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Thema: zählen AFBG-Schulden beim BAföG?

  1. #1
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    Standard zählen AFBG-Schulden beim BAföG?

    Hallo,
    ich habe letztes Jahr meinen Meister mit AFBG finanziert und möchte dieses Jahr zum Sommersemester anfangen zu Studieren. Wenn ich nun BAföG beantrage ist die Frage ob mir die AFBG Schulden bei der KFW gegen mein Vermögen gerechnet werden, andernfalls ist mein Vermögen zu hoch um BAföG zu erhalten.
    Ich habe nun zwei Informationen, zum einen steht im §28.3.2:
    Zu den Schulden gehört nicht das nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz bis zum Zeitpunkt der Antragstellung erhaltene Darlehen. (Das betrifft ja eigentlich BAföG-Schulden bei der KFW und nicht AFBG-Schulden)
    Zum anderen wurde mir bei der Hotline gesagt, dass das zuständige Studentenwerk darüber entscheidet, es aber wahrscheinlich nicht als Schulden anerkannt wird.
    Jetzt weiß ich soviel wie vorher und hoffe hier auf eine Antwort.
    gruß gulliver

  2. #2
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Also ich kenne es so:

    Die Schulden (AFBG) werden gegen das Vermögen aufgerechnet.

    Den Paragraphen hast du richtig verstanden. Wäre ja nicht wirklich praktisch, wenn ein Student seine, durch das von ihm beantragte BAföG, Schulden mit seinem vorhandenen Vermögen verrechnen könnte.

    Die absolute Sicherheit (komisch eigentlich bei einem bundesweit gleichem Gesetz ) wirst du wohl erst in einem Gespräch mit deinem Sachbearbeiter finden.

    Aufführen würde ich die Schulden in deinem Antrag auf jeden Fall und die Schuldenauflistung würde ich ebenfalls beilegen.

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