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Thema: Nebenjob, Kindergeld, Bafög und Gewerbe?

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Nebenjob, Kindergeld, Bafög und Gewerbe?

    Also ich studiere im 4. Semester an einer Fachhochschule und bin 24 Jahre. Also erhalte ich noch Kindergeld, bekomme auch Bafög und habe einen Nebenjob, wo ich ca 385Euro monatlich verdiene.
    Jetzt wollte ich bei dawanda.de einen kleinen Onlinshop eröffnen und selbstgemachte Portemonnaies und Schals verkaufen. Nun ist die Frage, ob ich das als Gewerbe anmelden muss? Und wenn ja, welche Auswirkungen hat das aufs Bafög und Kindergeld? Vorallem, da ich ja auch noch nicht weiß, wie viel ich damit verdienen würde....
    Wieviel dürfte ich damit verdienen monatlich?

    Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Nebenjob, Kindergeld, Bafög und Gewerbe?

    Hallo Killermuh,

    mit deinem Nebenjob bist du schon kurz vor der Grenze des anrechnugsfreien Einkommens. Grundsätzlich gilt, dass 255 Euro monatlich anrechnungsfrei sind, wobei es sich hier um einen Nettobetrag handelt. Du kannst davon ausgehen, dass du bei einem Nebenjob mit ca. 400 Euro brutto (z.B. Minijob) noch innerhalb dieser Grenze liegst, da noch Werbungskosten und Sozialpauschale abgezogen werden.

    Beim Kindergeld liegt die Einkommensfreigrenze aktuell bei 8.004 Euro (netto) jährlich. Hierbei handelt es sich um eine Freigrenze. Verdienst du auch nur 1 € mehr, musst du das gesamte Kindergeld für dieses Jahr zurückzahlen.

    Wenn du einen Onlineshop eröffnest und dort Waren anbietest, dann musst du dafür ein Gewerbe anmelden.

    Hier die Definition von Gewerbe:

    Ein Gewerbe ist grundsätzlich jede wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.
    Der Gewinn aus deiner Tätigkeit in dem Onlineshop zählt ebenfalsl zu deinen Einkünften, die dann auf die Einkünfte des Nebejobs noch obendrauf gerechnet werden.

    LG

    Tinchen

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