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Thema: freiwilliges Praktikum im Urlaubssemester- Fragen über Fragen

  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard freiwilliges Praktikum im Urlaubssemester- Fragen über Fragen

    Hallo, da ich gesehen, dass sich manche recht gut mit paragraphen auskennen seid ihr meine letzte hoffnung...
    folgende situation..


    ich komme jetzt ins 6. hochschulsemester und bin dafür beurlaubt weil ich ein freiwilliges praktikum ableisten möchte.
    das bafögamt stellt sich jetzt nun aber quer:
    - ich werde (wie erwartet) nicht weiter gefördert
    - da ich das erste halbe jahr einen nebenjob hatte (400€ basis) und im praktikum nur eine vergütung von 620 € habe - komme ich über die 4800€ hinaus und es werden vonmir rückzahlungen verlangt obwohl ich NICHT gefördert werde

    für mich hört sich das ganze ziemlich unlogisch an und habe mich jetzt informiert aber noch keinen paragraphen gefunden der besagt das das urlaubssemester den bewilligungszeitraum verkürzt!

    könnt ihr mir da helfen?
    wird der bewilligungszeitraum durch ein urlaubssemster überhaupt verkürzt? (habe verschiedenes gelesen)
    ist eine rückzahlung nun notwendig oder nicht?


    ich hoffe ihr habt gute nachrichten für mich! Vielen dank

  2. #2
    Administrator Avatar von Pikary
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    Standard

    Das Urlaubssemester zählt nicht zum Bewilligungszeitraum, insofern verkürzt es natürlich den Regel-Bewilligungszeitraum, wenn Du z.B. nach 6 Monaten ein Urlaubssemester einlegst. Die Einkünfte, die Du im Urlaubssemester erzielst, z.B. aus einem freiwilligen Praktikum werden folglich auch nicht auf die BAfög Leistungen angerechnet.

    Ob die Rückzahlung gerechtfertigt ist, kann ich nicht beurteilen, weil Du nicht geschrieben hast, für welchen Zeitraum die Rückzahlung ansteht. Wenn für die ersten 6 Monate lediglich 400 Euro monatlich verdient wurden, und anschließend das Urlaubssemester kommt, dann musst du für das erste halbe Jahr nichts zurückzahlen.

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