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Thema: Wie wird einkommen von ausländischem Ehepartner berechnet?

  1. #1
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    Standard Wie wird einkommen von ausländischem Ehepartner berechnet?

    Hallo,

    Ich lebe momentan in Mexiko und werde im Juni einen Mexikaner heiraten. Im Sommer werden wir beide nach Deutschland gehen, mein Mann mit Hilfe eines Visums zur Familiezusammenführung. Ab dem WS 2011/2012 werde ich einen Master studieren (der an meinen Bachelor anschliesst), ob mein Mann arbeiten oder studieren wird wissen wir noch nicht.

    Wenn ich verheiratet bin wird ja auch das Vermögen meines Mannes mit angerechet, aber wie wird gewertet wieviel Geld mein Mann hat? (Da er offensichtlich noch keine Konten weder irgendwelche Daten von vor 2 Jahren in Deutschland hat, und in Mexiko gibt es ein so ausgefeiltes System wie in Deutschland nicht. Ausserdem hat er vor 2 Jahren selber noch studiert, einen Master in Spanien).

    Geht es dann nach dem Geld das meine Eltern haben und ist es dann doch elternabhängiges Bafög? Oder muss man mit dem Geld das man auf (ausländischen) Konten hat nachweisen wieviel Geld zur Verfügung steht?

    Vielen Dank für eure Mühe und eure Antworten!

  2. #2
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    Standard

    Siehe hierzu § 11 Abs. 2 BAföG

    Dein Mann muss sein Einkommen vom Jahr 2009 nachweisen, deine Eltern sind weiter zum UH verpflichtet und Du hast euer gemeinsames Vermögen anzugeben und einzusetzen.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  3. #3
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    Standard Wie Einkommen nachweisen?

    Vielen Dank für die schnelle Antwort! Eine Frage habe ich allerdings noch: Womit muss er das Einkommen nachweisen? Er hat in 2009 ca. 5 Monate in Spanien gearbeitet, war aber als Student angestellt und hat keine Einkommensbescheide. Danach war er etwa 5 Monate lang arbeitslos in Mexiko und hat im November angefangen in Mexiko zu arbeiten, davon hat er einen Einkommensbescheid. Oder geht das auch mit Angabe von Kontoständen?

    Vielen Dank!

  4. #4
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    Als studentische Kraft hat er wovon gelebt? Diese Nachweise muss er vorlegen.

    Wovon hat er in Mexiko gelebt? Davon muss er die Nachweise vorlegen.

    Kontoauszüge können zusätzl. vorgelegt werden.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

  5. #5
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    Er hat ja als studentische Kraft schon Geld verdient, nur hat er davon eben keine Belege (ausser Kontostände). Als er arbeitslos war hat er von Erspartem gelebt (hat im Haus seines Vaters gewohnt und Essen ist in Mexiko sehr billig). Dort gibt es halt kein Arbeitslosengeld oder sowas, wie weist er sowas denn dann nach?

  6. #6
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    Das gibt ein Problem.

    Am besten Kontoauszüge und eine schriftl. Versicherung das er keine weitern Nachweise hat. Vielleicht genügt dieses dem BAföG Amt.

    Viel Glück.
    BAföG
    http://www.bafoeg.bmbf.de

    * Die Angabe des Wohnorts oder des Bundeslands erleichtert die Beantwortung der Fragen.
    * Der Grund für die anderen Beträge im Bescheid zum BAföG Rechner: falsche Eingaben im BAföG Rechner http://www.bafoeg-aktuell.de/bafoeg/bafoeg-rechner.html
    * Achtung: Vom BAföG wird kein Schulgeld übernommen!
    * Rechtlicher Hinweis: Ich mache hier keine Rechtsberatung sondern gebe nur allgemeine Auskünfte.

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