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Thema: Einkommensgrenze und Bewilligungszeitraum

  1. #1
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    Standard Einkommensgrenze und Bewilligungszeitraum

    Hallo zusammen

    So ich habe eine Frage zum oben genannten Thema und schilder nun erst einmal meine Situation:

    Ich habe Ende Januar ein Dualstudium abgebrochen und möchte zum Wintersemester ein neues Studium anfangen. Ich möchte zum Beginn meines Studiums eigentlich auch BAföG beantragen, jetzt ist es aber so, dass ich in den Monaten Jan-Apr schon mehr als 4.800 € verdient habe. Ist das relevant für den Antrag bzw für die Höhe des möglichen BAföG's? In einem Flyer habe ich gelesen, dass diese Einkommensgrenze erst im Bewilligungszeitraum wichtig wird, und der würde doch in meinem Fall erst im Oktober (also zum Wintersemester) anfangen oder nicht? Also es ist egal, wie viel Geld ich vorher verdient habe oder hat das trotzdem Einfluss darauf?


    Und dann noch eine andere Frage: Erfülle ich überhaupt die Voraussetzung, wenn ich schon eine duale Ausbildung abgebrocchen habe und nun ein eigenständiges Studium anfangen möchte?

    Vielen lieben Dank schon mal im Voraus für eure Antworten

    Gruß, franzi2102

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Tinchen
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    Standard AW: Einkommensgrenze und Bewilligungszeitraum

    Hallo franzi2102,

    Einkommen welches außerhalb des Bewilligungszeitraums erzielt wird, hat keinen Einfluss auf die Förderung. Es wäre also kein Hinderungsgrund für dein BAföG.

    LG

    Tinchen

  3. #3
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    Standard AW: Einkommensgrenze und Bewilligungszeitraum

    Hallo

    Danke für deine Antwort!
    Dann werde ich mich die Tage mal durch das Anträge-Chaos kämpfen xD

    Gruß, Franziska

  4. #4
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    Standard AW: Einkommensgrenze und Bewilligungszeitraum

    hi, in der Tabelle die unter "Einkommen" zu finden ist, ist zu sehen, dass der Brutto-Betrag innerhalb von 12 Monaten 4800€ betragen darf. Ich habe eventuell die Chance auf einen gut bezahlten Job, jedoch habe ich in den letzten Semesterferien bereits gearbeitet. ich habe dort etwa 980€ verdient. also die 980€ gingen insgesamt auf mein Konto ein, d.h. die 980€ sind ein Netto betrag. Bedeutet es tatsächlich, dass ich dann nur noch 2080€ Netto verdienen darf?
    Bisher hab ich eigentlich überall (bei freunden und Verwandten) gehört, dass man ja einem "400 Euro"-Job nachgehen darf und deswegen im Monat 400 Euro verdienen darf.
    Aber laut dieser Tabelle ist der höchstbetrag ja nur 255 Euro und somit ist unter "400 Euro Job" nur die allgemeine bezeichnung zu verstehen oder?

    Edit:
    was würde passieren wenn ich noch einmal 1750 pro monat Brutto und das für zwei monate verdiene? das wären ja ca. 1300 Netto pro Monat (wenn meine Schätzung richtig ist). das würde bedeuten, dass ich bei 980+1300+1300=3580 liegen würde also ca 500€ drüber. wird mir dann automatisch das bafög gestrichen?

  5. #5
    dms
    dms ist offline
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    Standard AW: Einkommensgrenze und Bewilligungszeitraum

    Zitat Zitat von Axis Beitrag anzeigen
    ...
    Bisher hab ich eigentlich überall (bei freunden und Verwandten) gehört, dass man ja einem "400 Euro"-Job nachgehen darf und deswegen im Monat 400 Euro verdienen darf.
    Aber laut dieser Tabelle ist der höchstbetrag ja nur 255 Euro und somit ist unter "400 Euro Job" nur die allgemeine bezeichnung zu verstehen oder?....
    400 Euro (Brutto)
    400 abzgl. Steuerpauschale abzgl. SV-Pauschale = ca 255 Euro
    255 Euro abzgl Freibetrag (derzeit 255) = 0 Euro anzurechnendes Einkommen

    Aufgrund dieser Rechnung ist der Freibetrag 255 und bedeutet aber bei einem 400 Euro-Job, dass kein anzurechnendes Einkommen vorliegt.

    dms

  6. #6
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Einkommensgrenze und Bewilligungszeitraum

    vielen dank, das hat mir weitergeholfen. werde also ohne bedenken diesen job annehmen können

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