung"

    Ist das richtig? Und vorallem: warum ist das so?

    Ich hoffe hier kann mir jemand Antworten geben!

    mfg, Arwen 123
    Hat sich das Einkommen verringert oder nur die zur Verfügung stehenden Mittel?

    Es wird doch mit dem Antrag nur dann eine Änderung erreicht, wenn sich das Einkommen verringert, und nicht wenn sich die privaten Schulden erhöhen.

    Auf die Einkommensveränderung wird immer drauf hingewiesen.
    Du hast dies ja sogar unterschrieben. Das Merkblatt und die Anlagen zum Antrag auf Aktualisierung sagt auch nichts anderes aus.

    Ich hätte also auch in einem Satz schreiben können, dass Schulden nicht berücksichtigt werden. Letztendlich müssen die Eltern ihre Unterhaltspflicht vorrangig sicherstellen.

    Im § 21 spricht man daher auch
    Als Einkommen gilt ...die Summe der positiven Einkünfte
    Wie man dabei positives Einkommen definiert, kannst Du hier nachlesen.

    Ob und inwieweit dies im Insolvenzverfahren berücksichtigt wird, weiß ich aktuell nicht.
    Aber vielleicht meldet sich hier noch jemand.

    Da ich selber mit BAföG nichts zu tun habe, möge man mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

  3. #3
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    Standard AW: Wird Insolvenz der Eltern berücksichtigt?

    Naja, das Einkommen selbst ist nicht geringer geworden (im Gegenteil, in diesem Jahr verdient mein Vater sogar ein wenig mehr als vor 2 Jahren), nur meine Eltern können eben nicht mehr alles davon verwalten, nur ein gewisser Teil davon steht Ihnen zur freien Verfügung und davon müssen wir leben.

    Ich möchte nicht sagen u-n-f-a-i-r, aber etwas schade finde ich es schon, dass das gesamte Einkommen als Rechnungsgrundlage herangezogen wird, wenn meinen Eltern davon doch nur ein geringerer Teil zur Verfügung steht.

  4. #4
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    Standard AW: Wird Insolvenz der Eltern berücksichtigt?

    Hallo,

    aber etwas schade finde ich es schon, dass das gesamte Einkommen als Rechnungsgrundlage herangezogen wird, wenn meinen Eltern davon doch nur ein geringerer Teil zur Verfügung steht.
    Du findest es also schade, wenn der Steuerzahler für private Schulden und private Verschuldung Deiner Eltern nicht aufkommen mag? Du findest es schade, daß durch das private Insolvenzverfahren Deiner Eltern diese zwar mit weniger Geld auskommen müssen, aber danach als schuldenfrei gelten? Du findest es schade (um nicht u-n-f-a-i-r zu schreiben), daß Deine Eltern für ihre privaten Schulden geradestehen müssen - auch in Form eines entsprechend verminderten tatsächlichen Einkommens?

    Ich finde Deine Sichtweise etwas schade, um nicht zu sagen u-n-f-a-i-r .

    Gruß!

  5. #5
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    Standard AW: Wird Insolvenz der Eltern berücksichtigt?

    Es geht mir ausschließlich um die Berechnung des BAföG und nicht um die Insolvenz meiner Eltern.

    Um es salopp zu sagen: Ich kann nichts dafür, dass meine Eltern ihre Schulden abbezahlen müssen und muss insofern für die Taten meiner Eltern gerade stehen, indem mir kein BAföG mehr zusteht.

    Für das Thema Insolvenz gibt es hier im Forum einen eigenen Bereich wo Du Dich darüber auslassen kannst.

    Um noch einmal auf meinen ersten Beitrag zurückzukommen: ich wollte gerne erfahren, warum in diesem Fall so berechnet wird und nicht anders.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Sandy_71
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    Standard AW: Wird Insolvenz der Eltern berücksichtigt?

    Dann guckst du hier:
    § 24 BAföG - Berechnungszeitraum für das Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners

    (1) Für die Anrechnung des Einkommens der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners des Auszubildenden sind die Einkommensverhältnisse im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums maßgebend.
    3) Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger als in dem nach Absatz 1 maßgeblichen Zeitraum, so ist auf besonderen Antrag des Auszubildenden bei der Anrechnung von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum auszugehen; nach dessen Ende gestellte Anträge werden nicht berücksichtigt. Der Auszubildende hat das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 glaubhaft zu machen. Ausbildungsförderung wird insoweit - außer in den Fällen des § 18c - unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Sobald sich das Einkommen in dem Bewilligungszeitraum endgültig feststellen lässt, wird über den Antrag abschließend entschieden.
    Da stehts doch eindeutig.

    Und deine Eltern haben immer noch das gleiche Einkommen. Und nur darum gehts
    Du kannst nichts für die Schulden deiner Eltern, aber deine Eltern können was dafür. Und wie Hoppel schon sagt, warum soll die Allgemeinheit für dich Aufkommen, nur weil deine Eltern Schulden haben? Deine Eltern müssen für dich aufkommen, da genug Einkommen vorhanden ist. Sonst keiner
    Gruss Sandy

    .................................................
    Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem ...

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