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Thema: Eigentumswohnung als 2. Wohnsitz Freistellung möglich?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Eigentumswohnung als 2. Wohnsitz Freistellung möglich?

    Hallo liebe Mitforer,

    ich bin vorraussichtlich elternunabhängig bafögberechtigt. Eine kleine Eigentumswohnung 50 m2, die mir gehört werde ich hoffentlich als Härtfall freistellen lassen können. Soweit alles gut, Problem ist aber, dass ich den 1. Wohnsitz verlegen muss, um an meinem Studienort (Bremen) von den Studiengebühren befreit zu werden.
    Die Frage: Kann ich die selbstgenutzte Eigentumswohnung auch als 2. Wohnsitz von der Vermögensanrechnung freistellen lassen?

    Danke

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
    Registriert seit
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    365

    Standard AW: Eigentumswohnung als 2. Wohnsitz Freistellung möglich?

    Hallo Malle,

    bei der Vermögensanrechnung spielt es keine Rolle, ob es sich um den Erst- oder Zweitwohnsitz handelt. Ausschlaggebend ist, dass die Wohnung selbstgenutzt wird (entweder von dir oder deiner Familie). Unter diesen Umständen kann hier die Härtefallregelung angewandt werden.

    LG

    Tinchen

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